Spielplätze kindgerecht instand halten und weiterentwickeln!

In der Stadtgemeinde Bremen gibt es einen eklatanten Mangel an Kinderspielplätzen. Ein Bericht der Verwaltung vom Februar 2016 hat ergeben, dass der Versorgungsrichtwert von 3 qm pro Kind nicht einmal zur Hälfte erfüllt wird.
Hinzu kommt, dass der Zustand vieler bestehender Spielplätze sehr zu wün-schen übrig lässt. Von insgesamt 245 Spielplätzen in der Stadtgemeinde Bremen befinden sich mit Stand Februar 2016 mehr als die Hälfte in einem mittleren oder schlechten Zustand. Die aktuelle Sanierungsgeschwindigkeit wird diesem Ausmaß nicht gerecht.
Selbst bei ausreichenden Spielflächen und intakten Spielgeräten auf Bremens Kinderspielplätzen sind altersübergreifende Spielangebote oder gar pädagogische Betreuung und Spielhäuser längst keine Selbstverständlichkeit. Spielplätze sollten jedoch sowohl für Kleinkinder als auch für ältere Kinder bespielbar sein. Ebenso ist die sozialpolitische Wirkung von Spielhäusern enorm, insbesondere in benachteiligten Stadtteilen. Sie ermöglichen Anbindung und niedrigschwellige Bildungsangebote für die Eltern und ganzheitliche Familienarbeit. So können die Folgen von Armut und Benachteiligung abgefedert werden. Daher sollten mehr Spielplätze mit Spielhäusern ausgestattet werden.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

1. Die Stadtbürgerschaft hält es für notwendig, bei der Sanierung der bestehenden Kinderspielplätze zügiger voranzukommen. Sie wird die dafür notwendigen Haushaltsmittel bereitstellen.
2. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, dem Jugendhilfeausschuss und der städtischen Deputation für Kinder und Bildung binnen vier Monaten einen Zeit-Maßnahmen-Plan zur Sanierung und Weiterentwicklung der Kinderspielplätze in Bremen vorzulegen, in dem folgende Kriterien Beachtung finden sollen:
a) Sanierung mangelhafter Spielplätze,
b) Ausstattung aller Spielplätze mit altersübergreifenden Spielangeboten für Kinder,
c) Stärkung der bestehenden und Errichtung weiterer Spielhäuser, insbesondere auf Spielplätzen in benachteiligten Ortsteilen,
d) Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen aus den Nachbarschaften durch Ausweitung der Spielleitplanung auf alle Stadtteile, inklusive der entsprechenden Ressourcen für die Koordination, Moderation, Begleitung und Formulierung der Ergebnisse in Beschlussvorlagen,
e) Finanzierungsbedarfe.
3. Die Stadtbürgerschaft erachtet die Erschließung neuer Kinderspielflächen in einer wachsenden Stadt für unerlässlich. Sie fordert den Senat auf, in der Stadtentwicklung verstärkt den Bau von Spiel-, Aufenthalts- und Sportflächen für Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen.
4. Die Stadtbürgerschaft erachtet eine Aufweichung der Landesbauordnung (LBO) hinsichtlich der Verpflichtung der Bereitstellung von Kinderspielplätzen seitens der Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten für nicht sachgerecht. Bei unausweichlicher Ausnahme soll die Ablösesumme der Eigentümerinnen und Eigentümer an die öffentliche Hand die Kosten für die entsprechende ersatzweise Bereitstellung öffentlicher Spielflächen vollständig decken.
5. Der Senat wird gebeten, der Stadtbürgerschaft über die getroffenen Maßnahmen binnen eines Jahres Bericht zu erstatten.

Sophia Leonidakis, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE