Sicherung offenstehenden Eigentums verunfallter, alleinstehender, älterer Menschen
Wir fragen den Senat:
1. Wie sind das Verfahren und die Informationskette zwischen den Behörden, wenn ein alleinstehender, kinderloser, älterer Mensch, nicht ansprechbar, in ein Bremer Krankenhaus eingeliefert wird?
2. Wer recherchiert über bzw. kümmert sich um das möglicherweise offen stehende Wohneigentum der betroffenen Person?
3. Wenn in diesem Wohneigentum wiederholt Einbrüche begangen werden, wer sichert dieses Wohneigentum (Tür ersetzen, Schloss austauschen, Fenster erneuern)?
