Schutz vor Diskriminierung endlich auch beim Wohnen!
Um gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt vorzugehen, muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angepasst werden. Bisher sind Vermieter*innen, die bis zu 50 Wohneinheiten vermieten, vom Diskriminierungsverbot ausgenommen – diese Ausnahme will die rot-grün-rote Koalition aus dem AGG streichen lassen. Einen entsprechenden Antrag, initiiert von der Linksfraktion, hat die Bürgerschaft heute beschlossen.
Sofia Leonidakis, Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Bremischem Bürgerschaft, kommentiert: „Es darf keinen Freifahrtschein für Diskriminierung geben – schon gar nicht bei etwas so Existenziellem wie Wohnen. Der Passus im AGG ist durch Lobbydruck ins Gesetz geschrieben worden – und öffnet Tür und Tor für Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe.
Er erlaubt Vermietern von bis zu 50 Wohneinheiten, Menschen nach Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion oder sexueller Identität auszuschließen. Das gilt in Bremen für einen großen Teil des Wohnungsmarkts. Das heißt nicht, dass alle Vermieter*innen auch tatsächlich diskriminieren, aber das Gesetz erlaubt es ihnen bisher. Das muss sich ändern!“
Darüber hinaus fordert der Antrag eine Überprüfung von § 19 Absatz 3 AGG. Diese Regelung sollte ursprünglich Segregation vorbeugen, ermöglicht aber in der Praxis oft das Gegenteil: Sie kann dazu führen, dass diskriminierende Praxen durch die Hintertür legitimiert werden.
„Antidiskriminierungsverbände kennen das Problem und berichten aus ihrer Arbeit, dass die „Verträglichkeit“ mit dem vorhandenen Wohnumfeld weit und diskriminierend ausgelegt werden kann. Genau diese Ausnahme war auch die Grundlage für die skandalösen Leitlinien der Bremer Wohnungsbaugesellschaft Brebau im Jahr 2021. Solche oder ähnliche Handhabungen mit dieser Regelung ist laut den Antidiskriminierungsverbänden kein Einzelfall. Wir wollen deshalb über den Bundesrat erreichen, dass der Absatz 3 klarer gefasst und seine Wirkung überprüft wird. Denn Diskriminierung ist keine Bagatelle. Sie greift die Grundlage unserer Demokratie an: Die Gleichwertigkeit jedes Menschen.“

