Beschlagnahme von leerstehenden Gebäuden zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

Wir fragen den Senat:

1. Welche leerstehenden Gebäude wurden seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden“ in der Stadtgemeinde Bremen für die Vermeidung von Obdachloisgkeit Geflüchteter beschlagnahmt (bitte aufschlüsseln nach Standort, Nutzfläche in Quadratmetern, Art der bisherigen Nutzung (Gewerbe, Büroraum, Wohnraum) und Anzahl der unterzubringenden Personen)?

2. Welche weiteren Immobilien befinden sich derzeit in der Prüfung hinsichtlich der Eignung als Unterbringungsstandorte anhand welcher Kriterien?

3. In wie vielen Fällen wurden bereits erfolglose Prüfungen zur Sicherung von Immobilien zur Unterbringung von Geflüchteten durchgeführt? Aus welchen Gründen kam es zu den negativen Ergebnissen der Prüfungen?

Claudia Bernhard, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE.

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