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Rolle rückwärts beim Bürgergeld: Bremer Jobcenter verhängen wieder Totalsanktionen

Im Land Bremen sind die Bürgergeld-Kürzungen nach dem Sanktionsmoratorium während der Corona-Pandemie wieder angestiegen. Das geht aus den Antworten des Senats auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die heute veröffentlicht wurden. So wurden 2023 gegen rund 4.600 von insgesamt 67.600 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Land Bremen neue Sanktionen verhängt. In 2021 waren es noch rund 2.900 Sanktionen. Das entspricht einem Anstieg von rund 59 Prozent. Seit der Verschärfung der Rechtslage durch die Bundesregierung im April 2024 haben Jobcenter in Bremen und Bremerhaven zudem wieder Totalsanktionen gegen Arbeitslose verhängt.

Sofia Leonidakis, Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Bremischen Bürgerschaft, kommentiert: „Die Jobcenter wenden die erneute Einführung der Totalsanktionen nicht ausufernd oft an und sie sind sicher die Ultima Ratio. Dennoch haben diese Vollkürzungen zugenommen und sie sind für jede einzelne Person eine existenzielle Bedrohung. Wer kein Geld für Lebensmittel, Strom oder andere lebensnotwendige Ausgaben hat, wird schon gar nicht Bewerbungen schreiben. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht schon 2019 die Verfassungswidrigkeit von Totalsanktionen festgestellt.

Die Wiedereinführung der Vollsanktionen ist Ergebnis rechter Stimmungsmache, die sich gegen die Schwächsten in unserer Gesellschaft wendet – und die Parteien der ehemaligen Ampelregierung flattern wie Fähnchen im Wind. Anders lässt sich nicht erklären, wie aus dem sanktionsfreien Bürgergeld gerade mal zwei Jahre nach der Einführung wieder ein Hartz-IV 2.0 wurde. Im Land Bremen waren 18 Menschen 2024 von diesen Totalsanktionen betroffen. Es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis Betroffene dagegen klagen. Menschen mit Totalsanktion können sich bei uns melden!“

Besonders beunruhigt die Linken-Politikerin der Blick auf die Bremerhavener Zahlen. Bei Menschen unter 25 Jahren sanktioniert das Bremerhavener Jobcenter mehr als doppelt so häufig wie sein Pendant in Bremen. Demnach wurden in der Stadt Bremen im vergangenen Jahr 1,2 Prozent der unter 25-jährigen Leistungsberechtigten sanktioniert. In Bremerhaven waren es dagegen 3,1 Prozent. „Der Unterschied zwischen Bremerhaven und Bremen ist auffällig“, sagt Leonidakis. „Hier sollte der Senat aktiv in die Auseinandersetzung mit dem Jobcenter Bremerhaven gehen. Nach einer Sanktionierung besteht die Gefahr, dass junge Menschen den Kontakt zum Jobcenter abbrechen und für eine weitere Betreuung verloren gehen. Wir können uns nicht leisten, junge Menschen zu verlieren oder in schlechte Beschäftigung zu drängen, gerade angesichts dessen, dass viele keinen Berufsabschluss haben.“

Insgesamt hätten Studien gezeigt, dass Sanktionen Leistungsempfangende zwar kurzfristig zur schnelleren Arbeitsaufnahme führen können, mittelfristig führen sie aber zu schlechteren Jobs bei niedrigerer Bezahlung.

„Bemerkenswert ist auch, dass offenbar jetzt schon viele Leistungsbeziehende schlechte Jobs haben“, sagt Leonidakis. Von rund 68.000 Bürgergeld-Empfänger*innen in Bremen und Bremerhaven seien 37.000 nicht arbeitslos. „Mehr als die Hälfte aller Bürgergeld-Empfänger*innen ist nicht mal arbeitslos, sondern mit Sorgearbeit, Teilzeit oder Niedriglohn konfrontiert. Die Grundsicherung subventioniert Niedriglöhne und prekärer Beschäftigung. Es braucht deshalb einen Mindestlohn von 15 Euro und eine sanktionsfreie Grundsicherung, die Menschen befähigt statt beängstigt!“

Die Antworten des Senats auf die Kleine Anfrage „Rolle rückwärts beim Bürgergeld? Entwicklung der Sanktionen im Land Bremen seit 2019“ finden Sie im Anhang der E-Mail.

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