Kinderarmut bekämpfen, Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen: Kindergrundsicherung einführen!

Die Nennung von Bremen und Kinderarmut in einem Atemzug ist mittlerweile ein vertrauter Zweiklang geworden. Das Bundesland Bremen ist seit Jahren in Statistiken zur Kinderarmut mit einer traurigen Zuverlässigkeit ganz weit vorn zu finden und neueste Zahlen belegen eine weitere Verschlechterung der Entwicklung. Jede dritte Person unter 18 Jahren, die in Bremen oder Bremerhaven lebt, gilt als arm oder armutsgefährdet.

Der Satz „Kinderarmut ist automatisch Elternarmut“ ist dabei ebenso knapp wie zutreffend. Paare mit Kindern sind in Deutschland doppelt so häufig armutsbetroffen sind wie Paare ohne Kinder, wie der aktuelle Bericht zur sozialen Lage der Arbeitnehmerkammer Bremen aufzeigt. Ein-Eltern-Familien, die immerhin jede vierte Familie in Bremen ausmachen, haben das mit Abstand höchste Armutsrisiko. In Bremen befinden sich 56 Prozent der rund 17.000 Alleinerziehenden im SGB-II-Bezug (bundesweit 37 Prozent) und davon wiederum 60 Prozent seit mehr als 4 Jahren.

Viele Studien belegen, dass andauernde Armutserfahrungen über mehrere Jahre hinweg sich besonders negativ auf die Entwicklung und die Teilhabe von Kindern auswirken. Scheinbar normale Dinge, wie die Teilnahme an Kindergeburtstagen, Ausflügen oder Schwimmbadbesuchen werden zur unüberwindlichen Hürde, weil das Geld fehlt - eine alltägliche Konfrontation mit der eigenen Armut. Kinder aus ärmeren Stadtteilen haben ein geringere Lebenserwartung und schlechtere Zukunftschancen. In wohlhabenden Stadtteilen schaffen sechs von sieben Kindern das Abitur, in ärmeren Stadtteilen nur eins von sieben, mit Folgen für den beruflichen Weg. Armut verfestigt sich so oft über Generationen hinweg.

Ergänzende kindbezogene Leistungen, die zur Abmilderung der Armut geschaffen wurden, wie die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) kommen bei Weitem nicht bei allen ökonomisch benachteiligten Kindern an. Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) werden in Bremen nur von 45 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder auch tatsächlich in Anspruch genommen, in Bremerhaven von 48 Prozent. Mögliche Ursachen dafür sind die erforderliche Beantragung der BuT-Leistungen sowie eine befürchtete Stigmatisierung. Auch der Kinderzuschlag, der verhindern soll, dass armutsgefährdete Familien in den Sozialleistungsbezug rutschen, wird längst nicht von allen Anspruchsberechtigten beantragt. Angesichts der extrem hohen Kinderarmut und einer wachsenden „versteckten Armut“ sind weitergehende Maßnahmen nötig.

Die existierenden Familienleistungen unterstützen Familien nicht ausreichend, und sie sind derzeit so aufgebaut, dass Familien mit geringem Einkommen weit weniger Förderung erhalten als wohlhabendere Familien. So bekommen Kinder im Sozialleistungsbezug das Kindergeld ganz abgezogen, Kinder aus Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen erhalten das Kindergeld in Höhe von 192 Euro und Familien mit Einkommen ab ca. 64.000 Jahreseinkommen erhalten mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag eine Entlastung von max. rund 300 Euro im Monat.

Die Familienförderung muss daher dringend das Armutsrisiko von Familien abfangen und in der Förderintensität vom Kopf auf die Füße gestellt werden, indem diejenigen Familien stärker gefördert werden, die dies dringender benötigen.

DIE LINKE streitet deswegen für eine Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen, welche Kinder- und Jugendarmut verhindert und allen Kindern und Jugendlichen gute Teilhabe- und Entfaltungsmöglichkeiten bietet sowie vor Ausgrenzung und Diskriminierung schützt.

Es gibt zahlreiche Unterstützer einer Kindergrundsicherung, von Wohlfahrtsverbänden über Kirchen bis hin zu Gewerkschaften und anderen Parteien. Der PARITÄTISCHE Landesverband Bremen hat bereits 2012 einen konkreten Vorschlag vorgelegt, und auch der Verbandsrat des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes hat jüngst eine (degressive) Kindergrundsicherung gefordert. Auch der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV e.V.) oder das Bündnis für Kindergrundsicherung setzen sich bereits seit Jahren dafür ein.

Auch die Koalition in Bremen hat sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2015 für eine Kindergrundsicherung ausgesprochen. Nicht nur der Koalitionsvertrag, sondern die dramatisch hohe Kinder- und Jugendarmut in Bremen sollte Ansporn sein, dass der Senat hier eine Vorreiterrolle einnimmt, initiativ wird und die Einführung einer Kindergrundsicherung auf Bundesebene voranbringt. Dabei muss klar sein, dass eine Kindergrundsicherung nicht ersetzt, prekäre Arbeitsbedingungen und Defizite um sozialen Sicherungssystem grundsätzlich zu bekämpfen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

1.      Sich auf Bundesebene für die Einführung einer Kindergrundsicherung einzusetzen, die geeignet ist, Kinder- und Jugendarmut zu bekämpfen, Stigmatisierung und versteckte Armut zu beseitigen.

2.    Dem Bundesrat einen Vorschlag zur Einführung einer Kindergrundsicherung mit den folgenden Eckpfeilern zu unterbreiten:

a.    Eine Kindergrundsicherung, die allen Kindern und Jugendlichen ohne Bedürftigkeitsprüfung zusteht, ähnlich wie Kindergeld. Dadurch wird die Stigmatisierung des Leistungsbezuges abgeschafft und Versorgungslücken geschlossen.

b.    In einer Höhe von aktuell 573 Euro pro Monat und Kind wird das sächliche Existenzminimum und der durchschnittlich nötige Betrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung abgedeckt, die bisherigen kindbezogenen Einzelleistungen (Kindergeld, Kinderregelsätze, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag) werden dann ersetzt. Die Höhe setzt sich zusammen aus einem monetären Grundbetrag, der sich am sächlichen Existenzminimum orientiert und einem Betrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung. Die Kindergrundsicherung wird entsprechend der Entwicklung des Existenzminimums angepasst. Die Kindergrundsicherung befreit nicht von der Notwendigkeit, Infrastrukturen auszubauen und Kindertagesstätten, Schwimmbäder oder Bibliotheken für Kinder beitragsfrei zugängig zu machen. In dem Maße, wie dies geschieht und indirekte Kinderförderung ausgebaut wird, könnte die direkte Förderung durch die Kindergrundsicherung reduziert werden.

c.       Eine Kindergrundsicherung erkennt einerseits an, dass Kinder eigenständige Bedarfe haben, und soll andererseits Benachteiligungen ausgleichen, denn die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich macht einen gezielten Ausgleich notwendig. Ärmere Kinder sollen daher den vollen Betrag der Kindergrundsicherung erhalten, welcher bei zunehmendem Familieneinkommen abschmilzt bis auf den maximalen steuerlichen Kinderfreibetrag. Dadurch hat kein Kind weniger als heute, insbesondere die, die mehr Unterstützung benötigen, erhalten jedoch deutlich mehr.

3.      Der Bürgerschaft binnen sechs Monaten über die erfolgten Schritte Bericht zu erstatten.

Sofia Leonidakis, Nelson Janßen, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE