Familiennachzug ist Integration – Recht auf Familie für Geflüchtete wieder herstellen!

Im März 2016 setzte die Bundesregierung den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre aus. Diese Regelung läuft im März 2018 aus. Das Wiedereinsetzen der Familienzusammenführung wird derzeit jedoch offen in Frage gestellt. Dies reicht bis zu Überlegungen, den Familiennachzug durch eine Obergrenze zu deckeln.

Das Recht auf Familie und damit verbunden auf Familienzusammenführung (Familiennachzug) ist ein hohes Rechtsgut. Bereits die Genfer Flüchtlingskonvention stellt darauf ab, dass Regierungen Maßnahmen ergreifen, um „die Einheit der Familie aufrechtzuerhalten“. Auch die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, im Sinne des Kindeswohls, Anträge auf Familienzusammenführung beschleunigt zu bearbeiten. Der Beschluss der Bundesregierung stellt das Gegenteil dessen dar. Er untergräbt das Kindeswohl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz, die seitdem ihre Eltern nicht mehr nachholen können. Er gefährdet flüchtende Männer, Frauen und Kinder, die seitdem unter Lebensgefahr zu ihren Angehörigen flüchten müssen.

Der Familiennachzug garantiert nicht nur das Recht auf Familie, sondern ist auch ein wichtiges Instrument gelingender Integration. In den meisten Fällen ist die Familienzusammenführung eine unverzichtbare Bedingung des „Ankommens“.
Die Infragestellung des Familiennachzugs muss schnellstens beendet werden und das Recht auf Familie auch für Geflüchtete vollumfänglich wiederhergestellt werden.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft (Landtag) bekennt sich uneingeschränkt zum verfassungs- und völkerrechtlich verbrieften Recht auf Familie. Dieses Recht muss für alle Familien unabhängig von ihrem Status gelten.
2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene konsequent dafür einzusetzen, dass die Aussetzung des Familiennachzugs für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten weder verlängert, noch durch eine andere Regelung begrenzt oder ausgehöhlt wird.

Sophia Leonidakis, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE