Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt

Wir fragen den Senat:

1.Was ist der Umsetzungsstand des 2018 durch die Bremische Bürgerschaft (Landtag) beschlossenen Antrages „Humanitäres Bleiberecht für Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt“ (Drs. 19/1791)?

2.Wie wird insbesondere die frühzeitige Einbindung der Ausländerbehörden und die entsprechende Bearbeitung im Sinne des Beschlusses sichergestellt?

3.Wie viele Opfer rechter und rassistischer Gewalt haben seit dem Beschluss eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG, § 25 Absatz 4a oder Absatz 5 oder eine Duldung nach §60a Absatz 2 Aufenthaltsgesetz, erhalten?

Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE