Legale Graffitiflächen in Bremen
Wir fragen den Senat:
1. In der Mitteilung des Senats zur Kleinen Anfrage "Legale Graffitiflächen in Bremen" (Drucksache 21/530 S) wird angegeben, es gebe "schwerwiegende Sicherheitsbedenken" bei der Zurverfügungstellung von öffentlichen Wänden für Graffiti, worin liegen die Sicherheitsbedenken, ist der Beton in Bremen von anderer Beschaffenheit als in anderen Städten?
2. Welche öffentlichen Flächen/Wände wurden geprüft und wieder verworfen?
3. Hält der Senat es für einer Großstadt angemessen, lediglich eine, weit abgelegene und gewellte öffentliche Wand, für Graffiti bereitzustellen?
Sofia Leonidakis, Miriam Strunge, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke
