Rentenzuschuss für jüdische Zuwanderer*innen verdoppelt: Bremer Senat tritt Bundesstiftung bei
Früher sogenannte Kontingentflüchtlinge, die in Bremen leben und wirtschaftlich hilfsbedürftig sind, sollen nach Willen des Senats einmalige Rentenzahlungen von bis zu 5.000 Euro pro Person bekommen können. Die Bremer Landesregierung hat dafür heute den dafür nötigen Beitritt zur Stiftung des Bundes zur „Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ beschlossen. Damit erklärt sich der Senat bereit, mit Landesmitteln die einmaligen Rentenzahlungen an armutsgefährdete jüdische Zugewanderte aus der ehemaligen Sowjetunion in Bremen zu verdoppeln – von 2.500 Euro auf 5.000 Euro pro Person. Der Senat geht von schätzungsweise 600 Antragsberechtigten jüdischen Zuwanderer*innen im Land Bremen aus. Das Land beteiligt sich finanziell mit insgesamt 3,2 Millionen Euro.
Bisher sind außer Bremen noch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Thüringen der Stiftung beigetreten, Beitritte sind noch bis Freitag möglich.
Sofia Leonidakis,Vorsitzende und fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, kommentiert den Beschluss: „Altersarmut betrifft viele jüdische Zuwanderer*innen in Deutschland. Darunter sind sowohl diejenigen, die im Rentenalter aus Osteuropa in die Bundesrepublik gekommen sind, als auch diejenigen, die noch ein paar Jahrzehnte hierzulande arbeiten konnten, ehe sie in den Ruhestand gehen. Insofern ist es gut, dass der Senat nun alles Mögliche unternimmt, um die betroffenen Bremer*innen finanziell zu unterstützen. Nichtsdestotrotz bekommen jüdische Zugewanderte noch immer zu wenig, weil der Bund hier an der völlig falschen Stelle sparen wollte.
Eine Einmalzahlung von 5.000 Euro schützt nicht vor Altersarmut. Außerdem geht es nur um Härtefälle, also um an der Armutsgrenze lebende Menschen. Alle anderen sind außen vor. Die Bundesstiftung behebt auch nicht die Diskriminierung im sogenannten Fremdrentengesetz. Das Gesetz sieht noch immer eine Benachteiligung jüdischer Zugewanderter gegenüber den Spätaussiedler*innen vor. Die Gleichstellung ist überfällig und muss vom Bund endlich vorgenommen werden! Es ist wirklich höchste Zeit, jüdischen Zuwanderer*innen die Anerkennung entgegenzubringen, die ihnen zusteht.“
Hintergrund
Die Bremische Bürgerschaft hat 2020 einen Entwurf für einen Entschließungsantrag des Bundesrats beschlossen. Das Ziel: die Rentenbenachteiligung jüdischer Zuwanderinnen und Zuwanderer beenden. 2021 hat der Bundesrat die Entschließung gefasst, damit also einen Fonds für Härtefälle gefordert sowie Sozialversicherungsabkommen mit den betroffenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion und eine rentenrechtliche Gleichstellung der jüdischen Zuwander*innen mit den Spätaussiedler*innen. Letztere sollte mit einer entsprechenden Änderung des Fremdrentengesetzes vorgenommen werden. Bis heute wurde dieser Beschlusspunkt jedoch nicht umgesetzt.
Das Bundeskabinett hat 2022 Eckpunkte einer Stiftung zur „Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ beschlossen. Von ihr bekommen Betroffene antragsabhängig einmalig 2.500 Euro. Wenn die Länder der Stiftung beitreten, gibt es für die Betroffenen in den jeweiligen Bundesländern noch 2.500 Euro dazu.