Kita-Qualität aufrechterhalten, pauschale Gruppenvergrößerung stoppen!

Aufgrund des anhaltenden Mangels von mehreren Hundert Kinderbetreuungsplätzen sieht sich der Senat gezwungen, die Elementargruppen auf 21 Kinder zu vergrößern. Diese Absicht des Senats trifft jedoch auf eine Situation, die ohnehin schon sehr angespannt ist.

Im laufenden Kita-Jahr haben in der Stadtgemeinde Bremerhaven rund 400 und in der Stadtgemeinde Bremen bis zu 1 700 Kita-Plätze gefehlt. Die kurzfristige „Lösung“ sind Container, die die Außenflächen vieler Einrichtungen, zum Großteil von KiTa Bremen, verkleinern. Das Problem beginnt jedoch früher: Seit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes und dem damit einhergehenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter 3-jährige Kinder wurde in Bremen und Bremerhaven unzureichend ausgebaut.

Der Ausbau in Bremen wurde zu einem nicht unwesentlichen Teil durch die Aufnahme der 3.- und 4.-Quartalskinder (Aufnahme von Zweieinhalbjährigen in Gruppen für 3- bis 6-jährige Kinder) umgesetzt. Dadurch wurde faktisch kein einziger zusätzlicher Platz geschaffen, aber die Kinder in den Elementargruppen wurden jünger und die pädagogischen Anforderungen damit komplexer. Eine weitere Maßnahme war die Vergrößerung der Krippengruppen von acht auf zehn Kinder, die ursprünglich befristet umgesetzt werden sollte, nun aber Standard ist. Dazu kommt, dass Kita-Plätze vor allem in den benachteiligten Quartieren fehlen, weil überall, aber vor allem dort zu wenig ausgebaut wurde. Hohe Kinderarmut und ein großer Anteil an Kindern mit Migrations- oder Fluchthintergrund stellen die Pädagoginnen/Pädagogen vor höhere Herausforderungen. Die benötigten Indexmittel kommen nicht mehr im vorgesehenen Umfang in den Kitas an, weil die Sozialindikatoren seit 2011 nicht mehr angepasst wurden und die Personalressourcen für die unzureichend ausgestattete Inklusion von Förderkindern benötigt werden.

Da die Versorgungsquote in den benachteiligten Quartieren am niedrigsten und der Platzmangel am höchsten ist, wird dort die Gruppenvergrößerung am umfangreichsten umgesetzt werden. Aufgrund des Platzmangels sind dort viele Einrichtungen aber bereits extrem ausgelastet und teilweise sind noch die Mobilbauten hinzugekommen. Für die Kinder, insbesondere die jüngeren und traumatisierten, und für die Gesundheit der Erzieherinnen und Erzieher sind diese Absichten eine Katastrophe.

Ohne Zweifel sollen alle Kinder versorgt werden, aber nicht so. Eine pauschale Gruppenvergrößerung lehnen wir ab. Stattdessen muss der Senat Alternativen nachdrücklicher ermöglichen. Die Eröffnung von Dependancen hat quasi nicht stattgefunden, obwohl sie im Integrationskonzept vorgesehen war. Zudem droht der Fachkräftemangel den Betrieb schon beschlossener Ausbaumaßnahmen zu gefährden, so dass eine Attraktivitätssteigerung nötig ist. Der Senat geht den entgegengesetzten Weg und will die Kita-Qualität und die Arbeitsbedingungen noch verschlechtern. Das berechtigte und notwendige Anliegen, alle Kinder zu versorgen, die dies wünschen, darf nicht dazu führen, die Förderung der Kinder, die Gesundheit der Kolleginnen/Kollegen und die Ausbauziele des Senats an anderer Stelle zu gefährden.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:

1. Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die pauschale Vergrößerung der Elementargruppen in den Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen im Land Bremen (RiBTK) ab und fordert den Senat auf, die Richtlinienänderung zurückzunehmen.
2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zu bitten, wie bisher die Möglichkeit einer befristeten Ausnahmegenehmigung für Überkapazität zu nutzen, sofern die dafür benötigten Räumlichkeiten und Fachkräfte zur Verfügung stehen. Im Gegenzug ist den Trägern ein entsprechender Ausgleich und Flexibilitätszulage zu bewilligen.
3. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, bei den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven darauf hinzuwirken, die Erzieherinnen/Erzieher aufgrund schwieriger Tätigkeiten in TVöD-SuE 8b einzugruppieren und bei den Freien Trägern die Zuwendungen entsprechend zu erhöhen. Dadurch können gestiegene Anforderungen anerkannt und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Die finanziellen Landeszuweisungen an die Stadthaushalte sind entsprechend zu erhöhen.
4. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, bei den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie im Bündnis für Integration, Bildung und Betreuung darauf hinzuwirken, verstärkt die Anmietung externer Räume zu nutzen. Hierfür soll insbesondere die Anhebung der Zulagen für Eröffnung und (befristeten) Betrieb von Dependancen (Anmietungen) auf ein bedarfsdeckendes Niveau veranlasst werden.

Sophia Leonidakis, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE