Allgemeine Ausbildungssituation und Angebote für geflüchtete Jugendliche mit Ausbildungsbedarf

Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Land Bremen ist an sich nicht besonders rosig. Das hat sich auch durch die vom Senat für den Beginn des Ausbildungsjahres 2015/2016 ausgesprochene Ausbildungsgarantie noch nicht wesentlich verändert. Die Anzahl der Jugendlichen im Land Bremen, die keinen Ausbildungsplatz finden, ist weiterhin hoch. In dieser Situation sieht sich das System der beruflichen Ausbildung durch die Aufnahme geflüchteter Jugendlicher mit Ausbildungsbedarf mit neuen Herausforderungen konfrontiert.

Die Bewältigung dieser Anforderungen ist drängend. Zum einen ist Ausbildung ein Schlüssel zur erfolgreichen Integration und für eine Perspektive auf existenzsichernde, qualifizierte und persönlichkeitsentfaltende Beschäftigung. Zum anderen muss von vorneherein durch ein Aufstocken der bestehenden Angebote der Möglichkeit entgegengetreten werden, dass es zu Verdrängungseffekten kommt bzw. dass sich die Ausbildungsperspektive für nicht geflüchtete Jugendliche, mit und ohne Migrationshintergrund, verschlechtert.

Wir fragen den Senat:

1.    Mit welchem Bedarf an zusätzlichen Ausbildungsplätzen im Land Bremen rechnet der Senat durch die Aufnahme von geflüchteten Jugendlichen?

2.    Umfasst die Ausbildungsgarantie des Bremer Senats, wonach allen Jugendlichen im Land Bremen wenn schon kein Ausbildungsplatz, so doch zumindest eine Maßnahme mit der Perspektive auf einen Ausbildungsplatz angeboten werden soll, auch geflüchtete Jugendliche?

3.    Wie viele der 2014 und 2015 im Land Bremen aufgenommenen Geflüchteten und minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen sind im Alter von 15-20 bzw. 20-25 Jahren, und wie viele davon haben keine Ausbildung?

Allgemeine Ausbildungssituation und Ausbildungsplatzlücke

4.    Wie hat sich 2010-2015 im Land Bremen die Zahl der neu besetzten Ausbildungsplätze
a) nach BBIG/HwO
b) an Fachschulen
c) in der außerbetrieblichen Ausbildung
d) im öffentlichen Dienst
entwickelt?

5.    Wie hat sich die Zahl „nicht versorgter BewerberInnen“ um einen Ausbildungsplatz im Land Bremen 2010-2015 entwickelt?

6.    Wie hat sich die Zahl der „ohne Angabe“ aus der Statistik der Jobcenter ausscheidenden Jugendlichen 2010-2015 entwickelt?

7.    Wie hat sich die Zahl
a) der „AltbewerberInnen“, d.h. der BewerberInnen mit einem 1 Jahr oder länger zurückliegenden Schulabschluss,
b) der durch Jugendliche aus dem Umland besetzten Ausbildungsplätze
im Land Bremen 2010-2015 entwickelt?
(Bei (b) bitte angeben, ob sich die Zahl nur auf Ausbildungsplätze nach BBIG/HwO bezieht oder auf alle Ausbildungsplätze nach Frage 4)

8.    Wie hat sich die Zahl der SchulabgängerInnen im Land Bremen 2010-2015 entwickelt, die
a) in eine duale Ausbildung
b) in eine mehrjährige Berufsfachschul-Ausbildung
c) in ein berufliches Gymnasium oder eine Fachoberschule
d) in eine einjährige Berufsfachschul-Ausbildung
e) in eine ausbildungsvorbereitende Maßnahme
f) in eine allgemeinbildende Schule wechselten
g) mit Abitur abgingen
h) direkt in Erwerbsarbeit wechselten
i) ohne Angabe abgingen?

9.    Welche speziellen Ausbildungsangebote für geflüchtete Jugendliche gibt es derzeit im Land Bremen, mit wie vielen Plätzen? Sind diese in der Statistik nach Frage 4 bereits enthalten?

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für geflüchtete Jugendliche

10.Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit geflüchtete Jugendliche eine Ausbildung aufnehmen können? Wie lange dauert es durchschnittlich etwa für im Bundesland Bremen angekommene geflüchtete Jugendliche, bis diese Vorrausetzungen erfüllt sind?

11.Wie lange dauert durchschnittlich die Erteilung einer Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde zur Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung seitens junger Asylsuchender? Wird die dreimonatige „Wartefrist“ in der Praxis überschritten und wenn ja, warum und um welchen durchschnittlichen Zeitraum?

12.Wie vielen Auszubildenden im Land Bremen wurde in den vergangenen zwei Jahren eine Duldung nach Erlass e15-06-01 vom 24.06.2015 oder Erlass e13-09-01 vom 02.09.2013 erteilt?

13.Wie viele Asylsuchende nehmen an einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung im Land Bremen teil (bitte differenzieren nach Ausbildungart und -Zweig)?

14.Unter welchen Voraussetzungen haben geflüchtete Jugendliche Zugang zu Ausbildungsplätzen, die vom Jobcenter oder aus dem Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm des Landes gefördert werden?

15.Gelten für geflüchtete Jugendliche, die eine Ausbildung aufnehmen, die gleichen rechtlichen Grundlagen für die Ausbildungsvergütung, wie für andere Jugendliche?

16.Unter welchen Voraussetzungen sind geflüchtete Jugendliche berechtigt zum Bezug von Bundesausbildungsbeihilfe?

Spezifische Angebote und Unterstützung für geflüchtete Jugendliche

17.Welche speziellen Möglichkeiten der
a) Vermittlung von berufsvorbereitenden Praktika
b) Vermittlung von Ausbildungsplätzen
c) Ausbildungsplatzförderung
d) Ausbildungsberatung
e) Ausbildungsbegleitung
gibt es derzeit für geflüchtete Jugendliche im Land Bremen?

18.Wie sind diese Angebote finanziert (durch wen, Projekt- oder Regelfinanzierung)?

19.Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Angebote und Plätze des Übergangssystems für die spezifischen Bedarfe von geflüchteten, ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen (z.B. Sprachförderung, Ausgleich von abweichenden Schulcurricula, evtl. auch Ausbildungsbegleitung usw.), zu öffnen bzw. zu erweitern?

20.Wie viele Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst gibt es für Geflüchtete im Land Bremen? Um welche Ausbildungsgänge handelt es sich dabei und auf welche Art wird die Ausbildung begleitet durch berufsbezogenen Sprachunterricht o.ä.? Plant der Senat eine Ausweitung dieser spezifischen Ausbildungsplätze?

21.Wie weit und nach welchen Kriterien fallen geflüchtete Jugendliche in den Zuständigkeitsbereich der Jugendberufsagenturen? Wie werden sie von diesen erreicht?

22.Welche Informationen hat der Senat zu Ausbildungsabbrüchen bei geflüchteten Jugendlichen? 

23.Wie weit liegen generell Zahlen und Daten vor zum Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und mit Fluchthintergrund in den verschiedenen Statistiken, die im Rahmen der Bremer Vereinbarungen erstellt werden?

24.Wie beteiligt sich der Bund an den Kosten für die Förderung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen, Ausbildungsförderungen, Ausbildungsberatungen, Ausbildungsbegleitungen und berufsbezogenen Sprachförderungsangeboten für geflüchtete Jugendliche?

25.Welche Initiativen auf Bundesebene ergreift oder plant der Senat, um den Zugang und rechtlichen Status von geflüchteten Jugendlichen zu Ausbildung weiter zu verbessern?

Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.