Freiräume für Jugendkultur - Graffiti-Flächen in Bremen

Wir fragen den Senat:

1. Welche konkreten öffentlichen, dauerhaft für die legale Nutzung verfügbaren Flächen für Graffiti-Künstler:innen gibt es in der Stadtgemeinde Bremen?

2. Sieht der Senat den Bedarf, solche „Halls of Fame“ bereitzustellen, die dauerhaft als Freiraum zur Verfügung stehen?

3. Teilt der Senat die Auffassung, dass eine beispielsweise im Rahmen eines Wettbewerbs einmalig zu gestaltende Fläche sowie die Zielsetzung touristischer Zwecke oder Bekämpfung von Angsträumen etwas anderes ist als ein Freiraum für Jugendkultur, der dauerhaft und selbstbestimmt gestaltet und genutzt werden kann?

Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE.