Entschädigung und Rehabilitierung der Opfer des §175 StGB – Umsetzung in Bremen

Am 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (kurz StrRehaHomG) und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Kraft getreten. Es sieht vor, dass strafrechtliche Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen aufgrund des früheren strafrechtlichen § 175 StGB pauschal aufgehoben und die Verurteilten finanziell entschädigt werden.

Das Gesetz umfasst Strafurteile, die nach 1945 in beiden deutschen Staaten ergingen. Die Verurteilten erhalten wegen des durch die Verurteilung oder die strafgerichtliche Unterbringungsanordnung erlittenen Strafmakels eine Entschädigung von 3.000 Euro je aufgehobener Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenem Jahr.
Diese gesetzliche Regelung war überfällig. Deutschland sendet damit national und international ein Signal gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Da die Betroffenen sich in einem hohen Alter befinden, ist es wichtig, dass ihnen schnell zu ihrem Recht verholfen wird.

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele Männer sind nach § 175 StGB seit 1945 im Land Bremen verurteilt worden?

2. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung die betroffenen Opfer des §175 StGB dabei unterstützen, ihre Verfolgung nachweisen zu können?

3. Welche Maßnahmen (juristische, politische und finanzielle) hat das Land Bremen bislang zur Rehabilitierung der während der Nazi-Diktatur verfolgten Homosexuellen unternommen? Welche Maßnahmen sind geplant?

4. Plant der Senat, die gesellschaftliche Aufarbeitung des Themas der Homosexuellenverfolgung in der Bundesrepublik aktiv zu fördern? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

5. Wie bewertet der Senat die Ungerechtigkeit, mit der viele nach § 175 StGB verurteilte Menschen bei der Berechnung ihrer Rentenansprüche konfrontiert sind, da sie oftmals durch ihre Haftzeit geringere Ansprüche erwerben konnten? Welche Maßnahmen erachtet der Senat für sinnvoll, um dieser Ungerechtigkeit zu begegnen? 

Sofia Leonidakis, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.