Unbewohnbarkeit des „Stubu“-Gebäudes - wie weiter?

Wir fragen den Senat:

  1. Welche weiteren Aktivitäten etwa auf Grundlage des Baugesetzbuches, des Wohnraumschutzgesetzes oder des Wohnungsaufsichtsgesetzes plant der Senat für das Gebäude des „Stubu“ im Anschluss an die geplante
  2. Unbewohnbarkeitserklärung?
  3. Wie groß ist die Summe der Nebenkosten, welche die Stadtgemeinde für den säumigen Vermieter übernommen hat, und besteht eine reelle Aussicht darauf, diese Summe, ggf. durch Pfändung, zurück zu erhalten?
  4. Ist es gelungen, beispielsweise auch mit Hilfestellung der Wohnungsaufsicht, für alle Bewohner*innen des Gebäudes eine andere Wohnung zu finden?

Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE