Eine Hall of Fame für Bremen! Öffentliche Graffiti-Flächen und -Wände bereitstellen und Map of Fame erstellen
Graffiti ist seit Jahrzehnten wichtiger Bestandteil der urbanen Subkultur und oft gemeinsam mit HipHop, Skaten, BMX, Rap, DJing, Breakdance oder Beatboxen prägend für ganze Generationen. Graffiti ist eine vielfältige Kultur, die sinn- und identitätsstiftend ist und zudem einen pädagogischen und kulturellen Mehrwert darstellt.
Graffiti ist Teil der urbanen Kultur, die ganze Stadtteile und Großstädte im positiven Sinne prägt und lebendig macht. Graffiti als Kunst kann weltbekannt und erfolgreich oder lediglich einen Tag lang an einer Hauswand sein. Viele kleine, mittlere und große Städte stellen für Graffiti-Künstler:innen, insbesondere für Jugendliche, die sich ausprobieren wollen, und für kulturelle Events Halls of Fame als legale Freiräume zur Verfügung. Diese reichen von kleineren Wandflächen an öffentlichen Gebäuden bis hin zu Flächen von hunderten Quadratmetern z.B. an Brückenbögen und anderen öffentlichen Wänden.
Je nach Art dieser Flächen, ihrer Exponiertheit, ihren Eigentumsverhältnissen und ihrer Relevanz für das Gesamtbild der Stadt braucht es unterschiedliche Vergabestrukturen. Ziel sollte sein, stets möglichst viel künstlerische Freiheit zu ermöglichen. Neben den frei verfügbaren Graffiti-Flächen als Halls of Fame würde ein Förderungsformat für besondere ggf. in privatem Besitz befindliche Flächen Sinn ergeben. In diesem Format könnten – gemeinsam mit einer fachkundigen Jury und ggf. Eigentümer:innen – eingegangene Motivvorschläge ausgewählt und dann in der Umsetzung gefördert werden.
Ergänzend dazu kann ein Urban Art Festival für Bremen (bspw. nach dem Vorbild des City Leaks Festivals in Köln) dazu beitragen, Urban Art in Bremen sichtbarer zu machen. Akteur:innen, die planen, ein solches Festival umzusetzen, sollten öffentliche Unterstützung finden.
In der Stadtgemeinde Bremen gibt es bisher keine öffentliche legale Graffiti-Fläche. Die verfügbaren legalen Graffiti-Flächen befinden sich in privater Eigentümer:innenschaft, stehen oft nur temporär zur Verfügung bzw. eine Duldung durch die Eigentümer:innen kann jederzeit beendet werden. Einen Überblick über Standorte und Anzahl der legalen Graffiti-Flächen in der Stadtgemeinde gibt es – anders als in anderen Städten – in Bremen noch nicht.
Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:
Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,
1. öffentliche Flächen im Einvernehmen mit den Beiräten an Straßenbrücken, öffentlichen Gebäudewänden, Industriebrachen etc. als Halls of Fame bereitzustellen; hierbei sollen sowohl permanente als auch temporäre Flächen berücksichtigt und benannt werden;
2. eine Map of Fame mit allen öffentlichen und privaten legalen Graffiti-Flächen in Bremen zu erstellen und im Netz zu veröffentlichen;
3. in Absprache mit dem Deichverband, den Beiräten und den Anwohner:innen zu prüfen, ob die Beton-Ufermauern an der Schlachte und in der Überseestadt für eine künstlerische Gestaltung mit Graffiti geeignet sind;
4. gemeinsam mit den Trägern der offenen Jugendarbeit, der Jugendförderung und der stadtzentralen Angebote zu erörtern, wie Graffiti als Jugendkultur auch in den Angeboten der Jugendhilfe gefördert werden kann;
5. ergänzend für einige Flächen, die nicht als freie Hall of Fame in Frage kommen, ein geeignetes Förderungsformat zu entwickeln, das die Bewerbung mit Motivvorschlägen durch eine fachkundige Jury nach künstlerischen Standards bewertet und dann ggf. in Kooperation mit den Eigentümer:innen entscheidet,
6. der Stadtbürgerschaft binnen sechs Monaten nach Beschlussfassung Bericht zu erstatten.
Sofia Leonidakis, Miriam Strunge, Cindi Tuncel und die Fraktion DIE LINKE
Elombo Bolayela, Falk, Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Kai Wargalla, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN