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Klimakrise wartet nicht: Bremen sollte Klima-Notlage erklären!

Waldbrände, Wassermangel, Hitzewellen – Der Sommer 2026 führt uns erneut vor Augen, wie dringend es ist, Maßnahmen gegen die Klimakrise zu ergreifen. Die Folgen des Klimawandels gefährden Menschen, deshalb darf ein entschlossenes Handeln nicht weiter aufgeschoben werden. Die Fraktion Die Linke fordert die Erklärung einer Klima-Notlage und damit eine erneute Ausnahme von der Schuldenbremse.

Sofia Leonidakis, Fraktionsvorsitzende der Bremer Linksfraktion, erklärt: „Bremen hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt. Doch mit dem aktuellen Tempo ist das Ziel, bis 2038 klimaneutral zu werden, kaum erreichbar. Gleichzeitig schlägt die Klimakrise aber mit voller Wucht zu. Dieser Sommer hat erneut gezeigt, wie ernst die Lage ist: Hitzewellen mit bundesweit 14.000 Toten, fatale Waldbrände, dürrebedingte Ernteausfälle und steigende Lebensmittelpreise. Europa ist besonders betroffen, auch Bremen und Bremerhaven sind erheblichen Risiken ausgesetzt – von zunehmenden Stürmen, Starkregen bis hin zum steigenden Meeresspielgel. Die Klimaforschung warnt seit Jahren vor den Folgen, und es ist erst der Anfang. Deshalb müssen wir entschlossener handeln und alles dafür tun, um die Erderwärmung abzumildern und die Folgen sozial gerecht abzufedern! 
Die hohen Anforderungen an Dekarbonisierung des Mobilitäts- und Gebäudesektors sowie der Produktion lassen sich nicht aus der Portokasse finanzieren. Hitzeschutz, energetische Gebäudesanierung, klimafreundliche und soziale Mobilitätswende sowie die Transformation unserer Wirtschaft sind Milliardenprojekte. Die Klimakrise wartet nicht, bis Bremen genügend Geld im regulären Haushalt hat, und selbst mit den Investitionsmitteln des Bundes werden wir den Herausforderungen nicht gerecht. Bremen sollte deshalb eine Klima-Notlage und damit eine Ausnahme von der Schuldenbremse erklären. Das ist verfassungsrechtlich möglich und klimapolitisch dringend nötig!“

Bremen hatte 2023 als erstes Bundesland die Klimakrise als haushälterische Notsituation anerkannt und zusätzliche Mittel für Klimaschutz bereitgestellt. Das Bundesverfassungsgericht setzte dem damaligen Modell allerdings Grenzen: Notlagenkredite dürfen nicht über Jahre hinweg in Rücklagen geparkt werden.

Der Bremer Staatsgerichtshof hat im vergangenen Herbst als erstes Verfassungsgericht zugleich klargestellt, dass die Klimakrise grundsätzlich eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Schuldenbremse darstellen kann. Entscheidend ist, dass die Finanzierung für konkrete Haushaltsjahre beschlossen und die politische Entscheidung umfassend und konkret begründet wird.

„Das Urteil des Staatsgerichtshofs ist wegweisend für Klimainvestitionen. Es zeigt uns, wie eine verfassungsgemäße Notlagenfinanzierung aussehen kann. Diese Möglichkeit sollten wir unbedingt nutzen, denn ohne zusätzliche Anstrengungen können die Bremer Klimaziele nicht erreicht werden“, betont Leonidakis.

Klimaschutz ist dabei auch eine Investition in soziale Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität. Energetische Gebäudesanierung, klimafeste Quartiere, eine moderne Wärmeversorgung und klimafreundliche Mobilität schaffen Aufträge und sichern Arbeitsplätze. Gleichzeitig schützen sie Menschen vor steigenden Energiekosten und den Folgen von Hitze und Extremwetter.

„Nicht zu investieren ist am Ende die teuerste Variante. Wenn wir heute notwendige Investitionen aufschieben, werden die Schäden und die Kosten der Klimakrise weiter steigen. Und es ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit: Während Reiche die Klimakrise deutlich stärker vorantreiben, können sich arme Menschen kaum gegen die Folgen schützen.“

Leonidakis abschließend: „Bremen hat 2023 gezeigt, dass mutiger Klimaschutz möglich ist. Jetzt müssen wir den nächsten Schritt gehen – sozial gerecht, verfassungskonform und mit dem nötigen finanziellen Nachdruck.“

Das Positionspapier können Sie hier einsehen.

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