Leonidakis: KiTa-Inklusion

Inklusion in der Kindertagesbetreuung sicherstellen: Schwerpunktgruppen absichern!

LeonidakisZimmerKinder und Jugend

Jedes Kind im entsprechenden Alter hat ein Anrecht auf einen Kitaplatz und eine angemessene Förderung in der Kindertageseinrichtung. Kindern mit einem anerkannten Förderbedarf muss eine geeignete Entwicklungsbegleitung und -förderung ermöglicht werden. Hierzu bedarf es unter anderem einer entsprechenden personellen Ausstattung der Einrichtungen. Seit 2008 werden Kinder mit einem festgestellten Förderbedarf in der Stadt Bremen zu einem großen Teil in sogenannten Schwerpunkteinrichtungen betreut. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, die sich auf die Arbeit mit Kindern mit Behinderung bzw. mit von Behinderung bedrohten Kindern spezialisiert haben und eine entsprechende Personal- und Mittelausstattung bekommen.

Für den Doppelhaushalt 2022/23 haben die Koalitionsfraktionen zusätzliche Mittel für Schwerpunkteinrichtungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro eingeplant. Die Erhöhung der Mittel für die Schwerpunkteinrichtungen ist ein erster Schritt hin zum Ziel, dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Bereits 2018 wurde festgestellt, dass sich die Anzahl der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf zwischen 2008 und 2018 mehr als verdoppelt hat. In den letzten Jahren erfolgte ein weiterer Anstieg. Diesem Mehrbedarf muss schrittweise auch in kommenden Haushalten Rechnung getragen werden. Doch Geld alleine reicht nicht, zusätzlich ist es wichtig, qualifiziertes Personal einzustellen und die Mehrbedarfe auch personell aufzufangen. Ziel muss daher sein, über ei-nen Stufenplan, der dem durch die Maßnahme steigenden Fachkräftebedarf Rechnung trägt und einen sukzessiven Aufbau ermöglicht, dem gestiegenen Bedarf gerecht zu werden und die zu schaffenden Stellen zu besetzen.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:
Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,
1.rechtzeitig vor Beginn des Kindergartenjahres (KGJ) 2022/23 einen Vorschlag zum bedarfsgerechten Einsatz der zusätzlichen Personalressourcen für sogenannte Schwerpunktgruppen ab dem KGJ 2022/23 vorzulegen;
2.bis Ende 2022 unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Kindertagesbetreuung“ Eckpunkte für einen Stufenplan zur Weiterentwicklung der Integration von Kindern mit Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bürgerschaft besonderem Förderbedarf in den Kitaalltag ab dem KGJ 2023/24 zu entwickeln; dieser soll Vorschläge für die künftige Struktur und Ausrichtung von Schwerpunkteinrichtungen bzw. -gruppen sowie ein realistisches Personalentwicklungsszenario enthalten;
3.unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII aufbauend auf den bewährten Angeboten einen bedarfsgerechten Qualifizierungsplan Inklusion in der Kindertagesbetreuung zu entwickeln, um die im Stufenplan verankerten Personalaufwüchse, d.h. z.B. einen gesteigerten Bedarf an Fachkräften für Inklusion, durch Aus- und Fortbildung rechtzeitig zu gewährleisten;
4.drei Monate nach Beschlussfassung in der Deputation für Kinder und Bildung sowie im Jugendhilfeausschuss über die Maßnahmen zum KGJ 2022/23 und zu Beginn des Jahres 2023 über die fachlichen Vorschläge zur Weiterentwicklung der Struktur zu berichten.

Dr. Solveig Eschen, Thomas Pörschke, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Petra Krümpfer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Sofia Leonidakis, Olaf Zimmer und Fraktion DIE LINKE