Datenschutz beim Bewohnermanagment in Unterkünften für Geflüchtete

Wir fragen den Senat:

1. Welche Daten werden auf der neu eingeführten Chipkarte im Rahmen der Programme „Bewohnermanagement für Flüchtlingsunterkünfte“ und „UMA Passau“ gespeichert und wie lange?

2. Welche Institutionen, Träger, Behörden und Mitarbeitende haben Zugriff auf die Daten und können diese ggf. personalisiert auslesen?

3. Wie bewertet der Senat die Einführung der genannten Programme im Hinblick auf den Datenschutz?

Sofia Leonidakis, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE