Unbewohnbarkeit des „Stubu“-Gebäudes - wie weiter?
Wir fragen den Senat:
- Welche weiteren Aktivitäten etwa auf Grundlage des Baugesetzbuches, des Wohnraumschutzgesetzes oder des Wohnungsaufsichtsgesetzes plant der Senat für das Gebäude des „Stubu“ im Anschluss an die geplante
- Unbewohnbarkeitserklärung?
- Wie groß ist die Summe der Nebenkosten, welche die Stadtgemeinde für den säumigen Vermieter übernommen hat, und besteht eine reelle Aussicht darauf, diese Summe, ggf. durch Pfändung, zurück zu erhalten?
- Ist es gelungen, beispielsweise auch mit Hilfestellung der Wohnungsaufsicht, für alle Bewohner*innen des Gebäudes eine andere Wohnung zu finden?
Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE