Beitragsfreiheit in der frühkindlichen Bildung schrittweise einführen – Zugangshürden abbauen, Chancengleichheit herstellen!

Kindertagesbetreuung ist ein wichtiges Instrument der lokalen Armutsprävention. Krippen, Kitas und Horte werden längst nicht mehr nur als Orte der Betreuung und Erziehung begriffen, sondern zu Recht auch als Bildungseinrichtungen. Die Vermittlung von kognitiven und sozialen Fähigkeiten oder von Sprachkenntnissen ist Bestandteil der Anforderungen geworden, die an die Kinderbetreuungseinrichtungen gerichtet werden. Frühkindliche Bildung und Förderung gilt als maßgeblich für den späteren Bildungserfolg eines Kindes. Die frühe Teilhabe an Kindertagesbetreuung kann zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit führen. Letztere zu steigern, ist dringend geboten, denn die soziale Ungleichheit beeinflusst in Deutschland besonders stark die Startchancen, den späteren Bildungsweg und die Lebensqualität von Kindern, wie eine Studie der OECD im vergangenen Jahr erneut belegt hat (OEDC-Bildungsbericht 2014).

Bremen belegt im Ländervergleich regelmäßig einen traurigen Spitzenplatz bei der Kinderarmut und die sozialräumliche Spaltung zwischen Arm und Reich ist in Bremen besonders hoch.

Frühkindliche Bildung ist daher für die Stadtgemeinde Bremen auch von besonderer sozialpolitischer Bedeutung. Ziel muss sein, sie möglichst sozial-inklusiv zu gestalten. Das setzt voraus, Kinder aus allen sozialen Schichten in die Einrichtungen frühkindlicher Bildung aufzunehmen. Für eine sozial ausgewogene Teilhabe an frühkindlicher Bildung und Betreuung müssen Zugangshürden minimiert werden. Eine der Zugangshürden sind Kita-Beiträge.

Bundesweit geht der Trend hin zu einer Senkung oder Abschaffung der Kita-Beiträge - mit gutem Grund: Kindertagesbetreuung ist ein Baustein des Bildungssystems, und Bildung muss beitragsfrei und für jedes Kind unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zugänglich sein.

Der Senat geht den entgegengesetzten Weg. Mit seinem Entwurf für eine neue Beitragstabelle setzt er zwar die begrüßenswerte Vorgabe des OVG-Urteils von 2012 um, Eltern im Leistungsbezug oder mit Jahresbruttoeinkommen bis zu 27.611 Euro von Beiträgen zu befreien. Der niedrigste Einstiegsbeitrag für eine achtstündige Betreuung liegt bei erfolgter Umsetzung jedoch weiterhin in einem Bereich, der eine hohe Belastung, besonders für Alleinerziehende darstellt. Für Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen bleiben die Kita-Beiträge damit ein echter Kostenfaktor. Sie halten somit potenziell Kinder von den Kindertagesstätten fern oder behindern Frauenerwerbstätigkeit. Die Höchstbeiträge sollen auf ein Niveau angehoben werden, mit dem Bremen in Sachen Kinderbetreuung zu den teuersten Großstädten Deutschlands gehört.

Vor diesem Hintergrund möge die Stadtbürgerschaft beschließen:

 1.   Die Bremische Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) strebt die Abschaffung der KiTa-Beiträge an, um den sozial-inklusiven Charakter und Bildungsgedanken der Kindertagesbetreuung zu untermauern. Die Bremische Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) bittet den Senat daher um Einleitung der erforderlichen Schritte und Maßnahmen, um bis zum Kindergartenjahr 2019/20 alle Krippen- und Kitaplätze inklusive Essensversorgung beitragsfrei anbieten zu können.

 2.   Bis zur Abschaffung der Kita-Beiträge wird der Senat um Einleitung folgender Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der Beitragsfreiheit gebeten:
a)   Senkung der Kita-Beiträge insbesondere zur kompletten Beitragsbefreiung von Leistungsempfänger*innen und Entlastung von Alleinerziehenden und Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen.
b)   Beitragsbefreiung des ersten Jahres der Kindertagesbetreuung (Einstiegsjahr) ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 für jedes Kind, um Zugangshürden zu senken und eine bürokratiearme und möglichst frühe Heranführung an die Angebote der frühkindlichen Erziehung und Bildung zu erreichen.

Sofia Leonidakis, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE