Homo-, trans- und interfeindliche Straftaten in Bremen

Immer wieder kommt es zu gewalttätigen Übergriffen oder Anfeindungen gegen Lesben, Schwule, bi-, trans-, intersexuelle und queere Menschen (LSBTTIQ*). In letzter Zeit häufen sich insbesondere Angriffe und Sachbeschädigungen gegen das RAT&TAT – Zentrum für Schwule und Lesben e.V. im Ostertorviertel.

Das RAT&TAT-Zentrum ist eine Beratungsstelle und Interessenvertretung für Schwule, Lesben, Bisexuelle, Trans*, und Inter* und wichtiger Partner bei der Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans gegen Homo-, Trans- und Interphobie.

Die Polizei ordnet LSBTTIQ*-feindliche Straftaten der Kategorie „Hasskriminalität“ beim  Staatsschutzkommissariat zu. Allerdings können die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik aufgrund eines hohen Dunkelfeldes in diesem Bereich nur bedingt Aufschluss über das tatsächliche Ausmaß in diesem Deliktsfeld geben.

Ende 2015 wurde bei der Polizei die Funktion eines gesonderten Ansprechpartners zur Unterstützung und Beratung von Opfern homofeindlicher Gewalt geschaffen.   

Wir fragen den Senat:

1.    Wie viele Straftaten gegen die sexuelle Orientierung oder Identität/homofeindliche Straftaten wurden in den Kalenderjahren 2011 bis 2016 jeweils von der Polizei erfasst? (Bitte auflisten nach Jahr und jeweiligem Straftatbestand)

2.    Bei wie vielen dieser Straftaten wurden seitens der Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie oft wurde Anklage erhoben? 

3.    Wie viele Personen wurden in den Jahren 2011 bis 2016 wegen LSBTTIQ*-feindlicher Straftaten aus dem Deliktsfeld Hasskriminalität in Bremen verurteilt

a)    zu Geldstrafen?

b)    zu einer Gefängnisstrafe mit Bewährung?

c)    zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung?

4.    Welche Probleme sieht der Senat bei der Erfassung von Hasskriminalität mit LSBTTIQ*-feindlichem Hintergrund?

5.    Wie schätzt der Senat die Dunkelziffer bei diesem Delikt ein?

6.    Was tut der Senat, um die Anzeigebereitschaft bei diesem Delikt zu steigern?

7.    Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um über die Statistiken von Polizei und Justiz hinaus, Erkenntnisse über das Ausmaß von LSBTTIQ*-feindlicher Hasskriminalität zu erlangen?

8.    Gab es seit 2011 in diesem Deliktsfeld Fortbildungen für Polizei und Justiz und wie bewertet der Senat die Notwendigkeit von weiteren Fortbildungsmaßnahmen?

9.    Was gehört zum Tätigkeitsbereich des gesonderten Ansprechpartners bei der Polizei und wie wirkt sich die Schaffung dieser Funktion auf die polizeiliche Arbeit im Bereich LSBTTIQ*-feindlicher Hasskriminalität aus? Ist eine ähnliche Stelle auch bei der Staatsanwaltschaft vorgesehen?

10. Steht der Senat mit dem Rat&Tat-Zentrum in Kontakt zu der Frage, wie die materiellen Folgen der Angriffe abgemildert und neuerliche Attacken verhindert werden können? Falls ja, welche sind die Ergebnisse?

Sofia Leonidakis, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.<xml></xml>