Gutachten bestätigt: Härtefallfonds gegen Energie- und Wassersperren ist rechtlich möglich und sozial notwendig!

Die Fraktion Die Linke fordert die Wiederaufnahme des Härtefallfonds gegen Energie- und Wassersperren. Ein aktuelles Rechtsgutachten bestätigt, dass ein solcher Fonds rechtlich zulässig ist – und widerspricht damit der Empfehlung des Landesrechnungshof, das Instrument einzustellen. 

Um Menschen mit Energieschulden vor Strom- und Wassersperren zu schützen, hatte die rot-grün-rote Koalition im Jahr 2021 den Härtefallfonds eingerichtet. Während der Energiepreiskrise wurde 2023 ein ergänzender Fonds für Haushalte mit geringem Einkommen aufgesetzt. Der Härtefallfonds greift als letztes Mittel, wenn kein Anspruch auf Sozialleistungen besteht oder Darlehensanträge vom Jobcenter oder Sozialamt abgelehnt wurden. Der Landesrechnungshof hatte 2024 die Beendigung des Härtefallfonds gefordert, woraufhin die Behörde den Fonds einstellte. 

Sofia Leonidakis, Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, erklärt: „Der Härtefallfonds ist ein unverzichtbares Schutzinstrument gegen Energie- und Wassersperren – und damit auch gegen drohende Wohnungslosigkeit. Das Gutachten macht deutlich:  Der Fonds ist als ergänzendes Instrument neben den regulären Sozialleistungen zulässig, wenn er dort greift, wo es keinen Anspruch auf Sozialleistungen gibt oder die bestehenden Instrumente nicht ausreichen.“

Das Gutachten betont, dass die Vermeidung von Energie- und Wassersperren eine öffentliche Aufgabe darstellt, die unmittelbar mit dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf angemessenen Wohnraum in Bremen verbunden ist. Ein Härtefallfonds kann daher haushaltsrechtlich als sogenannte Billigkeitsleistung ausgestaltet werden, sofern Doppelstrukturen vermieden, der Vorrang der Sozialgesetzbücher gewahrt und die Mittel wirtschaftlich eingesetzt werden.

„Das Gutachten räumt mit der Behauptung auf, der Härtefallfonds sei rechtswidrig oder unnötig“, so Leonidakis weiter. „Im Gegenteil: Es zeigt, dass es einen klaren Anwendungsfall jenseits der regulären Sozialleistungen gibt – etwa für Haushalte mit niedrigem Einkommen ohne Leistungsanspruch oder wenn Darlehensvereinbarungen unmöglich sind. Genau diese Menschen drohen ohne Härtefallfonds in Sperren zu rutschen. Es ist kein Zufall, dass genau deshalb Städte wie Berlin oder Hannover auch entsprechende Härtefallfonds haben. Was dort möglich ist, geht auch hier – und ist auch dringend nötig angesichts der hohen Armutsbetroffenheit in Bremen und Bremerhaven.“

Die aktuellen Entwicklungen im Land Bremen zeigen den Bedarf. Leonidakis: „Miete und Nebenkosten treiben immer mehr Haushalte in die Armut und wenig überraschend steigen auch die Strom- und Wassersperren wieder. Eine Anfrage von uns hat ergeben: Dieses Jahr werden sie vermutlich wieder auf über 2000 steigen – nach rund 1500 im vergangenen Jahr. Es ist somit ein denkbar schlechter Zeitpunkt, den Härtefallfonds gegen Energie- und Wassersperren einzustellen!“

Leonidakis abschließend: „Wir hatten den Härtefallfonds eingerichtet, um humanitäre Notlagen und Wohnungsverlust zu vermeiden und die hohen Sperrzahlen weiter zu verringern. Das ist leider nach wie vor nötig. Der Härtefallfonds gegen Energie- und Wassersperren ist rechtlich möglich und sozial notwendig, deshalb muss er wiederbelebt werden.“


Das Rechtsgutachten der Kanzlei Göhmann finden Sie hier.