Frühzeitige unabhängige Asylverfahrensberatung für Geflüchtete ermöglichen

Das Asyl- und Aufenthaltsrecht gehört zu den komplexesten Rechtsgebieten in Deutschland. Hinzu kommt, dass in den vergangenen drei Jahren eine Vielzahl von Regelungen geändert und verschärft wurde. Das Asylrecht ist ein individuelles Recht, wodurch das Vorbringen individueller Verfolgungsgründe entscheidend über die Zu- oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft ist. Unkenntnis über das deutsche Rechtswesen, sprachliche Hürden, Scham in Bezug auf Fluchtursachen und -erlebnisse sowie keine oder zu späte Beratung führen teilweise dazu, dass Geflüchtete ihre Rechte nicht in Anspruch nehmen können.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in einem Bericht offen gelegt, dass ein hoher Informations- und Beratungsmangel auf Seiten der Geflüchteten besteht. Laut des Berichts werden Geflüchtete nur oberflächlich informiert und die vermittelten Informationen werden meistens nicht verstanden. Darüber hinaus ist die Situation der Anhörung beim BAMF für viele Asylsuchende einschüchternd, vor allem wenn sie bereits schlechte Erfahrungen mit staatlichen Organen gemacht haben. Traumatische Erlebnisse zu schildern fällt niemandem leicht, hinzu kommt, dass Geflüchtete häufig nicht über der Tragweite der Anhörung informiert sind und keine Kenntnis darüber haben, welche ihrer Erlebnisse ggf. asylrechtsrelevant sind und welche nicht. All diese Faktoren führen zum einem zu einer Benachteiligung der Betroffenen, welche über ihre Rechte und Pflichten nicht aufgeklärt sind, und zum anderen zu einer unnötigen Belastung des BAMF.

In 2017 testete das BAMF das Wirken einer unabhängigen Asylrechtsberatung in drei verschiedenen Ankunftszentren in den Städten Bonn, Gießen und Lebach, die von Caritas, Diakonie und Rotem Kreuz durchgeführt wurde. Alle drei Träger setzen sich für die Einführung der Beratung als fester Bestandteil des Asylverfahrens zu Beginn desselben ein. Im Rahmen dieses Pilotprojekts konnte festgestellt werden, dass die Asylsuchenden die Maßnahme als hilfreich empfanden, und dass die Verfahrensdauer insgesamt verkürzt werden konnte. Das Land Bremen kann und soll Gebrauch dieser Erfahrungswerte machen und als erstes Bundesland für ein besseres Asylverfahren für alle Beteiligten sorgen.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, Geflüchteten in der Zentralen Aufnahmestelle (ZAST) nach der Ankunft eine Asylverfahrensberatung bereitzustellen um asyl- und aufenthaltsrechtliche Informationen zu vermitteln und individuelle Perspektiven zu klären. Hierfür ist in den Abläufen der Zentralen Aufnahmestelle vor der Einleitung eines Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine unabhängige Beratungsstelle einzuplanen und zu refinanzieren.

Sofia Leonidakis, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE

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