Skrupellose Vermieter enteignen - für bezahlbares und gutes Wohnen für alle!

Die Fraktion Die Linke in der Bremischen Bürgerschaft hat ein Gutachten erstellen lassen, das die rechtlichen Möglichkeiten einer Enteignung von Problemimmobilien im Land Bremen prüft. Das Gutachten zeigt, dass es viele effektive Instrumente gibt, um gegen Eigentümer von verwahrlosten Wohnimmobilien vorzugehen – diese aber nicht ausreichend genutzt werden. Die Linksfraktion fordert eine konsequentere Anwendung, Schärfung und Ausweitung der Gesetze.

Sofia Leonidakis, baupolitische Sprecherin und Vorsitzende der Fraktion Die Linke in der Bremischen Bürgerschaft, erklärt: „Die Stadt muss entschlossener gegen Vermieter vorgehen, die wehrlose Mieter*innen ausbeuten und Häuser verfallen lassen. Besonders hartnäckigen und verantwortungslosen Eigentümern muss klar sein: Bremen lässt das nicht zu, die Stadt greift ein. Denn Eigentum verpflichtet, und wer dieser Pflicht nicht nachkommt, Mieter*innen und Passant*innen gefährdet oder ganze Quartiere beeinträchtigt, dessen Haus muss unter Treuhandverwaltung gestellt oder notfalls enteignet werden.

Zu hohe Mieten zu verlangen und gleichzeitig an Instandsetzungsarbeiten zu sparen ist leider ein gängiges Geschäftsmodell bei bestimmten, profitgetriebenen Immobilieninvestoren. Es geht hier nicht um Einzelfälle, sondern darum, dass Wohnen zur Ware verkommt, auf Kosten der Mieterinnen und Mieter. Wir brauchen eine schärfere Gangart und wirkungsvollere Mittel, um Wuchermieten zu stoppen, Wohnausbeutung, grobe Vernachlässigung und menschenunwürdige Wohnbedingungen in Schrottimmobilien zu verhindern sowie Mieter*innen zu schützen.“

Die katastrophalen Zustände im Hochhaus am Rembertiring beweisen für Leonidakis beispielhaft, dass sich einige Eigentümer nicht ausreichend von behördlichen Auflagen beeindrucken lassen. Der dortige Mieter Wolfgang Melchert bestätigt das:

„Wir Mieter*innen leiden seit Jahren unter den menschenunwürdigen Zuständen und die bisherigen Maßnahmen reichen nicht, um unsere Wohnsituation zu verbessern. Unser Zuhause wurde von einem Investor an den nächsten verscherbelt. Sie verlangen Wuchermieten, und lassen das Haus verfallen. Wir haben keine Balkone mehr und wissen nicht, wo wir in den winzigen Wohnungen Wäsche trocken sollen. Die Sanitäranlagen sind häufig defekt und die Aufzüge funktionieren so oft nicht, dass gehbehinderte Bewohner über lange Zeit in ihren Wohnungen ‚gefangen‘ waren. Peach Property sollte deshalb enteignet werden, wir wollen zur GEWOBA, die gegenüber ist.“

Trotz Gesetzen, verfallen Häuser

Das Gutachten hat Enno Hinz, Rechtsanwalt für Mietrecht und Berater bei Mieter helfen Mietern e.V., im Auftrag der Linksfraktion verfasst.

Enno Hinz: „Aus der Arbeit in unseren Beratungsstellen bei Mieter helfen Mietern wissen wir, dass ein großer Teil, des in den Nullerjahren privatisierten Wohnungsbestands mittlerweile schwerwiegende bauliche Mängel aufweist. Viele Vermietungsgesellschaften haben seit Jahrzehnten das Geld aus den Immobilien gezogen, ohne in die Instandsetzung der Häuser zu investieren."

Dabei bieten das Baugesetz, Wohnungsaufsichts- und Wohnraumschutzgesetz verschiedene Möglichkeiten, verantwortungslose Eigentümer*innen in die Pflicht zu nehmen, wie Bußgelder, Strafverfahren, Instandsetzungs- und Baugebote. Das Wohnungsaufsichtsgesetz ermöglicht zudem, eine Treuhandverwaltung einzusetzen – auf Kosten des Eigentümers.

Enteignung rechtlich möglich – als Ultima Ratio

Eine Enteignung verwahrloster Immobilien ist im Land Bremen unter besonders strengen Voraussetzungen – als Ultima Ratio – rechtlich möglich. Laut dem Gutachten müssen zuvor mildere Mittel wie Bußgelder oder ein eingesetzter Treuhänder gescheitert oder teurer sein, damit die Möglichkeit zu Enteignen infrage kommt.

Leonidakis weiter: „Die Profitgier einiger Eigentümer lässt sie ihre Pflicht vergessen, dass ‚Eigentum verpflichtet‘ – deshalb müssen auch Enteignungen in den städtischen Werkzeugkasten! So würde Bremen diesen Wirtschaftskriminellen zeigen: Ihr seid in Bremen nicht willkommen, und eurem ausbeuterischen Treiben wird hier ein Riegel vorgeschoben. Auch die Reformierung des Landesenteignungsgesetzes sollte hierzu beitragen.“

Aus Sicht der Linkfraktion gibt es auch beim Wohnraumschutzgesetz noch Verbesserungsbedarf: Länger als sechs Monate leerstehende Wohnungen gelten als zweckentfremdet und sollten in Treuhand überführt werden können. Außerdem sollten die Bußgelder steigen und für Maßnahmen nach dem Wohnungsaufsichts- und Wohnraumschutzgesetz Verwaltungsgebühren eingeführt werden.

Vergesellschaftung langfristig beste Weg

Langfristig sieht die Linksfraktion auch die Vergesellschaftung von Wohnraum als einen erfolgsversprechenden, sozialen Weg. Eine Vergesellschaftung ist im Grundgesetz (Artikel 15) geregelt und kann den gesamten Wohnungsbestand betreffen. Eine Enteignung beruht im Gegensatz dazu auf dem Artikel 14 des GG und zielt auf den Entzug konkreter, einzelner Grundstücke oder Immobilien ab.

Sofia Leonidakis abschließend: „Die Marktmacht von Immobilienkonzernen und Investoren kann durch eine Vergesellschaftung durchbrochen und der gemeinnützige und öffentliche Wohnungssektor gestärkt werden. Die öffentliche Hand hat mehr Einfluss auf den kommunalen Wohnungsmarkt, dadurch sinken Mieten und Wohnraum wird für alle zugänglicher.“