Umsetzung der gemeinsamen Vorschläge der Fraktionen im Abschlussbericht des „Ausschusses zur Prävention und Bekämpfung von Armut und sozialer Spaltung“ im Bereich Kinderarmut

Bremen ist das Bundesland mit der höchsten Quote von Kindern, die in armutsgefährdeten Familien leben. Das bedeutet, dass diese Familien mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung auskommen müssen.

Kinderarmut bedeutet oft gesundheitlicher Gefährdung,  soziale Isolation, schlechtere Bildungschancen und schließlich geringere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. So endet es zumeist in einem Teufelskreis, in dem sich Armut über Generationen hinweg verfestigt. Die Abiturquote in den sozioökonomisch benachteiligten Gebieten liegt um 70 Prozent unter der Quote in privilegierten Stadtteilen. Ein niedriger Ausbildungsgrad verringert die Chancen auf einen Arbeitsplatz. Dies bedingt wiederum die Armutsgefährdung der nächsten Generation.

Vor diesem Hintergrund wurde im März 2014 die Einsetzung des „Ausschusses zur Prävention und Bekämpfung von Armut und sozialer Spaltung“ beschlossen. Dieser hat 88 Maßnahmen konsensual vorgeschlagen(Drucksache 18/1815, Seitenzahlen im Folgenden beziehen sich auf diese Drucksachennummer), darunter viele in den Bereichen Bildung, Kinder und Jugendliche, Berufsvorbereitung in der Schule und in ressortübergreifenden Bereichen.

Auch für die 19. Legislaturperiode hat die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE die Einsetzung des Armutsausschusses gefordert. Der Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung die geforderten Maßnahmen sollten zuerst einmal umgesetzt werden. Nun, weit über ein Jahr nach dem Abschlussbericht des Ausschusses fragen wir: Welche Maßnahmen wurden in Angriff genommen und umgesetzt?

Wir fragen den Senat:

      I.        Aktuelle Datenlage

1.    Wie hat sich die Quote von Kindern in armutsgefährdeten Familien, seit 2012, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden entwickelt?

2.    Wie hat sich die Anzahl von Kindern, die in Familien leben, die Transferleistungen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz beziehen entwickelt? Die Angaben bitte seit 2012 nach Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden aufschlüsseln.

    II.     Kinder und Jugendliche

Verbesserung der Kindertagesbetreuung (vgl. S.16)

3.    Bis wann plant der Senat einen Gesetzesentwurf zum Mindestbetreuungsanspruch auf 6 Stunden im U3-Bereich vorzulegen?

4.    Wie versetzt der Senat die Träger in die Lage, Kinder während des laufenden KiTa-Jahres aufnehmen zu können?

5.    Wie vielen Anträgen auf Aufnahme während des laufenden Kita-Jahres, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden, konnte 2015/16 nicht entsprochen werden?

6.    Welche Maßnahmen hat der Senat eingeleitet, um eine Bedarfsprüfung zukünftig überflüssig zu machen? Welche Maßnahmen sind geplant und wann werden diese umgesetzt?

Aufsuchende und stadtteilbezogene Jugendarbeit (vgl. S.17)

7.    Wie viele Stellen sind seit 2014, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, eingerichtet worden?

8.    Welche Punkte aus dem, von Jugendhilfeausschuss und Sozialdeputation beschlossenem Rahmenplan für die offene Jugendarbeit wurden umgesetzt?

9.    Wie ist die Zeitplanung zur Umsetzung des Konzeptes?

Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes (vgl. S.17)

10.  Um wie viele Stellen, nach Stadtteilen aufgeschlüsselt, wurde die Zahl der Familienhebammen erhöht?

11.  Wie viele Fälle, aufgeschlüsselt nach Sozialzentren, fallen auf eine*n Casemanager*in?

12.  Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen und welche Maßnahmen sind geplant, um die Fallzahlen pro Casemanager*in zu verringern?

Kinderbetreuungsplätze in benachteiligten Quartieren (vgl. S.32)

13.  Wie hat sich die Betreuungsquote seit 2012, aufgeschlüsselt nach U3 und Ü3, in WiN-Gebieten der Stadtgemeinde Bremen und vergleichbaren Quartieren in Bremerhaven entwickelt? Wie viele Plätze sind in Planung?

14.  Wie bewertet der Senat die Betreuungssituation in benachteiligten Quartieren, unter Berücksichtigung des gemeinsamen Vorschlags aller Fraktionen, die Kinderbetreuung  in diesen Quartieren im Sinne einer aufholenden Entwicklung auszuweiten?

    II.        Bildung

Sprachförderung (vgl. S.15)

15.  Wie weit sind Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes für die durchgängige und aufeinander abgestimmte Sprachförderung während des gesamten Bildungsweges vorangeschritten?

16.  Welche konkreten Projekte, in denen eine durchgängige und aufeinander abgestimmte Sprachförderung über Institutionen hinweg vorgenommen wird, bestehen zurzeit in den beiden Stadtgemeinden? Wie bewertet der Senat den Zwischenstand dieser Projekte?

17.  Was sind die Ergebnisse der Evaluation des CITO-Tests? Wenn die Evaluation noch nicht durchgeführt wurde, wann wird dies geschehen?

Bildungseinrichtungen in benachteiligten Stadtteilen (vgl. S.16)

18.  Welche Konzepte (von Senat und Trägern) zur gezielten Besserstellung von Schulen und Kitas in benachteiligten Gebieten sind erfolgt oder in Planung? Wie ist der Umsetzungsstand der Konzepte?

19.  Hat eine Überprüfung, inwieweit durch gezielte Maßnahmen soziale Heterogenität in Kindertagesstätten und Schulen gefördert werden kann, stattgefunden?

20.  Wenn ja, was waren die Ergebnisse und welche konkreten Maßnahmen hat der Senat daraus abgeleitet?

21.  Wenn nein, bis wann wird der Senat die Überprüfung durchgeführt haben?

Anpassung der Ausbildung von Erziehungs- und Lehrkräften (vgl. S.16)

22.  Wie wurden die Ausbildung von Erzieher*innen sowie Lehrer*innen und das Konzept der Bildungseinrichtungen an die gestiegenen Anforderungen, die mit der zunehmenden sozialen Spaltung einhergehen, angepasst?

Welche konkreten Änderungen gab es diesbezüglich in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen?

Rahmenplan Bildung (vgl. S.16)

23.  Welcher Zeitplan, welches Verfahren und welche Akteur*innen plant der Senat ein, um den im Abschlussbericht bereits angekündigten Rahmenplan Bildung umzusetzen?

Elternunterstützung und „Elternkompetenz“ (vgl.  S.16)

24.  Welche konkreten Unterstützungsangebote gibt es für Eltern in Kitas und Schulen?

25.  Welche Verbesserungen wurden bereits umgesetzt, welche sind weiterhin geplant?

Bildungseinrichtungen (vgl. S.30)

26.  Wie viele Stellen, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, wurden in der Schulsozialarbeit neu eingerichtet und wie viele sind geplant?

27.  Ist die Evaluation der Ausstattung der Ressourcen von Schulen und Kindertagesstätten im Gesamten erfolgt? Wenn ja, wie sind die genauen Ergebnisse? Wenn nein, bis wann wird die Evaluation durchgeführt werden?

28.  Welches Konzept hat der Senat, um – wie im Bericht gefordert – vor allem gebundene Ganztagsschulen auszubauen? Wie bewertet der Senat die im Bericht geäußerte Präferenz für gebundene Ganztagsschulen im Vergleich zu offenen?

Überprüfung der „Schule von Heute“ (vgl. S.30)

29.  Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die Vernetzung von Schulen und Jugendhilfeträgern zu vertiefen?

Leuchtturmprojekte (vgl. S.31)

30.  Welche Leuchtturmprojekte, also Projekte zur Förderung der Attraktivität von z.B. Schulen oder Kitas in sozialen Brennpunkten, wurden bisher umgesetzt, welche sind in Planung?

   III.        Berufsvorbereitung in der Schule

Berufsbezug in der Sekundarstufe 1 erhöhen (vgl. S.31)

31.  Wie hat der Senat den Berufsbezug und die praktischen Unterrichtsanteile in der Sekundarstufe 1 erhöht? Welche weiteren konkreten Maßnahmen sind geplant?

32.  Sind derzeit alle Stellen für Referendar*innen und Lehrer*innen mit dem Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT) besetzt? Wenn nicht, wie viele Stellen sind unbesetzt? Bitte nach beiden Stadtgemeinden getrennt angeben.

33.  Welche Studienfächer qualifizieren für das Lehramt in WAT? Wie schätzt der Senat vor dem Hintergrund der Einstellung des Faches „arbeitsorientierte Bildung“ an der Universität Bremen die zukünftige Versorgung mit WAT-Lehrkräften ein?

  IV.        Maßnahmen in ressortübergreifenden Bereichen

Kindertagesstätten und Schulen (vgl. S.17)

34.  Welche konkreten Überlegungen stellt der Senat zum Umbau von Kindertagesstätten zu Familienzentren an?

35.  Bis wann soll das entsprechende Konzept vorgelegt werde? Wie ist die zeitliche Umsetzungsperspektive?

36.  Durch welche Maßnahmen sollen Kitas und Schulen besser verzahnt werden?

Präventionsketten (vgl. S.18)

37.  Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um zur Verhinderung von Armut eine ununterbrochene Präventionskette, bestehend aus ergänzenden und anschlussfähigen Maßnahmen, über den gesamten Bildungsweg zu schaffen?

38.  Welche Institutionen und Akteur*innen wurden bereits in die verbesserte Abstimmung einbezogen?

39.  Mit welchen Maßnahmen wird die Verbesserung der Abstimmung herbeigeführt?

Evaluation der Wirksamkeit von Instrumenten (vgl. S.32)

40.  Wie gewährleistet der Senat die Evaluation der sozialen und bildungspolitischen Maßnahmen?

41.  Wie gewährleistet der Senat die Verallgemeinerung und Verstetigung der positiv evaluierten Projekte?

Kulturelle Bildung und schulische Bildungsangebote (vgl. S.32)

42.  Welche Konzepte hat der Senat zur Förderung der kulturellen Bildung in benachteiligten Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden?

    V.        Maßnahmen außerhalb der konsensualen Empfehlungen

43.  Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um der gestiegenen Anforderungen gerade von Grundschullehrer*innen im beratenden und sozialpädagogischen Bereich Rechnung zu tragen? Wird der Senat die Unterrichtsverpflichtung verringern, um den Lehrer*innen die Möglichkeit zu geben diesen Aufgaben bedarfsgerecht nachkommen zu können?

44.  Wird der Senat das Aufnahmeortsgesetz ändern, um die Bedarfsprüfung im U3-Bereich abzuschaffen und so besonders arbeitssuchenden Alleinerziehenden den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Qualifikationsangeboten zu erleichtern? Wenn ja, bis wann?

45.  Wie stellt der Senat sicher, dass die verringerten Gruppen- bzw. Klassengrößen nach Sozialindikatoren auch bei unterjähriger Aufnahme zu gewährleisten?

46.  Welche Initiativen hat der Senat eingebracht, um sich, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, auf der Bundesebene für die Einführung einer Kindergrundsicherung einzusetzen? Plant der Senat eine Bundesratsinitiative? Wenn ja, bis wann soll diese eingereicht werden?

Nelson Janßen, Sofia Leonidakis, Kristina Vogt und die Fraktion DIE LINKE