Wohnverpflichtung trotz Platzknappheit?
Wir fragen den Senat:
1. Wie viele der derzeit belegten Plätze im Bremer Erstaufnahmesystem sind durch Notunterkunftsplätze abgedeckt, einschließlich der Plätze in Leichtbauhallen?
2. In wie vielen Fällen wurde seit 2020 die Wohnverpflichtung für Menschen aufgebhoben, weil sie bei Bekannten oder Verwandten in Bremen unterkommen konnten?
3. Sieht der Senat die Möglichkeit, regelhaft Ausnahmen von der Wohnverpflichtung zuzulassen, solange Menschen nur mithilfe von Notunterkünften untergebracht werden können und/oder die Möglichkeit der Unterkunft bei Verwandten oder Bekannten besteht?
Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis und Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE