Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen nach §56 BremHG im Master of Education
Wir fragen den Senat:
1.Besteht für Studierende, die an der Universität Bremen mit dem Abschlussziel Master of Education studieren und die parallel bereits als Lehrkraft an einer Bremer Schule arbeiten, die Möglichkeit, sich die so gesammelte berufliche Erfahrung nach §56 Abs. 2 BremHG als außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen für das Studium anrechnen zu lassen?
2. Für welche Studienbereiche und in welchem Umfang wäre eine solche Anrechnung möglich?
3. Gab es bereits entsprechende Anträge von Studierenden an der Universität Bremen und falls ja, wie wurden diese beschieden?
