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            <title> Sofia Leonidakis (MdBB): RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright> Sofia Leonidakis (MdBB)</copyright>
            
            <pubDate>Thu, 27 Aug 2026 02:55:06 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-255631</guid>
                <pubDate>Thu, 20 Aug 2026 16:23:39 +0200</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde: Bremer Mieter*innen schützen</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/aktuelle-stunde-bremer-mieterinnen-schuetzen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke: Ob Vonovia, LEG, Peach Property, Grand City Property, Swiss Life oder Domicil: immer wieder kommen massive Missstände in den Wohnanlagen dieser Konzerne in Bremen ans Licht. Defekte Heizungen und Aufzüge, Müllchaos, fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen, marode Häuser und Schimmel – die Liste der Probleme ist lang. Gleichzeitig berichten zahlreiche Mieter*innen, dass die vermietenden Konzerne für sie nicht erreichbar sind, die Gebäude verfallen und teilweise leer stehen lassen, anstatt sich zuverlässig um die Instandhaltung zu kümmern. Aktuelles Beispiel ist die Wohnanlage ‚Hinter den Ellern‘ in Hemelingen, die sich im Eigentum von Vonovia befindet. Nach Berichten über umfassende Mängel hat der Beirat Hemelingen in seiner Sitzung vergangene Woche die Behörde aufgefordert, alle rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Mieter*innen der Anlage zu unterstützen</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Titel: “Gegen den Verfall: Wohnkonzerne in die Pflicht nehmen und Bremer Mieter*innen schützen”</strong></p>
<p>Ob Vonovia, LEG, Peach Property, Grand City Property, Swiss Life oder Domicil: immer wieder kommen massive Missstände in den Wohnanlagen dieser Konzerne in Bremen ans Licht. Defekte Heizungen und Aufzüge, Müllchaos, fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen, marode Häuser und Schimmel – die Liste der Probleme ist lang. Gleichzeitig berichten zahlreiche Mieter*innen, dass die vermietenden Konzerne für sie nicht erreichbar sind, die Gebäude verfallen und teilweise leer stehen lassen, anstatt sich zuverlässig um die Instandhaltung zu kümmern.</p>
<p>Aktuelles Beispiel ist die Wohnanlage ‚Hinter den Ellern‘ in Hemelingen, die sich im Eigentum von Vonovia befindet. Nach <a href="https://www.weser-kurier.de/bremen/stadtteil-hemelingen/bremen-mangelhafte-nebenkostenabrechnungen-der-vonovia-in-hemelingen-doc875h3ewzbr7czh0ffh4" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Berichten</a> über umfassende Mängel hat der Beirat Hemelingen in seiner Sitzung vergangene Woche die Behörde aufgefordert, alle rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Mieter*innen der Anlage zu unterstützen.</p>
<p>Bloße Appelle reichen nicht aus, wenn Wohnkonzerne nur im Interesse der eigenen Profitmaximierung handeln. Der Beirat fordert zu Recht, zu prüfen, ob die Wohnblocks wieder in kommunale Trägerschaft überführt werden können. Auch für andere Stadtorte gilt es, dieses Ziel zu verfolgen - ohne Tabus.&nbsp;</p>
<p>Denn Wohnen ist keine beliebige Ware. Wer in Bremen Wohnungen besitzt, trägt Verantwortung für die Menschen, die darin leben. Und diese Verantwortung darf nicht hinter Renditeinteressen zurückstehen.</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Themen</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255630</guid>
                <pubDate>Wed, 19 Aug 2026 01:25:00 +0200</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde: Wohngeldkürzung stoppen!</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/aktuelle-stunde-wohngeldkuerzung-stoppen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke: Bundesbauministerin Hubertz hat massive Kürzungen beim Wohngeld eingeleitet. Von den im Juli im Bundeskabinett beschlossenen Kürzungen werden, wenn sie so eintreten, ab 2027 bundesweit weit über hunderttausend Haushalte betroffen sein. In Bremerhaven und Bremen droht 3800 Haushalten die Wohngeldkürzung, von denen voraussichtlich 1400 in die Grundsicherung fallen werden. Im Bundesland Bremen mit der höchsten Wohnarmut bedeuten die Kürzungen, dass noch mehr Menschen in Bremen und Bremerhaven in Armut leben müssen. Wohnen muss bezahlbar sein, auch für Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Menschen mit geringem Einkommen, Rentner*innen mit kleiner Rente.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><i><strong>Titel: Beschäftigte, Familien und Rentner:innen nicht alleine lassen- Wohngeldkürzung stoppen!</strong></i></p>
<p>Bundesbauministerin Hubertz hat massive Kürzungen beim Wohngeld eingeleitet. Von den im Juli im Bundeskabinett beschlossenen Kürzungen werden, wenn sie so eintreten, ab 2027 bundesweit weit über hunderttausend Haushalte betroffen sein. In Bremerhaven und Bremen droht 3800 Haushalten die Wohngeldkürzung, von denen voraussichtlich 1400 in die Grundsicherung fallen werden.</p>
<p>Im Bundesland Bremen mit der höchsten Wohnarmut bedeuten die Kürzungen, dass noch mehr Menschen in Bremen und Bremerhaven in Armut leben müssen. Wohnen muss bezahlbar sein, auch für Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Menschen mit geringem Einkommen, Rentner*innen mit kleiner Rente.</p>
<p><a href="http://www.butenunbinnen.de/nachrichten/bremen-will-kuerzungen-bei-wohngeld-stoppen-100.html" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Buten un binnen</a> berichtete am 15. August, dass der Bremer Senat diese Pläne stoppen möchte.</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255131</guid>
                <pubDate>Tue, 24 Feb 2026 11:31:10 +0100</pubDate>
                <title>Bezahlbare Mieten in Bremen ermöglichen und Mietwucher unterbinden – Miet-Melde-Stelle schaffen und bestehende Strukturen stärken</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/bezahlbare-mieten-in-bremen-ermoeglichen-und-mietwucher-unterbinden-miet-melde-stelle-schaffen-und-bestehende-strukturen-staerken/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für viele Menschen in Bremen bedeuten steigende Mietkosten eine zusätzliche Belastung, die neben dem rasanten Anstieg der Lebenshaltungskosten kaum oder nicht mehr zu stemmen ist. Angesichts des zunehmenden Wohnungsmangels haben Mieter*innen häufig keine andere Wahl, überteuerte Mieten zu zahlen. Mieten liegen dabei nicht selten weit über den erlaubten Grenzen des Mietspiegels. Mieter*innen gehen aus Not entsprechende Mietverträge ein, kennen ihre Rechte nicht oder haben nicht die Ressourcen, gegen unzulässig hohe Mieten vorzugehen.

Laut Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der Daten des Statistischen Bundesamtes ausgewertet hat, liegt Bremen auf Platz 1 im Ranking der Bundesländer bei der Wohnarmut, also der Armutsgefährdungsquote unter Berücksichtigung der Mietbelastung. Mit 29,3 Prozent der Menschen ist laut Paritätischem in Bremen fast jede dritte Person von Wohnarmut betroffen. Grund hierfür ist nicht nur eine hohe Armutsquote, sondern steigende und überhöhte Mieten. Im Zuge der allgemeinen Preissteigerungen haben viele Vermieter*innen Mieten angehoben. Bei Bestandsmieten ist dabei gut nachvollziehbar, ob der rechtliche zulässige Rahmen eingehalten wird. Bei Neuvermietungen lässt sich die Mietanhebung jedoch schwer nachvollziehen und auch bei Angebotsmieten, die über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, zwingt die Wohnungsnot manche Wohnungssuchende in überteuerte Mietverhältnisse.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Für viele Menschen in Bremen bedeuten steigende Mietkosten eine zusätzliche Belastung, die neben dem rasanten Anstieg der Lebenshaltungskosten kaum oder nicht mehr zu stemmen ist. Angesichts des zunehmenden Wohnungsmangels haben Mieter*innen häufig keine andere Wahl, überteuerte Mieten zu zahlen. Mieten liegen dabei nicht selten weit über den erlaubten Grenzen des Mietspiegels. Mieter*innen gehen aus Not entsprechende Mietverträge ein, kennen ihre Rechte nicht oder haben nicht die Ressourcen, gegen unzulässig hohe Mieten vorzugehen.</p>
<p class="text-justify">Laut Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der Daten des Statistischen Bundesamtes ausgewertet hat, liegt Bremen auf Platz&nbsp;1 im Ranking der Bundesländer bei der Wohnarmut, also der Armutsgefährdungsquote unter Berücksichtigung der Mietbelastung. Mit 29,3&nbsp;Prozent der Menschen ist laut Paritätischem in Bremen fast jede dritte Person von Wohnarmut betroffen. Grund hierfür ist nicht nur eine hohe Armutsquote, sondern steigende und überhöhte Mieten. Im Zuge der allgemeinen Preissteigerungen haben viele Vermieter*innen Mieten angehoben. Bei Bestandsmieten ist dabei gut nachvollziehbar, ob der rechtliche zulässige Rahmen eingehalten wird. Bei Neuvermietungen lässt sich die Mietanhebung jedoch schwer nachvollziehen und auch bei Angebotsmieten, die über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, zwingt die Wohnungsnot manche Wohnungssuchende in überteuerte Mietverhältnisse.</p>
<p class="text-justify">Der Senat hat bereits einige wichtige Regelungen getroffen. Die „Mietpreisbremse“ nach §&nbsp;556d BGB ermöglicht es Mieter*innen, auch nach Abschluss eines Mietvertrages eine unzulässig hohe Miete nachträglich abzusenken sowie in einem bestimmten Rahmen auch bereits zu viel gezahlte Miete zurückzuerhalten. Seit November letzten Jahres ist die Mietenbegrenzungsverordnung für Bremen in Kraft. Die Stadt Bremen ermöglicht es zudem Mieter*innen, über einen Online-Rechner zum Bremer Mietspiegel die maximal zulässige Miethöhe für ihre Wohnung zu ermitteln. Beratungsstellen wie Mietervereine oder die Arbeitnehmerkammer bieten niedrigschwellige und kostengünstige Beratung, um Mieter*innen zu helfen, ihr Recht auch tatsächlich durchzusetzen. Es gibt in den Behörden und in den Beratungsstellen etablierte Strukturen, die aber teilweise nicht bekannt sind. Die Vernetzung der Strukturen untereinander und klare Abläufe und Zuständigkeiten könnten hier die Schwelle für eine Beratung und auch anschließende rechtliche Überprüfung senken.</p>
<p class="text-justify">Wegen Unwissenheit über rechtliche Möglichkeiten und aus Angst ihre Wohnungen zu verlieren, nutzen zu wenige Mieter*innen die bestehenden Instrumente und Beratungsangebote und gehen nicht gegen überteuerte Mieten vor, um eine Absenkung ihrer Miete oder Rückzahlungen einzufordern. Zudem können rechtswidrige Mietforderungen derzeit risikolos getätigt werden, weil die Mietpreisbremse in ihrer aktuellen Form keine Sanktionen bei Nichteinhaltung vorsieht – mehr als eine Rückzahlung ohnehin zu viel erhaltener Miete, die in der Praxis zudem selten eintritt, droht derzeit nicht. Das führt in Summe zu dem Problem, dass zu hohe Neuvertragsmieten in den Mietenspiegel einfließen und so die Mietpreisspirale weiter nach oben drehen können.</p>
<p class="text-justify">Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, einerseits über die Rechte und Möglichkeiten aufgrund der Mietpreisbremse, den Online-Rechner zum Bremer Mietspiegel sowie über die vorhandenen Beratungsstellen besser zu informieren. Andererseits darf die Verantwortung für die Durchsetzung von Recht und Gesetz auf dem Mietmarkt nicht allein den Mieter*innen aufgetragen werden. Gerade drastisch überhöhte Mietforderungen unterlaufen nicht nur die individuellen Rechte der Mieter*innen, sie führen auch zu einer Verzerrung des Mietmarktes insgesamt, auch für die große Menge der fairen Vermieter*innen. Nicht selten führt es auch zu einer Ausnutzung öffentlicher Kassen durch überhöhte Mietforderungen, wenn die Mieten im Rahmen der Grundsicherung übernommen werden. Es muss daher im öffentlichen Interesse auch von Seiten öffentlicher Stellen gegen rechtswidrige Mieten vorgegangen werden.</p>
<p class="text-justify">Zwar gibt es bereits ein Instrument gegen überteuerte Mieten, den §&nbsp;5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG), der als Ordnungswidrigkeit einstuft, wenn die verlangte Miete mehr als 20&nbsp;Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und die Ausnutzung eines geringen Wohnangebots seitens Vermieter*innen vorliegt. Anders als die Mietpreisbremse, die nur bei Neuvermietungen gilt, regulieren die Obergrenzen des §&nbsp;5 WiStG auch die Mieten im Bestand. Allerdings ist die Anwendung dieser Gesetzesvorschrift für die kommunalen Stellen durch Rechtsprechung immer weiter eingeengt worden. Aktuell müssen Mieter*innen genauestens darlegen, warum mangels Alternativen der Abschluss eines ungünstigen Mietvertrags notwendig geworden ist. Zudem muss nachgewiesen werden, dass Vermieter*innen die Zwangslage ausgenutzt haben. Ein solcher Nachweis ist in der Praxis oft schwierig, weil es keine einheitlichen Vorgaben dafür gibt, wie intensiv eine Wohnungssuche und wie dringend der Wohnbedarf sein müssen, bevor eine entsprechende Zwangslage vorliegt.</p>
<p class="text-justify">Eine vom Land Bayern 2019 eingebrachte Gesetzesinitiative „zur besseren Bekämpfung von Mietwucher“<sup>&nbsp;</sup>fordert daher, das Tatbestandsmerkmal ‚Ausnutzung einer Zwangslage‘ aus §&nbsp;5 WiStG zu streichen (Bundesratsdrucksache 527/19, 29.11.2019). Zusätzlich fordert die Reform das bei Verstoß gegen §&nbsp;5 WiStG verhängte Bußgeld auf 100.000&nbsp;Euro zu erhöhen, weil das bisherige Bußgeld von 50.000&nbsp;Euro „nicht mehr zeitgemäß“ sei und „heutzutage keine hinreichende generalpräventive Wirkung mehr zu entfalten“ vermöge. Diese Ansinnen sind nach wie vor sinnvoll. Da es sich bei der Rechtsfolge des §&nbsp;5 WiStG lediglich um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht um eine Strafverfolgung handelt, sollte wie bei anderen Ordnungswidrigkeiten auch alleine die tatsächliche Überschreitung des gesetzlich vorgesehenen Schwellenwertes ausreichend sein und ein Nachweis subjektiver Fallkriterien und Motivlagen entfallen.</p>
<p class="text-justify">Zur tatsächlichen Umsetzung einer solchen Gesetzesreform ist es für viele Kommunen, auch für Bremen, erforderlich, überhaupt erst wieder behördliche Strukturen zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften des Mietrechts zu etablieren. Hierfür sind Prozessdefinitionen erforderlich, die neben der Arbeitsteilung von Behörde und Mietberatungsstellen auch die Einbeziehung der Träger der Grundsicherung beinhaltet, damit auch diese Verdachtsfälle auf rechtswidrige Miethöhen melden und damit die Schädigung der öffentlichen Kassen im Rahmen der Kosten der Unterkunft effektiver verhindern.</p>
<p class="text-justify">Die Stelle ‚Wohnraumerhaltung‘ beim Amt für Wohnungswesen in Frankfurt am Main verfolgt Verstöße gegen §&nbsp;5 WiStG als Ordnungswidrigkeit, bei Überhöhungen über 50&nbsp;Prozent wird nach §&nbsp;291 StGB (Mietwucher) an die Staatsanwaltschaft übergeben. Die Sachbearbeitenden nehmen die Aufgabe der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in ganzheitlicher Sachbearbeitung zusammen mit den Aufgaben der Wohnungsaufsicht nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz wahr. Rund 200 Meldungen von Mietpreisüberhöhungen gehen jährlich beim Amt ein, Tendenz steigend. Dabei liegen die Überhöhungen bei den angezeigten Fällen „oft zwischen 50 bis 100&nbsp;Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete“ (Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher Gesetzentwurf des Bundesrates, Drucksache 20/1239, Stellungnahme des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main vom 15.02.2024). Mit knapp 1.400 verfolgten Fällen und Rückzahlungen von insgesamt 419.000&nbsp;Euro allein im Zeitraum von 2020 bis 2022 hat sich das Instrument dort bewährt. Seit Februar 2025 schreibt die Stadt Frankfurt zudem mit dem Projekt „Mietenmonitor“ Vermieter*innen an, die überhöhte Mieten in Inseraten verlangen. Inzwischen hat auch Hamburg eine zentrale Anlaufstelle gegen Mietpreisüberhöhung nach §&nbsp;5 WiStG und ein Online-Meldeportal (Mietenmelder) eingerichtet. Aktuell erfolgt dies noch mit großem Bearbeitungsaufwand im Einzelfall, so dass bei einer Einrichtung in Bremen darauf geachtet werden sollte, Doppelstrukturen mit den bestehenden Beratungsstellen zu vermeiden und eine sinnvolle Aufgabenteilung zu erreichen.</p>
<p class="text-justify">Vor diesem Hintergrund sollte auch eine auf Bremen angepasste Stelle eingerichtet werden, um Mietüberhöhungen und Mietwucher konsequent zu ahnden. So können Mieter*innenrechte besser durchgesetzt und Mietende vor Wohnausbeutung geschützt werden. Gleichzeitig wird Fairness auf dem Mietmarkt hergestellt, wenn diejenigen Vermieter*innen, welche überhöhte Mieten verlangen, die Mieten auf das rechtlich zulässige Niveau absenken müssen und sich somit keinen Vorteil gegenüber allen ehrlichen Vermieter*innen verschaffen können.</p>
<p class="text-justify">Vor diesem Hintergrund möge die Stadtbürgerschaft beschließen:<br>Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,&nbsp;</p><ol><li><p class="text-justify">Mieter*innen in der Stadt Bremen noch besser über die gesetzlich maximal zulässige Miethöhe, die Möglichkeit, diese Höchstmiete für die eigene Wohnung anhand des Online-Rechners zum Bremer Mietspiegel zu ermitteln sowie die Möglichkeiten, um ihr Recht durchzusetzen, zu informieren. Hierzu gehören insbesondere:</p><ol><li><p class="text-justify">Information und Öffentlichkeitsarbeit für Mieter*innen über ihre Rechte, die Pflichten von Vermieter*innen und den Mietspiegel durch eine mehrsprachige und crossmediale Informationskampagne,&nbsp;</p></li><li><p class="text-justify">Bekanntmachung der bestehenden Beratungsstellen für Mieter*innen und Bekanntmachung der Möglichkeiten der Kostenübernahme für Leistungsempfangende sowie der Miet-Melde-Stelle;</p></li></ol></li><li><p class="text-justify">vor dem Hintergrund der bereits etablierten Strukturen in Bremen, eine behördliche Miet-Melde-Stelle einzurichten, welche&nbsp;</p><ol><li><p class="text-justify">die bestehenden Organisationen der Mieter*innenberatung und Leistungsträger koordiniert und abgestimmte Verfahren entwickelt,&nbsp;</p></li><li><p class="text-justify">analoge und digitale Beschwerden wegen überhöhter Mieten und Mietwucher aufnimmt, ggf. weiterleitet (Verweisberatung),&nbsp;</p></li><li><p class="text-justify">bei begründeten Hinweisen, durch Mieter*innenvereinen und weitere Erstberatungseinrichtungen oder Leistungsträger die Einhaltung des Mietspiegels prüft, bei Bedarf Vor-Ort-Besichtigungen vornimmt, Vermieter*innen anschreibt, um die Rückerstattung überhöhter Mieten und rechtskonforme Mietanpassung zu erwirken, bei Verstößen gegen das Wirtschaftsstrafgesetz prüft, Bußgelder verhängt und Fälle ggf. an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergibt;</p></li></ol></li><li><p class="text-justify">in Anlehnung an das erfolgreiche Vorgehen der Stadt Frankfurt am Main bzw. der Freien und Hansestadt Hamburg gemeinsam mit den anderen Stellen und Institutionen ein Musterverfahren zum Vorgehen gegen Mietwucher zu entwickeln. Insbesondere sollen dabei folgende Zielsetzungen verfolgt werden:&nbsp;</p><ol><li><p class="text-justify">Abstimmung einer Aufgabenteilung und Entwicklung einer Verfahrenskaskade zwischen Mieter*innenvereinen und Behörde. Hierbei sollten Doppelstrukturen vermieden werden, Erstberatungen und die Beratung und Bearbeitung von zivilrechtlichen Fällen sollen weiterhin von den bestehenden Beratungsstellen durchgeführt werden und hartnäckige, bußgeldbewehrte oder strafrechtlich relevante Fälle von der Miet-Melde-Stelle durch Weitergabe durch die bestehenden Beratungsstellen bearbeitet werden;</p></li><li><p class="text-justify">Bei der Abstimmung der Verfahrenskaskade sollen die zuständigen Stellen bei der Bau- sowie der Sozialsenatorin, die Bremer Mieter*innenvereine, Sozialberatungsstellen, weitere Anlaufstellen wie der Anwaltsverein oder die Beratung der Arbeitnehmerkammer berücksichtigt werden;</p></li><li><p class="text-justify">Auch die Leistungsträger sollen insofern beteiligt werden, als dass mutmaßlich überhöhte Mieten von dort gemeldet und auf Einhaltung des Mietspiegels überprüft werden;</p></li><li><p class="text-justify">Mehrsprachige Ergänzung der Website zum Mietspiegel um Informationen zur Mietpreisbremse und zum Themenbereich Mietwucher;</p></li></ol></li><li><p class="text-justify">Ausnutzung der öffentlichen Kassen durch rechtswidrige Miethöhen besser zu unterbinden und hierzu die Grundsicherungsträger anzuhalten, bei mietrechtlichem Beratungsbedarf die Kosten für einen Mieterverein im Rahmen der Kosten der Unterkunft zu übernehmen; sowie offenkundige Verdachtsfälle auf überhöhte Mieten diese an die Miet-Melde-Stelle zur Überprüfung vorzulegen. Die Möglichkeit der Kostenübernahme soll zudem bei den Sozial- und Mietrechtlichen Beratungsstellen und der Öffentlichkeit bekannter gemacht werden;</p></li><li><p class="text-justify">sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass rechtswidrige Miethöhen besser bekämpft werden können durch&nbsp;</p><ol><li><p class="text-justify">eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse,&nbsp;</p></li><li><p class="text-justify">eine Reform von §&nbsp;5 WiStG, insbesondere indem das subjektive Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens gestrichen und das beim Verstoß gegen §&nbsp;5 WiStG verordnete Bußgeld erhöht wird;</p></li></ol></li><li><p class="text-justify">der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung sowie der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration zwölf Monaten nach Beschlussfassung über den Umsetzungsstand zu berichten.</p></li></ol><p class="text-justify">Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke<br>Falk Wagner, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Bithja Menzel, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254740</guid>
                <pubDate>Fri, 03 Oct 2025 13:10:00 +0200</pubDate>
                <title>Eine Internationale Bauausstellung als Maßstab der zukunftsgerechten Transformation unserer Quartiere</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/eine-internationale-bauausstellung-als-massstab-der-zukunftsgerechten-transformation-unserer-quartiere/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Bremen und Bremerhaven sind eng mit der Entwicklung von Industrie, Häfen und Handel verknüpft. Die Wirtschaftsstruktur prägt die historische Entwicklung vieler Bremer und Bremerhavener Quartiere. Diese Stadtteile mit ihrer Tradition und vorgeprägt als Arbeiterstadtteile, haben einst viel zu Wohlstand und Aufstieg unserer Städte beigetragen, mussten in den vergangenen Jahrzehnten aber einen oft schmerzhaften Strukturwandel durchmachen. Einige alte Arbeiter:innenstadtteilen wie die Neustadt und Findorff haben sich verändert, sind aufgewertet worden und heute eher hochpreisige Stadtteile. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bremen und Bremerhaven sind eng mit der Entwicklung von Industrie, Häfen und Handel&nbsp;verknüpft. Die Wirtschaftsstruktur prägt die historische Entwicklung vieler Bremer und Bremerhavener Quartiere. Diese Stadtteile mit ihrer Tradition und vorgeprägt als Arbeiterstadtteile, haben einst viel zu Wohlstand und Aufstieg unserer Städte beigetragen, mussten in den vergangenen Jahrzehnten aber einen oft schmerzhaften Strukturwandel durchmachen.</p>
<p>Einige alte Arbeiter:innenstadtteilen wie die Neustadt und Findorff haben sich verändert, sind aufgewertet worden und heute eher hochpreisige Stadtteile. In Hemelingen, Woltmershausen, Walle, Gröpelingen, Blumenthal sowie Lehe, Geestemünde und Wulsdorf in Bremerhaven sind wirtschaftliche Strukturverluste noch immer städtebaulich und sozialräumlich ablesbar. Hier gilt es, gezielte städtebauliche Impulse zu setzen und Förderungen aufzulegen.</p>
<p>Während diese alten Quartiere in Teilen noch den Strukturwandel des späten 20. Jahrhunderts bewältigen müssen, kommen bereits neue Erfordernisse des 21. Jahrhunderts hinzu:</p>
<p>Auswirkungen von Digitalisierung und einem Trend zum Home-Office auf die Wohnortwahl, Minimierung von Flächenverbrauch und von Verkehren im Sinne des Klimaschutzes sowie Klimaanpassung der Quartiere vor dem Hintergrund zunehmender Hitze- und Starkregenereignisse, die Gewährleistung von Stadtteilgerechtigkeit durch gerechte Verteilung von Integrationsleistungen und die Gewährleistung sozialer Vielfalt durch attraktive Wohnbedingungen, stadtteilspezifische Sozialquoten und die Förderung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums sind zusätzliche Herausforderungen der Stadtentwicklung.</p>
<p>Die Gestaltung dieser Transformation stellt eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Im Zuge der Realisierung des Tabakquartiers beispielsweise wird deutlich, dass Bremen mit seiner Verknüpfung von Wohn- und Arbeitsstätten, gezielter Ansiedlung von Kultur- und Freizeitangeboten und Bewahrung der historischen Identität des Quartiers eine Transformationsleistung erbringen kann, die lebenswerte Quartiere erzeugt: Mehr, attraktiverer und bezahlbarer Raum zum Wohnen, zum Arbeiten Orte der Begegnung, guter Aufenthaltsqualität und nachbarschaftlichen Austauschs, Vermeidung von Verkehren, mehr Grün und Entsiegelung.</p>
<p>Wichtig ist zukünftig, diese Entwicklung von Quartieren nicht nur als einzelne Maßnahme zu betrachten, sondern als gesamtstädtische Aufgabe anzugehen. Ein möglicher Katalysator kann hierfür die Durchführung einer Internationalen Bauausstellung (IBA) sein. IBAs sind ein in vielen Großstädten und einigen Bundesländern erprobtes<br> Sonderformat der Stadtentwicklung, mit dessen Hilfe rund um eine vorgegebene zentrale Fragestellung innovative Lösungen erarbeitet und vorangetrieben werden können.</p>
<p>Sie geben sowohl internationalen Expert:innen Raum, vor Ort noch unbekannte Innovationen einzubringen als auch Bürger:innen die Möglichkeit, über innovative Beteiligungsformate an der Neugestaltung ihrer Quartiere mitzuwirken. IBAs forcieren durch öffentliche Startimpulse die Mobilisierung privater Investitionen und ermöglichen – nicht zuletzt – eine gesteigerte überregionale sowie internationale Wahrnehmung. Eine IBA im Land Bremen würde die Chance bieten, die große Aufgabe der Transformation&nbsp;in den Quartieren hin zu neuen modernen Orten der produktiven Stadt zu stärken. Durch die Strahlkraft einer IBA wird eine höhere Identifikation der Zivilgesellschaft mit den Zielen der Projekte erreicht. Die in Bremen bereits erzielten Erfolge der Quartiersentwicklung, würden von diesen Impulsen profitieren und Bremens Entwicklung hin zum bezahlbaren Wohn- und Arbeitsstandort im Norden die nötige überregionale Aufmerksamkeit ermöglichen.</p>
<p>Die IBA kann aber nicht nur die Umsetzung dieser Projekte beschleunigen und verbessern, sie kann durch neu gelerntes Wissen und eine stärkere Aufmerksamkeit von Akteur:innen der Stadtentwicklung auf Bremen auch den Startimpuls für weitere Quartiersentwicklung setzen, die heute bisher nicht im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Der Hohentorshafen, das Waterfront-Gelände oder der Hemelinger Hafen sind nur beispielhafte Potenzialorte hochattraktiver Arbeits- und Wohnquartiere.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>1. in einem ersten Schritt unter Hinzuziehung externer Expertise Grundlagen für eine Internationale Bauausstellung Bremen/Bremerhaven zu erstellen. Diese sollen insbesondere darstellen:<br> a. Welche Impulse zur Aufwertung und Transformation von Quartieren durch gezielte Entwicklung wünschenswert sind;<br> b. Wie bei gezielten Aufwertungen gesellschaftliche Pluralität mitgedacht und Strategien der sozialen Durchmischung verfolgt werden, um dem Risiko von Verdrängung und Gentrifizierung entgegenzuwirken sowie in Quartieren, welche einen erhöhten Bedarf an sozialgeförderten Wohnraum aufweisen, dessen Schaffung voranzutreiben;<br> c. Welche gesellschaftlich benötigten Innovationen in der Baukultur vorangetrieben werden sollen (bspw. Einfaches Bauen oder Fokussierung auf Umbau von Bestandsgebäuden);<br> d. wie Wissen für klimagerechtes Bauen und Umbauen sowie für nachhaltige Gebäudetechnologie eingebracht werden soll;<br> e. welche Quartiere einzubeziehen sind;<br> f. welche heute bislang nicht zur Entwicklung vorgesehenen Potenzialstandorte&nbsp;Startimpulse setzen soll;<br> g. welche Akteur:innen sich zu welchen Beiträgen zum Gelingen bereit erklären;<br> h. wie eine gesamtgesellschaftlich gewinnbringende Beteiligung von Bürger:innen, Expert:innen und Stakeholdern aussehen kann;<br> 2. parallel zu diesem Beteiligungsverfahren darzulegen,<br> a. wie die organisatorische Durchführung gewährleistet werden soll, beispielsweise durch Übertragung auf eine bestehende oder eine neu zu gründende Projektgesellschaft;<br> b. über welche Kompetenzen und Ressourcen diese Durchführungseinheit bzw. Projektgesellschaft verfügen soll; insbesondere, ob sie zusätzlich zur koordinierenden Funktion auch eine eigene Kapazität zur Durchführung von Projektentwicklungen erhalten soll;<br> c. inwieweit Beteiligungen strategischer Partner:innen ihre Wirkung steigern kann;<br> d. welche Finanzbedarfe, über die im Doppelhaushalt 2024/25 bereitgestellten Mittel hinaus, für den weiteren Planungszeitraum erforderlich sind.<br> 3. die staatliche Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung regelmäßig über den aktuellen Stand des Vorhabens zu informieren.</p>
<p>Falk Wagner, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Bithja Menzel, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Stadtentwicklung, Beiräte &amp; Bürger*innenbeteiligung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254673</guid>
                <pubDate>Fri, 05 Sep 2025 08:04:00 +0200</pubDate>
                <title>Das Existenzminimum ist (un)verhandelbar?</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/das-existenzminimum-ist-unverhandelbar/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke auf Durchführung einer Akturellen Stunde (Land): Die Bundesregierung kündigt eine erneute Nullrunde für die Bürgergeld-Empfänger*innen in 2026 an. Bundeskanzler Merz möchte gar Milliarden beim Bürgergeld kürzen.

Für die Menschen in Bremen sind die Pläne der Bundesregierung fatal. Jede*r Siebte im Land Bremen wäre betroffen, in Bremen und Bremerhaven würde sich die materielle Not der Betroffenen weiter verschärfen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Titel der Aktuellen Stunde:&nbsp;Das Existenzminimum ist (un)verhandelbar? Was bedeuten die angekündigten<br> Bürgergeld-Reformen für die Menschen in Bremen und Bremerhaven?</strong></p>
<p>Die Bundesregierung kündigt eine erneute Nullrunde für die Bürgergeld-Empfänger*innen in 2026 an. Bundeskanzler Merz möchte gar Milliarden beim Bürgergeld kürzen.</p>
<p>Für die Menschen in Bremen sind die Pläne der Bundesregierung fatal. Jede*r Siebte im Land Bremen wäre betroffen, in Bremen und Bremerhaven würde sich die materielle Not der Betroffenen weiter verschärfen. Der Sozialstaat braucht ein Upgrade, kein Downgrade!</p>
<p><em>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254615</guid>
                <pubDate>Tue, 19 Aug 2025 14:18:57 +0200</pubDate>
                <title>Einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung endlich auch beim Wohnen</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/einen-wirksamen-schutz-vor-diskriminierung-endlich-auch-beim-wohnen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien gegen Diskriminierung und zur Durchsetzung von Gleichstellung. Es bietet in Deutschland seit 2006 Betroffenen von Diskriminierung Rechtsschutz und eine Möglichkeit, sich gegen Diskriminierung durch Arbeitgeber*innen oder private Dritte zu wehren, wenn diese gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Bundesweit hat sich das AGG als ein wirksames Mittel erwiesen, das auf Landesebene durch eigene Antidiskriminierungsgesetze noch wirksam ergänzt werden muss.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien gegen Diskriminierung und zur Durchsetzung von Gleichstellung. Es bietet in Deutschland seit 2006 Betroffenen von Diskriminierung Rechtsschutz und eine Möglichkeit, sich gegen Diskriminierung durch Arbeitgeber*innen oder private Dritte zu wehren, wenn diese gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen.</p>
<p>Bundesweit hat sich das AGG als ein wirksames Mittel erwiesen, das auf Landesebene durch eigene Antidiskriminierungsgesetze noch wirksam ergänzt werden muss. Allerdings sind im Gesetz selbst auch Schwächen offenbar geworden, die nur auf Bundesebene geheilt werden können. So sieht das Gesetz keinen Diskriminierungsschutz vor, sofern Eigentümer*innen weniger als 50 Wohnungen vermieten. Der Bremer Wohnungsmarkt ist neben großen Unternehmen aber stark&nbsp;geprägt von Vermieter*innen, die nur eine Handvoll Objekte vermieten. Zwar ist es angemessen, den Eigentümer*innen eine, abgesehen von rassistischen Diskriminierungen, freihändige Auswahl ihrer Mieter*innen zum Schutz ihrer Privatsphäre zu überlassen, wo immer die Mietwohnung das direkte Wohnumfeld der Vermieter*innen selbst ist, etwa bei Einliegerwohnungen. Dieser Fall wird aber schon durch die Vorschriften das § 19 Abs. 5 Sätze 1 und 2 umfänglich geschützt. Eine Begründung, weshalb darüber hinaus bis zu gut vier Dutzend Wohnungen noch in den Schutzbereich der Privatsphäre zählen sollen, liefert das AGG nicht. Für einen wirksamen Diskriminierungsschutz für alle Bremer*innen ist es deshalb notwendig, den § 19 Abs. 5 Satz 3 aus dem AGG zu streichen.</p>
<p>§ 19 Abs. 3 AGG erlaubt „eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse“. Dies kann ein Instrument gegen soziale Segregation von Quartieren sein, kann jedoch auch diskriminierend wirken. Antidiskriminierungsverbände fordern deshalb seine Streichung. Einige Wohnungsbaugesellschaften in Bremen verlosen inzwischen die Wohnungsvergabe. Die Regelung sollte deshalb im Hinblick auf Vorteile und Risiken sowie Best-Practice-Beispielen unter Einbindung von Wohnungswirtschafts- und Antidiskriminierungsverbänden erneut evaluiert werden.</p>
<p>Die im Jahr 2016 im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgelegte Evaluation ist angesichts der jüngeren Entwicklungen auf dem deutschen Wohnmarkt nicht mehr aktuell genug. Erst auf Grundlage einer aktuellen Wirkungsevaluation sollte über die Streichung der Regelung entschieden werden. Schon jetzt bedarf der missverständliche Wortlaut des § 19 Abs. 3 AGG jedoch einer Klarstellung. Aus dem bisherigen Wortlaut wird nicht hinreichend klar, dass die Regelung nur für Großvermieter gilt, die zudem über ein schlüssiges Integrationskonzept verfügen&nbsp;müssen.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene einzusetzen für<br> a) die Streichung von § 19 Abs. 5 Satz 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes;<br> b) eine Klarstellung in § 19 Abs. 3 AGG, dass die Ausnahmeregelung nur für Großvermieter mit schlüssigem Integrationskonzept gilt;<br> c) eine erneute Wirkungsevaluation des § 19 Abs. 3 AGG, welche zum einen das Ziel heterogener Quartiere und zum anderen den Schutz vor Diskriminierung dieser Norm auf Grundlage aktueller Daten und Erkenntnisse bewertet;<br> 2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, den staatlichen Deputationen für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung sowie für Soziales, Jugend und Integration innerhalb eines halben Jahres nach Beschlussfassung Bericht zu erstatten.</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Sahhanim Görgü-Philipp, Bithja Menzel, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Ali Seyrek, Falk Wagner, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254160</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Feb 2025 18:15:00 +0100</pubDate>
                <title>Zugangskriterien für öffentlich geförderte Wohnungen auf die Höhe der Zeit bringen</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/zugangskriterien-fuer-oeffentlich-gefoerderte-wohnungen-auf-die-hoehe-der-zeit-bringen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem sozialen Wohnungsbau verfolgt der Senat das Ziel, den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für Menschen, welche sich nicht aus eigener Kraft am allgemeinen Wohnungsmarkt versorgen können, sicherzustellen. Die Verwirklichung des Auftrags aus Artikel 14 der Landesverfassung – „Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung“ – ist in der Praxis nur mit einem ausreichenden Angebot an öffentlich geförderten Wohnungen zu realisieren. Ebenso müssen aber auch die Regularien über den Zugang zu geförderten Wohnungen alle Menschen einschließen, die aufgrund ihres im Verhältnis zu den Mietpreisen zu geringen Einkommens auf das geförderte Wohnungssegment angewiesen sind.</p>
<p>Der Zugang zu geförderten Wohnungen wird über&nbsp; Wohnberechtigungsscheine (umgangssprachlich „B-Scheine“) geregelt. Für die Ausstellung solcher B-Scheine sind die zulässigen Einkommensgrenzen das zentrale Kriterium. Im Land Bremen sind hierfür im weitesten Sinne Einkommensgrenzen aus dem Jahr 2006 ausschlaggebend. Diese belaufen sich für alleinstehende Personen auf ein Jahreseinkommen von bis zu 12.000 Euro und für einen Zweipersonenhaushalt auf 18 000 Euro (§ 9 Wohnraumförderungsgesetz [WoFG]). In der Regel sind für den Bezug sozial geförderter Wohnungen (je nach Förderweg) in Bremen Überschreitungen der Einkommensgrenze von 10 Prozent (13.200 Euro und 19.800 Euro) beziehungsweise 60 Prozent (19.200 Euro und 28.800 Euro) möglich. Die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben dies zum Anlass genommen, im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 21/641) den Senat zu fragen, inwieweit diese Grenzen in Anbetracht der seit 2006 im Land Bremen stark gestiegenen Mieten noch zeitgemäß sind und inwiefern das Ziel, Menschen, welche sich nicht aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt versorgen können, als Zielgruppe des sozialen Wohnungsmarktes zu adressieren erreicht werden kann. Aus der Antwort des Senats wurde deutlich, dass die heute noch gültigen Einkommensgrenzen überholt sind und es einer Aktualisierung bedarf.</p>
<p>Gerade in Anbetracht der sich weiter zuspitzenden Mietbelastung in Bremen bedarf es aus unserer Sicht einer Aktualisierung der Einkommensgrenzen des Wohnberechtigungsscheins. Hierbei sollte auf Basis des Gutachtens zur Aktualisierung der Wohnraumbedarfsprognose sichergestellt werden, dass die in der Wohnraumförderung angedachten Zielgruppen bestmöglich erreicht werden können. Gleichzeitig ist festzustellen, dass sich das aktuelle Verfahren der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins durch eine hohe Komplexität auszeichnet, wodurch sich verschiedene Barrieren ergeben. Die gültigen Einkommensgrenzen für die verschiedenen Kategorien an Wohnberechtigungsscheinen sind im Internet auf den Seiten der Bremer<br> Verwaltung nicht niedrigschwellig auffindbar und für Nicht-Fachleute auch nicht verständlich dargestellt. Letzteres gilt auch für den Wortlaut der Bescheide an Antragsteller:innen, die teilweise nur für Fachleute<br> nachvollziehbar formuliert sind. Dieser Zustand muss an die Kriterien von Normenklarheit und Bürgernähe angepasst werden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung der staatlichen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung einen Vorschlag zur Aktualisierung der Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine<br> an die seit 2006 veränderten Einkommens- und Wohnungsmarktrealitäten vorzulegen;<br> 2. hierbei darzustellen, wie die festgelegten Grenzen und möglichen Regelungen für Abweichungen, einschließlich des preisgedämpften Segments künftig für alle Bürger:innen leicht nachvollziehbar ausgestaltet und im Internet niedrigschwellig, auch mehrsprachig, leicht auffindbar zugänglich gemacht werden;<br> 3. das Verfahren der Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen sowie den zugehörigen Bescheid kritisch in Bezug auf Transparenz und Verständlichkeit zu prüfen und überarbeiten sowie hierfür auch das Antragsverfahren zu digitalisieren.</p>
<p>Falk Wagner, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Bithja Menzel, Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-253356</guid>
                <pubDate>Tue, 21 Jan 2025 11:04:31 +0100</pubDate>
                <title>Segregation entgegenwirken: Soziale Vielfalt in allen Stadtteilen!</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/segregation-entgegenwirken-soziale-vielfalt-in-allen-stadtteilen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bremen ist eine Stadt, die von einer hohen sozialen Spaltung zwischen den Stadtteilen gekennzeichnet ist. Der wesentliche Faktor dafür ist der Wohnungsmarkt. Vor allem hohe Mieten und Kaufpreise in den besonders begehrten Stadtteilen verstärken die räumliche Segregation der Bevölkerungsschichten innerhalb der Stadt. Soziale Mischung in den Stadtteilen ist nur möglich, wenn Menschen mit unterschiedlichen Einkommen auch in diesen Lagen Wohnungen finden, die sie sich leisten können.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bremen ist eine Stadt, die von einer hohen sozialen Spaltung zwischen den Stadtteilen gekennzeichnet ist. Der wesentliche Faktor dafür ist der Wohnungsmarkt. Vor allem hohe Mieten und Kaufpreise in den besonders begehrten Stadtteilen verstärken die räumliche Segregation der Bevölkerungsschichten innerhalb der Stadt. Soziale Mischung in den Stadtteilen ist nur möglich, wenn Menschen mit unterschiedlichen Einkommen auch in diesen Lagen Wohnungen finden, die sie sich leisten können.</p>
<p>Ohne ein Angebot an günstigen Wohnungen auch in hochpreisigen Stadtteilen nimmt die sozialräumliche Entmischung immer weiter zu. Denn wer ein- oder umziehen muss, muss in immer weniger privilegierte Stadtteile ziehen, denn die Angebotsmieten liegen überall drastisch über den Bestandsmieten – ein neuer Mietvertrag bedeutet also fast immer eine höhere Miete als ein alter Vertrag. Umgekehrt ist in den Stadtteilen, in denen man billiger wohnt, die Qualität der Wohnungen meist schlechter. In der Folge verlassen dort diejenigen den Stadtteil, deren Einkommen und Ansprüche steigen.</p>
<p>So gehen nicht nur soziale Netze und Nachbarschaften verloren, sondern die Stadtteile werden auch immer homogener. Gespaltene Stadtteile zeigen nicht nur die vorhandene gesellschaftliche Spaltung auf, sondern sie verstärken diese noch: Durch die Ballung sozialer Problemlagen verschwinden kollektive Inklusionsmechanismen. Auffangnetze wie Nachbarschaften, schichtenübergreifende Freundschaften, Bildungsvorbilder in den Schulklassen sind immer weniger vorhanden. Gleichzeitig verstärken sich privilegierte Netzwerke, die immer mehr unter sich bleiben. Das gegenseitige Verständnis verschiedener Gesellschaftsbereiche schwindet, was auch die Funktionsfähigkeit einer Demokratie einschränkt. Segregation wirkt so letztlich demokratiegefährdend.</p>
<p>Das Verständnis einer Stadt für Alle muss sein: Bezahlbares Wohnen muss überall möglich sein, nicht nur in einigen Stadtrandlagen. Nicht einige Stadtteile sind Ankommensquartiere, sondern die ganze Stadt. Nicht der Wohnort soll über den Bildungserfolg entscheiden, sondern die Fähigkeiten jeder und jedes Einzelnen.</p>
<p>Ein wesentliches Instrument, um Menschen mit geringem Einkommen Wohnraum verfügbar zu machen, sind öffentlich geförderte Wohnungen („Sozialwohnungen“). Durchschnittlich gibt es in Bremen 11 Sozialwohnungen pro 1.000 Einwohner*innen. Ein Blick auf die Karte zeigt jedoch: Sozialwohnungen sind extrem ungleich über die Stadtteile verteilt.</p>
<p>Ausgerechnet im teuren Schwachhausen gibt es gerade mal eine Sozialwohnung auf 1.000 Einwohner*innen, im deutlich günstigeren Woltmershausen dagegen 15 und in Gröpelingen gibt es auf 1.000 Einwohner*innen 35 Sozialwohnungen.</p>
<p>Auch der Blick in die Zukunft lässt – bisher – keine strukturelle Veränderung erkennen: Seit Einführung der Sozialquote 2012 entstanden stadtweit rund 3.000 neue Sozialwohnungen. Davon bis Ende 2021 fast 1.000 im Ortsteil Überseestadt, aber in teuren Lagen wie der Östlichen Vorstadt nur 72, in Schwachhausen sogar nur 18.</p>
<p>Die neuen Sozialwohnungen ballen sich dort, wo die großen Neubauprojekte sind. Wesentliche Ursache ist, dass die Sozialquote in ihrer klassischen Form nach § 9 Abs. 1 BauGB nur beim Beschluss neuer Bebauungspläne greift. Sie läuft allerdings ins Leere, wenn Wohnungen im bestehenden Baurecht geschaffen werden. Gerade dies ist aber der typische Fall von Wohnungsbau in teuren Lagen, da in diesen Stadtteilen nur selten größere Entwicklungsflächen verblieben sind und Bauen somit praktisch nur noch als Lückenbebauung stattfindet. Entsprechende Bauprojekte sind häufig unter der Bagatellgrenze von 20 Wohneinheiten, ab denen die Sozialquote greift, oder müssen nicht mit neuem Baurecht unterlegt werden. Aus diesem Grund hat der Bundesgesetzgeber im Baulandmobilisierungsgesetz den Kommunen die Möglichkeit geschaffen, für Innenbereiche ohne Bebauungsplan „Bebauungspläne zur Wohnraumversorgung“ zu erlassen, die eine Sozialquote auch für diese Gebiete festsetzen können (§ 9 Abs. 2a BauGB). Für Bremen bietet der sogenannte „Sektorale Bebauungsplan“ die Chance, einen wohnungspolitischen Beitrag gegen die sozialräumliche Spaltung der Stadt zu leisten und konnte mit ersten probehaften Aufstellungsbeschlüssen im letzten Jahr gesichert werden. Die Regelung ist jedoch zum 31.12.2024 ausgelaufen – eine Fortsetzung hängt vom Ausgang der Bundestagswahl ab.</p>
<p>Zur Sicherung sozialer Vielfalt in den Stadtteilen müssen auch mittlere Einkommensgruppen von der Wohnungspolitik in den Blick genommen werden. Die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine, die den Bezug einer geförderten Wohnung ermöglichen, werden auch von Angehörigen der unteren Mittelschicht bereits oft überschritten. Weil gleichzeitig der Preissprung zwischen den in einem Neubau-Quartier errichteten Sozialwohnungen und den freifinanzierten Wohnungen oft zu groß ist, können Menschen mit mittleren Einkommen diese Quartiere oft gar nicht beziehen. In der Überseestadt etwa hat sich dieses Phänomen im großen Stil gezeigt. Deshalb ist es von hoher Bedeutung, auch verlässlich preisgebundene Wohnungen in einem mittleren Preissegment zu schaffen. Das Land Bremen hat in seiner Wohnraumförderung hierfür bereits die Voraussetzungen mit einer entsprechenden Förderschiene geschaffen, nun gilt es, diese für Bauvorhaben verbindlich zu machen. Dabei sollte das mittlere Preissegment in teuren Wohnlagen die Sozialquote ergänzen, da hier gleichermaßen der Bedarf beiden Formen der Mietpreisbindung besteht. In günstigen Lagen hingegen kann das mittlere Preissegment die Sozialquote ganz oder teilweise ersetzen, da die Mieten der Bestandswohnungen mancherorts unter dem Niveau von Sozialwohnungsmieten liegen, am deutlichsten im Stadtteil Blumenthal. Die insgesamt geforderte Sozialquote muss dabei weiterhin mindestens 30% betragen.</p>
<p>Die plurale Gesellschaft stellt Anforderungen an den Wohnungsmarkt: In Bezug auf Bezahlbarkeit, in Bezug auf Verfügbarkeit, wohnortnahe Infrastruktur, Wohnungsgrößen, Qualität, gute Nachbarschaften und lebendige Quartiere. Die mittelfristigen Bedarfe sollen in einer Wohnraumbedarfsprognose erhoben werden. Die so eruierten Bedarfe sollen in ein Konzept gegossen werden, welches die stadtteilspezifischen Handlungsbedarfe und Möglichkeiten für die Versorgung mit preisgebundenen und -gedämpften Sozialwohnungen erfasst.</p>
<p>Ein ausreichendes Angebot an Sozialwohnungen in allen Stadtteilen lässt sich angesichts der zahlenmäßig überragenden Bedeutung des Wohnungsbestandes nur mit Neubau nicht erreichen. Hier braucht es verstärkt auch die Schaffung von Sozialwohnungen im Bestand. Dazu dienen zwei Instrumente: zum einen der Ankauf von Belegbindungen, wie er initiiert durch die rot-grün-rote Koalition in der vergangenen Wahlperiode bereits eingeführt wurde. Zum anderen ist die Modernisierungsförderung ein immer wichtiger werdender Baustein, um Bestandswohnungen nicht nur energetisch effizienter zu machen, sondern durch die Modernisierungsförderung als neue Förderkulisse in der Wohnraumförderung auch die Bezahlbarkeit zu gewährleisten.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br> Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,<br> 1. auf Grundlage der kommenden Wohnraumbedarfsprognose 2031 einen Plan zu entwickeln, welche den kurz- und mittelfristigen quantitativen und qualitativen Bedarf an Wohnraum nach verschiedenen Haushaltstypen erfasst und dabei auch den Bestand und die Entwicklung der geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen und preisgedämpft) sowie die vorhandenen Angebotsmieten pro Stadtteil berücksichtigt;<br> 2. um das Ziel zu verfolgen, eine stärkere soziale Durchmischung der Stadtteile zu erreichen, binnen zwölf Monaten nach Vorlage der Wohnraumbedarfsprognose der Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung ein Konzept für sozial gemischte Stadtteile zur Beschlussfassung vorzulegen, welches</p><ul class="list-normal"> 	<li>a. die Ergebnisse und Empfehlungen der Wohnraumbedarfsprognose im Hinblick auf Orientierungsgrößen zur Differenzierung des Wohnungsbaus, Umgang mit der Erschwinglichkeitskluft zwischen einkommensschwachen Haushalten mit und ohne KdU (Kosten der Unterkunft) und standortabhängige Ziele sozialer Durchmischung berücksichtigt;</li> 	<li>b. die bisher einheitliche Regelung zur Sozialwohnungsquote um mehrere, in Punkt 3 genannte Elemente ergänzt und an die stadtteilbezogenen Bedingungen konkret anpasst;</li> </ul><p>3. im Konzept möglichst konkrete, in die Planungsprozesse integrierbare Umsetzungsziele im Hinblick auf gesamtstädtische Bedarfe, Stadtteilspezifika und für die stadtteilbezogenen Rahmenbedingungen geeignete Instrumente aufzuzeigen. Bei dem Konzept sollen folgende Prämissen Berücksichtigung finden:</p><ul class="list-normal"> 	<li>a. Die 30-Prozent-Sozialwohnungsquote soll bei Neubauten als Standardanforderung fortgeführt werden. Ergänzt werden soll sie um ein preisgedämpftes Element. Der gesamtstädtische Zielwert sollte sich dabei an den sozialökonomischen Bedarfen der Haushalte in Bremen orientieren und bei mindestens 30% liegen. Die konkrete Quote soll je nach Ausgangsbedingungen im Stadtteil (Bestands- und Angebotsmieten, Bestand an Sozialwohnungen) standortangepasst zusätzlich (für hochpreisige Lagen) oder teilweise bis vollständig ersetzend (für niedrigpreisige Lagen) eine Quote für preisgedämpften gebundenen Wohnraum (“mittleres Preissegment”) festlegen. Die Gesamtzahl an zu schaffenden preisgebundenen Wohnungen soll dabei insgesamt nicht sinken;</li> 	<li>b. In hochpreisigen, stark verdichteten Stadtteilen die Bagatellgrenze für das Greifen der Sozialwohnungsquote von derzeit 20 abzusenken auf 6 Wohneinheiten;</li> 	<li>c. Sofern die Rechtsgrundlage für sektorale Bebauungspläne verlängert wird, dieses Instrument weiter zu nutzen, um eine Sozialquote auch dort zu verankern, wo Um- und Neubau im Rahmen bestehender Bebauungspläne möglich ist und sich dabei auf hochpreisige Quartiere zu konzentrieren;</li> 	<li>d. Für sozial und stadtentwicklungspolitisch wichtige Quartiere, für die bereits Bebauungspläne existieren, Vorkaufsrechte zu nutzen, Vorkaufssatzungen zu erwirken oder Flächenankäufe zu prüfen;</li> </ul><p>4. der Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung bis Ende 2026 einen fundierten Zwischenbericht zur Umsetzung vorzulegen.</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion<br> Die Linke Falk Wagner, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Bithja Menzel, Henrike Müller und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Stadtentwicklung, Beiräte &amp; Bürger*innenbeteiligung</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-252863</guid>
                <pubDate>Wed, 04 Dec 2024 11:18:00 +0100</pubDate>
                <title>Arbeit gegen Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus an Schulen stärken – Lehrkräfte gezielt fortbilden und politische Bildungsarbeit absichern</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/arbeit-gegen-antisemitismus-islamfeindlichkeit-und-rassismus-an-schulen-staerken-lehrkraefte-gezielt-fortbilden-und-politische-bildungsarbeit-absichern/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD: Als Abbild der Gesellschaft sind Schulen kein Ort, der frei von Antisemitismus, oder Rassismus sowie anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist. Bereits vor dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 zeigten Studien, dass jüdische Schüler:innen und Lehrkräfte regelmäßig Ziel antisemitischer Beschimpfungen und Gewaltakte werden. Seit dem Oktober letzten Jahres haben weltweit die antisemitischen Übergriffe dramatisch zugenommen. Von diesen Entwicklungen sind weder das Bundesland Bremen noch die Bremer und Bremerhavener Schulen ausgenommen. Auch hier sehen sich Jüd:innen zunehmend Beleidigungen und Bedrohungen ausgesetzt.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Als Abbild der Gesellschaft sind Schulen kein Ort, der frei von Antisemitismus, oder Rassismus sowie anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist. Bereits vor dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 zeigten Studien, dass jüdische Schüler:innen und Lehrkräfte regelmäßig Ziel antisemitischer Beschimpfungen und Gewaltakte werden. Seit dem Oktober letzten Jahres haben weltweit die antisemitischen Übergriffe dramatisch zugenommen. Von diesen Entwicklungen sind weder das Bundesland Bremen noch die Bremer und Bremerhavener Schulen ausgenommen. Auch hier sehen sich Jüd:innen zunehmend Beleidigungen und Bedrohungen ausgesetzt.</p>
<p>Antisemitismus ist aber nicht die einzige Diskriminierungsform im Schulalltag. Ebenso belegt ist die Ausgrenzung von muslimischen Schüler:innen und Schüler:innen mit Migrationsgeschichte. Auch an Bremer und Bremerhavener Schulen gehören Benachteiligung oder Beleidigungen von Schüler:innen mit Migrationsgeschichte oder migrantischer Zuschreibung viel zu oft zum Alltag.</p>
<p>Gerade der Schule als zentraler Sozialisationsinstanz und mit ihrem Auftrag, „gegenseitiges Verständnis und ein friedliches Zusammenleben in der Begegnung und in der wechselseitigen Achtung der sozialen, kulturellen und religiösen Vielfalt zu fördern und zu praktizieren“ (§4 Abs. 3 Satz 1 BremSchulG) kommt eine besondere Bedeutung und Verantwortung bei der Prävention von Antisemitismus, und allen Formen von Rassismus zu. Dazu gehören beispielsweise antimuslimischer und anti-Schwarzer Rassismus oder Sinti*zze und Rom*nja-Feindlichkeit. Alle schulischen Akteur:innen sind hier gefordert, mit Schulungen, Sensibilisierung, Reflektion und Abwehr gegenüber intendiertem oder unbewusstem antisemitischen, islamfeindlichen und rassistischen individuellen Handeln sowie entsprechenden Strukturen zu handeln. Schulleitungen, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter:innen, Schüler:innen und Eltern sind diejenigen, die eine Kultur der Akzeptanz und Pluralität schaffen und tragen können. Idealerweise gelingt es Schulen, ein Umfeld zu schaffen, das sensibel ist für das Erkennen von Diskriminierungen und ein möglichst vorurteilsfreies Miteinander befördert.</p>
<p>Die verschiedenen Studien zu den Themenfeldern Antisemitismus, und Rassismus an Schulen zeigen allerdings auch, dass Lehrkräfte und Schulleitungen oft überfordert sind, Diskriminierungen im Alltag zu begegnen. Zum Teil fehlt es an Kenntnissen, um vielfältige Formen der antisemitischen, oder rassistischen Herabsetzung zu erkennen. Es kommt auch vor, dass Lehrer:innen nicht über das notwendige pädagogische Handwerkszeug verfügen, bei Diskriminierung schnell und sicher einzugreifen und so die Betroffenen zu schützen und die gesamte Klassengemeinschaft für die Nichtzulassung entsprechender Diskriminierungen zu sensibilisieren.</p>
<p>Um von Diskriminierung Betroffene direkt zu unterstützen, hat die Bremische Bürgerschaft mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 Antidiskriminierungsstellen an den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (DiBS! - Diskriminierungsschutz und Beratung für Schüler:innen) geschaffen. Diese Stellen haben inzwischen ihre Tätigkeit aufgenommen und unterstützen bei Diskriminierungsfällen Betroffene individuell. Darüber hinaus stellen die Beratungsstellen ihre Expertise auch dem System Schule allgemein zur Verfügung.</p>
<p>Es ist aber auch notwendig, die Themenbereiche Antisemitismus, und alle Formen von Rassismus in der Fortbildung für Lehrkräfte systematisch zu evaluieren und zu stärken. Es ist zu prüfen, ob alle Aspekte angemessen berücksichtigt werden, ob die Angebote ausreichen und ob die verschiedenen Fortbildungen am Landesinstitut für Schule (LIS) und dem Lehrerfortbildungsinstitut in Bremerhaven (LFI) sich sinnvoll ergänzen und ineinandergreifen. Kooperationen zwischen dem LIS, dem LFI sowie den neuen Antidiskriminierungsstellen an den ReBUZ sind zu initialisieren. Bei Bedarf sollten auch weitere Akteur*innen wie die Landesantidiskriminierungsbeauftragte, die Integrationsbeauftragte oder aus der Wissenschaft eingebunden werden.</p>
<p>Auf Initiative der rot-grün-roten Koalition wurde n der vergangenen Legislaturperiode in der Studie „Diskriminierungskritische Analyse von Schulbüchern im Land Bremen“ untersucht, ob und in welchem Umfang in Schulbüchern antisemitische oder rassistische Klischees reproduziert werden. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, „dass sich in fast allen untersuchten Schulbüchern implizit oder explizit antisemitische, rassistische, sinti- und romafeindliche, frauen- und queerfeindliche Inhalte und Abbildungen finden.“ Außerdem werden in der Studie umfangreiche Empfehlungen ausgesprochen, wie Schulmaterialien diskriminierungsfrei weiterentwickelt werden können. Eine Umsetzung dieser Empfehlungen steht noch aus.</p>
<p>In ihrer Arbeit zur Demokratieerziehung werden die Schulen von verschiedenen Akteur:innen politischer Bildungsarbeit unterstützt. Beispielsweise sind das Modellprojekt „akriba – Antisemitismuskritische Bildungsarbeit“ in Trägerschaft der Jugendbildungsstätte LidiceHaus oder das Programm „Schule ohne Rassismus“ der Landeszentrale für politische Bildung zu nennen. Diese Programme gilt es zu stärken, bekannter zu machen und auszuweiten. Die Kooperation mit der Bildungsabteilung der Gedenkstätte Yad Vashem muss intensiviert werden und die Wirkung von Teilnehmer:innen an dieser Kooperation als Multiplikator:innen in die Schullandschaft muss verstärkt werden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. die bestehenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte am LIS und LFI hinsichtlich der Themenfelder Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus zu evaluieren, Lücken zu identifizieren und, soweit erforderlich, um weitere Angebote zu ergänzen. Bei Bedarf ist für diese Evaluation auch externe Expertise zusätzlich heranzuziehen. Ziel ist es, für Lehrkräfte ein regelmäßiges Angebot vorzuhalten, das sie dabei unterstützt, die bereits genannten Themenfelder sowohl anlassbezogen als auch proaktiv und präventiv im schulischen Alltag und im Unterricht zu verankern und hier stattfindende, auch subtile Diskriminierungen frühzeitig zu erkennen und diesen angemessen zu begegnen; die Geschlechterperspektive sollte dabei Berücksichtigung finden;<br> 2. eine Fortbildung für Schulleitungen zu entwickeln und regelmäßig anzubieten, in denen der Umgang mit Diskriminierungsfällen an der eigenen Schule im Mittelpunkt steht. Dieses Element ist auch in der allgemeinen Fortbildung für zukünftige Führungskräfte<br> an Schulen fest zu implementieren;<br> 3. Netzwerke zwischen LIS, LFI, Antidiskriminierungsstellen der ReBUZ sowie den außerschulischen Trägern der politischen Bildungsarbeit zu stärken. Hierbei ist sicherzustellen, dass insbesondere auch der Austausch mit den vielfältigen Betroffenengruppen von Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus gewährleistet ist und ihre Perspektive regelmäßig in die Arbeit von LIS und LFI einfließt;<br> 4. das am Landesinstitut (LIS) angesiedelte Kompetenzzentrum Interkulturalität (KOM.IN) konzeptuell weiterzuentwickeln und dort als weiteres Arbeitsfeld eine Kompetenzstelle „Zusammenleben in der Schule“ zu etablieren, die Schulen präventiv beraten, als<br> Fachstelle für einen altersgerechten Umgang mit ethnisch oder religiös konnotierten Konflikten in Schule fungieren und einen engen Austausch mit den verschiedenen Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften, Beauftragten, Organisationen und<br> säkulären Zusammenschlüssen sowie ggf. Jugendorganisationen, Eltern oder Communities pflegen soll. Dabei soll auch die Lebenswirklichkeit junger Menschen unterschiedlicher Gesellschaftsmilieus einbezogen werden;<br> 5. einen Plan vorzulegen, wie schrittweise diskriminierungsfreie Schulmaterialien bereitgestellt werden können anlehnend auf Empfehlungen nationaler Studien, u.a. der Studie „Diskriminierungskritische Analyse von Schulbüchern im Land Bremen“;<br> 6. den Austausch mit der Bildungsabteilung der Gedenkstätte Yad Vashem zu intensivieren und zu prüfen, in welcher Form er sinnvoll ausgeweitet werden kann; dabei sind Wege zu prüfen, in welcher Form die Teilnehmer*innen des Austausches<br> im Anschluss wiederum als Multiplikator:innen ihr erworbenes Wissen weiteren Interessierten zur Verfügung stellen können;<br> 7. der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung ein Jahr nach Beschlussfassung zu<br> berichten.</p>
<p>Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Dr. Franziska Tell, Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Falko Bries, Mehmet Ali Seyrek, Nurtekin Tepe, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Sültenfuß</category><category>Bildung &amp; Wissenschaft</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-252255</guid>
                <pubDate>Mon, 11 Nov 2024 22:02:00 +0100</pubDate>
                <title>Einführung eines Entsiegelungskatasters als Element der Schwammstadt und zur För- derung von Biodiversität in der Stadt</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/einfuehrung-eines-entsiegelungskatasters-als-element-der-schwammstadt-und-zur-foer-derung-von-biodiversitaet-in-der-stadt/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und DIE LINKE: Im Zuge des Klimawandels ist es von entscheidender Bedeutung, die Auswirkungen der Versiegelung von Flächen auf die Umwelt zu verringern. Entwässerungsprobleme, Hitzestress und Biodiversitätsverlust sind nur einige der Herausforderungen, denen Bremen und Bremerhaven aufgrund der zunehmenden Versiegelung gegenüberstehen. Ein entscheidender Schritt zur Verringerung dieser Folgen ist die systematische Entsiegelung von Flächen und die Förderung von Grünflächen und natürlichen Ökosystemen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Zuge des Klimawandels ist es von entscheidender Bedeutung, die Auswirkungen der Versiegelung von Flächen auf die Umwelt zu verringern. Entwässerungsprobleme, Hitzestress und Biodiversitätsverlust sind nur einige der Herausforderungen, denen Bremen und Bremerhaven aufgrund der zunehmenden Versiegelung gegenüberstehen. Ein entscheidender Schritt zur Verringerung dieser Folgen ist die systematische Entsiegelung von Flächen und die Förderung von Grünflächen und natürlichen Ökosystemen. Um potenzielle Entsiegelungs- und Kompensationsflächen im Sinne einer Schwammstadt zu dokumentieren und zugänglich zu machen, soll ein Entsiegelungskataster erstellt werden.</p>
<p>Neben dem Ziel der Dokumentation versiegelter Flächen soll ein solches Kataster den<br> Grundstein für die Entsiegelung potenzieller öffentlicher Flächen darstellen. Zudem gilt es,<br> Transparenz für die Öffentlichkeit zu schaffen und neben dem Fokus auf öffentliche Flächen<br> auch das Entsiegeln privater Flächen zu fördern und gezielt über die Vorteile zu informieren.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br> 1. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, zur Entsieglung öffentlicher Flächen die im Rahmen der Neuaufstellung der Stadtklimaanalyse und der Umsetzung des EU Interreg-Projekts NACAO gewonnenen Daten zum Versiegelungsgrad der Flächen in Bremen in einem öffentlichen Entsiegelungskataster darzustellen und weiterzupflegen.<br> Das Kataster soll:<br> a) umfassende Informationen über versiegelte Flächen sammeln und dokumentieren,<br> einschließlich der Art und des Zwecks der Versiegelung, der Größe der Fläche sowie ihrer geografischen Lage,<br> b) zu diesem Zweck klar Bewertungskriterien in Bezug auf den Grad und die Art der<br> Versiegelung definieren,<br> c) Informationen über Kompensationsflächen gemäß Kompensationsverzeichnis integrieren, einschließlich der Größe der Fläche und ihrer geografischen Lage, d) als Planungsinstrument dienen, um Prozesse zur Entsiegelung von öffentlichen Flächen voranzubringen und geeignete Pilotflächen zu identifizieren. Dabei sollen u.a. Faktoren wie Gefährdung durch Überflutungen, Starkregenereignisse, Hitzeinseln und Biodiversitätsverlust aber auch soziale Faktoren wie die Anzahl sozialer Einrichtungen im Gebiet und der Zugang zu Grünanlagen berücksichtigt werden. Flächen in Ortsteilen, welche im Monitoring Soziale Stadtentwicklung einen besonders niedrigen Status aufweisen, sowie durch einen besonders hohen Grad der Versiegelung geprägt sind, sollen hierbei besonders berücksichtigt werden.<br> e) für die Öffentlichkeit digital zugänglich sein, beispielsweise über das Geoportal Bremen.<br> 2. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, im Rahmen des Bundesprogramms „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ Drittmittel für pilothafte Flächenentsiegelungen zu beantragen und dafür ausreichend finanzielle Mittel zur Kofinanzierung sicherzustellen.<br> 3. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, der städtischen Deputation für Mobilität, Bau<br> und Stadtentwicklung sowie der städtischen Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft über den Fortgang der Entwicklung des Katasters innerhalb von sechs Monaten ab Beschlussfassung sowie nach Abschluss der Erstellung über die Entwicklung<br> und Nutzung des Katasters zu berichten.</p>
<p>Bithja Menzel, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Derik Eicke, Falk Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Stadtentwicklung, Beiräte &amp; Bürger*innenbeteiligung</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-252221</guid>
                <pubDate>Thu, 07 Nov 2024 13:41:00 +0100</pubDate>
                <title>Einführung eines Entsiegelungskatasters als Element der Schwammstadt und zur Förderung von Biodiversität in der Stadt</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/einfuehrung-eines-entsiegelungskatasters-als-element-der-schwammstadt-und-zur-foerderung-von-biodiversitaet-in-der-stadt/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und DIE LINKE: Im Zuge des Klimawandels ist es von entscheidender Bedeutung, die Auswirkungen der Versiegelung von Flächen auf die Umwelt zu verringern. 
Entwässerungsprobleme, Hitzestress und Biodiversitätsverlust sind nur einige der Herausforderungen, denen Bremen und Bremerhaven aufgrund der zunehmenden Versiegelung gegenüberstehen. Ein entscheidender Schritt zur Verringerung dieser Folgen ist die systematische Entsiegelung von Flächen und die Förderung von Grünflächen und natürlichen Ökosystemen. Um potenzielle Entsiegelungs- und Kompensationsflächen im Sinne einer Schwammstadt zu dokumentieren und zugänglich zu machen, soll ein Entsiegelungskataster erstellt werden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Zuge des Klimawandels ist es von entscheidender Bedeutung, die Auswirkungen der Versiegelung von Flächen auf die Umwelt zu verringern.</p>
<p>Entwässerungsprobleme, Hitzestress und Biodiversitätsverlust sind nur einige der Herausforderungen, denen Bremen und Bremerhaven aufgrund der zunehmenden Versiegelung gegenüberstehen. Ein entscheidender Schritt zur Verringerung dieser Folgen ist die systematische Entsiegelung von Flächen und die Förderung von Grünflächen und natürlichen Ökosystemen. Um potenzielle Entsiegelungs- und Kompensationsflächen im Sinne einer Schwammstadt zu dokumentieren und zugänglich zu machen, soll ein Entsiegelungskataster erstellt werden.</p>
<p>Neben dem Ziel der Dokumentation versiegelter Flächen soll ein solches Kataster den Grundstein für die Entsiegelung potenzieller öffentlicher Flächen darstellen. Zudem gilt es, Transparenz für die Öffentlichkeit zu schaffen und neben dem Fokus auf öffentliche Flächen auch das Entsiegeln privater Flächen zu fördern und gezielt über die Vorteile zu informieren.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br> 1. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, zur Entsieglung öffentlicher Flächen die im Rahmen der Neuaufstellung der Stadtklimaanalyse und der Umsetzung des EU Interreg-Projekts NACAO gewonnenen Daten zum Versiegelungsgrad der Flächen in Bremen in einem öffentlichen Entsiegelungskataster darzustellen und weiterzupflegen. Das Kataster soll:<br> a) umfassende Informationen über versiegelte Flächen sammeln und dokumentieren, einschließlich der Art und des Zwecks der Versiegelung, der Größe der Fläche sowie ihrer geografischen Lage,<br> b) zu diesem Zweck klar Bewertungskriterien in Bezug auf den Grad und die Art der Versiegelung definieren,<br> c) Informationen über Kompensationsflächen gemäß Kompensationsverzeichnis integrieren, einschließlich der Größe der Fläche und ihrer geografischen Lage,<br> d) als Planungsinstrument dienen, um Prozesse zur Entsiegelung von öffentlichen<br> Flächen voranzubringen und geeignete Pilotflächen zu identifizieren. Dabei sollen<br> u.a. Faktoren wie Gefährdung durch Überflutungen, Starkregenereignisse, Hitzeinseln und Biodiversitätsverlust aber auch soziale Faktoren wie die Anzahl sozialer Einrichtungen im Gebiet und der Zugang zu Grünanlagen berücksichtigt werden. Flächen in Ortsteilen, welche im Monitoring Soziale Stadtentwicklung einen besonders niedrigen Status aufweisen, sowie durch einen besonders hohen Grad der Versiegelung geprägt sind, sollen hierbei besonders berücksichtigt werden.<br> e) für die Öffentlichkeit digital zugänglich sein, beispielsweise über das Geoportal Bremen.<br> 2. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, im Rahmen des Bundesprogramms „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ Drittmittel für pilothafte Flächenentsiegelungen zu beantragen und dafür ausreichend finanzielle Mittel zur Kofinanzierung sicherzustellen.<br> 3. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung sowie der städtischen Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft über den Fortgang der Entwicklung des Katasters innerhalb von sechs Monaten ab Beschlussfassung sowie nach Abschluss der Erstellung über die Entwicklung und Nutzung des Katasters zu berichten.</p>
<p>Bithja Menzel, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Derik Eicke, Falk Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category><category>Wirtschaft und Häfen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247929</guid>
                <pubDate>Fri, 29 Mar 2024 18:28:00 +0100</pubDate>
                <title>Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/gesetz-zur-aenderung-von-vorschriften-ueber-die-leitung-der-landesantidiskriminierungsstelle/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der SPD - Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle<br> Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:</p>
<p>Artikel 1<br> Änderung des Gesetzes über die Landesantidiskriminierungsstelle</p>
<p>§ 1 des Gesetzes über die Landesantidiskriminierungsstelle vom 29. März 2022 (Brem.GBl. Seite 226) wird wie folgt gefasst:<br> „§ 1 Errichtung und Leitung<br> „(1) Bei der Bürgerschaft wird die Landesantidiskriminierungsstelle errichtet.<br> (2) Die Bürgerschaft wählt auf Vorschlag der für Soziales zuständigen Deputation in geheimer Wahl eine Person zur Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle. Die Leitung wird für sechs Jahre gewählt. Die einmalige Wiederwahl ist zulässig. Die gewählte Person ist von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bürgerschaft zu ernennen.<br> (3) Die gewählte Person muss zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Ausübung ihrer Befugnisse über die erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde insbesondere im Bereich der Antidiskriminierung verfügen. Insbesondere muss sie über durch einschlägige Berufserfahrung erworbene Kenntnisse des Antidiskriminierungsrechts verfügen und die Befähigung zum Richteramt haben oder die Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahnen der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt nach § 14 des Bremischen Beamtengesetzes erfüllen.<br> (4) Die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle ist bei der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie unterliegt keinen Weisungen und darf wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden.“</p>
<p>Artikel 2<br> Änderung des Bremischen Beamtengesetzes<br> § 7 Absatz 1 Satz 1 des Bremischen Beamtengesetzes vom 22. Dezember 2009 (Brem.GBl. 2010, Seite 17), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2023 (Brem.GBl. Seiten 607, 644) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:<br> 1. In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.<br> 2. Folgende Nummer 5 wird angefügt:<br> „5. für die Dauer von sechs Jahren die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle.“</p>
<p>Artikel 3<br> Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes<br> In der Anlage I − Besoldungsordnungen A und B − des Bremischen Besoldungsgesetzes vom 20. Dezember 2016 (Brem.GBl. Seite 924), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2023 (Brem.GBl. Seite 607, 610, 644) geändert worden ist, werden in der Besoldungsgruppe B 2 nach den Amtsbezeichnungen „Leitende Direktorin, Leitender Direktor“ die Amtsbezeichnungen „Leitende Direktorin der Landesantidiskriminie-rungsstelle, Leitender Direktor der Landesantidiskriminierungsstelle“ eingefügt.</p>
<p>Artikel 4<br> Inkrafttreten<br> Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.</p>
<p>Begründung:<br> Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die Landesantidiskriminierungsstelle)<br> Aufgrund verschiedener Änderungen wird § 1 neu gefasst.</p>
<p>Zu Absatz 1<br> Die Vorschrift entspricht dem bisherigen Absatz 1 Satz 1.</p>
<p>Zu Absatz 2<br> Die Vorschrift nimmt den Regelungsgehalt des bisherigen Absatzes 1 Sätze 2 und 3 auf und nähert die Regelungen zur Wahl der Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle an die für das Amt der oder des Landesbehindertenbeauftragten an. Beide Stellen nehmen vergleichbare Aufgaben im Bereich des Diskriminierungsschutzes wahr. Die Regelungen zur Amtszeit von sechs Jahren und zur einmaligen Wiederwahl sichern einerseits die Kontinuität der Arbeit, andererseits aber auch einen periodischen Wechsel.</p>
<p>Die Umstellung auf ein laufbahnfreies Wahlbeamtenverhältnis auf Zeit trägt der engen Verzahnung mit dem politischen Raum Rechnung und stärkt die maßgebende Bedeutung der Wahlentscheidung für die Stellenbesetzung. Diese Ausgestaltung entzieht die Stellenbesetzung zwar nicht dem Anwendungsbereich des Artikels 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, der ein Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gewährt. Durch die Stärkung der Wahlentscheidung drängt das in Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerte Demokratieprinzip jedoch den subjektivrechtlichen Gehalt des Artikels 33 Absatz 2 ein Stück weit zurück. Der geheimen Wahlentscheidung eines vielköpfigen, aus Personen unterschiedlicher politischer Ausrichtung zusammengesetzten Gremiums wie der Bremischen Bürgerschaft liegen zwangsläufig unterschiedliche Vorstellungen und Motive zugrunde. Durch die Anreicherung des Auswahlermessens um politische Erwägungen und durch den Wegfall einer Begründung der Auswahlentscheidung wird deren inhaltliche Überprüfbarkeit begrenzt. Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte werden daher solche Wahlentscheidungen an den Anforderungen von Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes lediglich dahingehend überprüft, ob der Wahlentscheidung ein zutreffender Sachverhalt zugrunde liegt, etwaige gesetzlichen Bindungen beachtet wurden, ob die getroffenen Feststellungen unter Berücksichtigung der originären Entscheidungsspielräume die Wahlentscheidung rechtfertigen können und ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind. Damit kommt dem der Wahlentscheidung vorausgehenden Verfahren eine besondere grundrechtssichernde Bedeutung zu.</p>
<p>Aufgrund der größeren Sachnähe soll das Vorschlagsrecht vom Vorstand der Bürgerschaft auf die für Soziales zuständige Deputation übergehen.</p>
<p>Zu Absatz 3<br> Um die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten über die Anforderungen unter dem Gesichtspunkt der Bestenauslese an die Auswahl der Leitung zu reduzieren, werden Qualifikationsanforderungen in Anlehnung an § 26 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aufgenommen. Damit werden die Zugangsvoraussetzungen für das Amt transparent und hinreichend bestimmt dargestellt. Die Beschränkung auf Bewerber:innen mit einem Hochschulabschluss auf Masterniveau ermöglicht dennoch eine fachlich übergreifende Zulassung von Bewerber:innen.</p>
<p>Zu Absatz 4<br> Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem bisherigen Absatz 2.<br> Zu Artikel 2 (Änderung des Bremischen Beamtengesetzes)<br> Die Änderung nimmt die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle in die Reihe der Beamtenverhältnisse auf Zeit auf.<br> Zu Artikel 3 (Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes)<br> Die Vorschrift ordnet die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle der Besoldungsgruppe B 2 zu. Die Besoldung entspricht somit den Bezügen der oder des Landesbehindertenbeauftragten sowie der oder des unabhängigen Polizeibeauftragten der Freien Hansestadt Bremen. Da besoldungsrechtlich unter der im Gesetz über die Landesdiskriminierungsstelle verwendeten Bezeichnung „Leitung“ auch die Stellvertretung beziehungsweise Vakanzvertretung einer Dienststellenleitung verstanden werden könnte, wird an dieser Stelle die Amtsbezeichnung Leitende:r Direktor:in verwendet.</p>
<p>Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)<br> Die Vorschrift enthält die übliche Regelung zum Inkrafttreten.</p>
<p>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Sofia Leonidakis, Cindi Tuncel, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Mehmet Ali Seyrek, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Tuncel</category><category>Arbeit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247809</guid>
                <pubDate>Wed, 06 Mar 2024 12:47:24 +0100</pubDate>
                <title>Verfassung schützen – Demokratie verteidigen</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/verfassung-schuetzen-demokratie-verteidigen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Recherchen des Medienhauses CORRECTIV zu einem geheimen Treffen am 25. November 2023 in Potsdam legten offen, was die extreme Rechte unter maßgeblicher Beteiligung der AfD plant: Die massenhafte und systematische Vertreibung und Deportation von Menschen mit Migrationserbe sowie migrantisierten Menschen mit rechtlichen Mitteln, durch Rechtsbruch bis hin zu Gewalt. Die Fähigkeit, diese menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Pläne in die Realität umzusetzen, soll über die AfD erlangt werden, welche durch Wahlerfolge Exekutiv- und Legislativgewalt erreichen soll. Hierfür werden finanzstarke Geldgeber akquiriert, der mediale Einfluss ausgeweitet und Netzwerke geschmiedet.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Recherchen des Medienhauses CORRECTIV zu einem geheimen Treffen am 25. November 2023 in Potsdam legten offen, was die extreme Rechte unter maßgeblicher Beteiligung der AfD plant: Die massenhafte und systematische Vertreibung und Deportation von Menschen mit Migrationserbe sowie migrantisierten Menschen mit rechtlichen Mitteln, durch Rechtsbruch bis hin zu Gewalt. Die Fähigkeit, diese menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Pläne in die Realität umzusetzen, soll über die AfD erlangt werden, welche durch Wahlerfolge Exekutiv- und Legislativgewalt erreichen soll. Hierfür werden finanzstarke Geldgeber akquiriert, der mediale Einfluss ausgeweitet und Netzwerke geschmiedet.</p>
<p>Die Beteiligung von AfD-Politiker*innen aus dem Bundestag, aus der Führungsriege sowie von Vorsitzenden von Landtagsfraktionen zeigt, dass es sich hier nicht um die Beteiligung von Einzelpersonen handelt. Die AfD kann zumindest in Teilen als parlamentarischer Arm der rechtsradikalen, neurechten bis hin zur neonazistischen Szene bezeichnet werden. Ihre Netzwerke reichen von gewaltbereiter Bewegung über extrem rechte Verlage, Thinktanks und Stiftungen bis hin zu sehr solventen Geldgeber*innen. Sie hat sich als Partei stetig nach rechts entwickelt, wird von Akteuren des offiziell aufgelösten „Flügels“ wesentlich geprägt und gilt in drei Bundesländern als gesichert rechtsextrem sowie bundesweit überwiegend als rechtsextremer Verdachtsfall.</p>
<p>Die Konkretion der Pläne hat viele Menschen in Deutschland erschüttert. Bürger*innen mit Migrationserbe und migrantisierte Personen befürchten einen zunehmenden Alltagsrassismus, Übergriffe oder staatliche Repression und Vertreibung im Falle einer Regierungsbeteiligung durch die AfD. Auch andere betroffene Menschengruppen und Minderheiten fürchten zunehmend um ihre Sicherheit.</p>
<p>Die Demonstrationen von Millionen Menschen im ganzen Land nach Bekanntwerden der Recherchen haben die Vielfalt und Wehrhaftigkeit der Zivilgesellschaft gezeigt. Zugleich sind sie eine Aufforderung an die politisch Verantwortlichen, die Verfassung zu verteidigen und sich, wenn nötig, im Sinne einer wehrhaften Demokratie gemeinsam gegen die AfD zu stellen und gegen die Gefahr, dass die Demokratie unter Zuhilfenahme demokratischer Mittel ausgehöhlt wird und faschistische Kräfte Parlamentsmehrheiten und in Regierungen oder Verfassungsgerichten Exekutiv- und Judikativgewalt erlangen.</p>
<p>Gemäß Artikel 21 Absatz 2 GG können Parteien verboten werden, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“ Dabei muss eine Partei nicht nur den Zielen nach gegen die demokratische Verfasstheit der Bundesrepublik gerichtet sein, sondern durch planvolles und aktives Handeln im Sinne einer qualifizierten Vorbereitungshandlung an der Beseitigung der Demokratie arbeiten (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Januar 2017, Az. 2 BvB 1/13, Rn. 575-580).</p>
<p>Die AfD vertritt programmatisch rassistische und rechtsextreme Positionen. U. a. in ihrem Grundsatzprogramm 2016 propagiert sie das Bild eines homogenen Volkes. Dieses völkisch-nationalistische Gesellschaftsbild erkennt Individuen nicht als Träger*innen unveräußerlicher Grundrechte an, sondern erzeugt eine auf Kategorien von Identität und Wertigkeit basierende Hierarchie, welche den Ausschluss von Personengruppen als Mitglieder der Gesellschaft und Grundrechteträger*innen ermöglicht und vorsieht. Ausdruck dessen sind Thesen der angeblichen „Völkervermischung“ und „importierte kulturelle Strömungen“. Kultur und Religionszugehörigkeit ersetzen in der Sprache der AfD das Wort „Rasse“, funktionieren aber identisch. Im Wahlprogramm 2017 bezeichnete die AfD die bloße Anwesenheit von Muslim*innen in Deutschland als „große Gefahr“. Die programmatische Verfassungsfeindlichkeit findet sich auch in den Handlungen und Äußerungen wichtiger Mandats- und Funktionsträger*innen.<br> AfD-Mitglieder mit Funktionen und Ämtern haben vielfach Positionen vertreten, die die Würde des Menschen verletzen, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verbreiten und volksverhetzend sind. Selbst die Verharmlosung oder positive Bezugnahme auf die NS-Zeit sind kein Tabu für AfD-Funktionäre – und offenbar auch kein Ausschlussgrund. AfD-Politiker*innen in Bund und Ländern fungieren als Transmissionsriemen zwischen der parlamentarischen und außerparlamentarischen extrem Rechten. Nicht selten fungiert die AfD auch als Arbeitgeberin für eben jene Rechtsextreme, indem sie diese in ihren Fraktionen beschäftigt.</p>
<p>Während die NPD vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten wurde, weil sie keine Chance auf das Erreichen ihrer Ziele hat („Potenzialität“), sieht dies bei der AfD grundsätzlich anders aus. Nicht nur ist sie in Willensbildungs- und gesellschaftlicher Wirkkraft stärker, insbesondere die Wahlerfolge der AfD auf kommunaler sowie Landes- und Bundesebene führen den Unterschied vor Augen. Die AfD könnte durch Regierungsbeteiligungen oder Bürgermeisterämter zusätzliche Exekutivgewalt und Einfluss auf die Gesetzgebung sowie durch Mitwirkungsrechte bei der Besetzung und Arbeitsweise von Gerichten Einfluss auf die Judikative erlangen. Sollte sich bestätigen, dass es sich um eine verfassungsfeindliche Partei handelt, droht dadurch eine Aushöhlung der Demokratie und ihrer Institutionen.</p>
<p>Die Debatte unter den demokratischen Kräften in Gesellschaft, Parteien, Fraktionen und Regierungen beinhaltet nachvollziehbare Gründe sowohl für als auch wider eines Verbotsverfahrens. Dafür spräche, dass bei Vorliegen der verfassungsrechtlichen Anforderungen ein erfolgreiches Verbotsverfahren dazu führen würde, dass eine verfassungsfeindliche Partei keine öffentliche Parteienfinanzierung und keine Möglichkeit, Spenden zu akquirieren, mehr hätte. Sie könnte nicht mehr die Ressourcen demokratischer Institutionen wie der Parlamente, Verfassungsgerichte oder Verwaltungen nutzen, um ebendiese zu untergraben. Die Gründe gegen ein Verbotsverfahren liegen ebenso auf der Hand: Es würde lange dauern und währenddessen stünde zu befürchten, dass dies der AfD zu noch mehr Aufmerksamkeit und Opfermythos verhelfen würde. Zudem könnte ein gescheitertes Parteiverbotsverfahren von manchen als Legitimierung ihrer mindestens in Teilen faschistoiden Politik aufgefasst werden. Voraussetzung, um die Gründe für und wider eines Verbotsverfahrens besser beurteilen und abwägen zu können, wäre ein Zusammenführen und verfassungsrechtliches Prüfen der vorhandenen Materialien zur AfD, welche die Landesämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz erhoben haben.<br> Sollten die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben sein, sollte dieses eingeleitet werden. Es ist geboten, die Instrumente der Verfassung zu nutzen, um diese zu schützen. Antragsberechtigt für ein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht sind Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Im Rahmen dieser Verfassungsorgane – und darüber hinaus – ist ein breiter Schulterschluss der demokratischen Kräfte vonnöten, um die Wehrhaftigkeit der Demokratie zu stärken.<br> Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. sich auf Bundesebene dahingehend einzusetzen, dass die Landesämter sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Materialsammlung zur AfD zusammentragen, die Belege über verfassungsfeindliche Ausrichtungen enthält und eine solide Prüfung ermöglicht, inwieweit die Partei darauf ausgeht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, oder inwieweit der Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch sie gefährdet wird;<br> 2. sich auf Bundesebene für die Prüfung eines vereinsrechtlichen Verbots der „Jungen Alternative“ einzusetzen;<br> 3. sich auf Grundlage der Materialsammlung und unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Entscheidung über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz für eine zügige Entscheidung über die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens einzusetzen.</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Kai Wargalla, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Leonidakis</category><category>Frieden, Antifaschismus &amp; Antimilitarismus</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-247792</guid>
                <pubDate>Mon, 04 Mar 2024 16:58:00 +0100</pubDate>
                <title>Zurück in die Zukunft: Rembertikreisel zurückbauen, ein attraktives Rembertiquartier neu entwickeln </title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/zurueck-in-die-zukunft-rembertikreisel-zurueckbauen-ein-attraktives-rembertiquartier-neu-entwickeln/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Übergang vom Ostertor in die Bahnhofsvorstadt ist seit Jahrzehnten vom überdimensionierten Rembertikreisel mit seiner großen brachliegenden Mittelfläche geprägt. Heute verläuft durch den Kreisel ein Teil des Straßenzuges, der eine große Bedeutung für die Ost – West orientierten Verkehre quer durch das Stadtzentrum am Bahnhof vorbei zu den Weserbrücken im Westen und dem Autobahnzubringer Utbremen hat. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Übergang vom Ostertor in die Bahnhofsvorstadt ist seit Jahrzehnten vom überdimensionierten Rembertikreisel mit seiner großen brachliegenden Mittelfläche geprägt. Heute verläuft durch den Kreisel ein Teil des Straßenzuges, der eine große Bedeutung für die Ost – West orientierten Verkehre quer durch das Stadtzentrum am Bahnhof vorbei zu den Weserbrücken im Westen und dem Autobahnzubringer Utbremen hat.</p>
<p>Der Straßenring war einst geplant als Knotenpunkt für die anvisierte Mozarttrasse, eine große Autobrücke, die quer durch das Ostertor über die Weser bis in die Neustadt führen sollte. Für ihre Errichtung wurden in den 1960er-Jahren Teile eines alteingesessenen Quartiers abgerissen, des Rembertiviertels. Historische Fotographien und Zeitzeugenberichte dokumentieren eine ehemals lebendige, urbane Wohngegend, die erst durch die Zerstörung des Zweiten Weltkriegs und später durch den Bau des Rembertikreisels Stück für Stück vom bremischen Stadtplan verschwand. Der Rembertikreisel steht damit exemplarisch für eine Stadtplanung, die zugunsten damals für erforderlich gehaltener, aber letztlich überdimensionierter Verkehrsanlagen Aufenthalts- und Lebensqualität von Quartieren opferte und dort bis heute Attraktivitätsdefizite und soziale Ungerechtigkeiten verursacht. Die schlussendlich im Jahr 1974 ad Acta gelegte Realisierung der Mozarttrasse in Folge massiver Anwohner:innenproteste macht den damals bereits fertiggestellten Rembertikreisel funktionslos – bis heute.</p>
<p>Unsere stadtplanerischen Visionen und Mittel von heute sind andere. Wir wollen eine Stadt, die die soziale Funktion des öffentlichen Raums durch attraktiv gestaltete Orte zum Verweilen fördert und die Verkehrswege und Flächen für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen stärker berücksichtigt. Wir wollen eine Stadt der kurzen Wege, in der Bedarfe des täglichen Lebens innerhalb von wenigen Minuten erreichbar sind. Wir wollen unsere Stadt so gestalten, dass sie genügend bezahlbaren Wohnraum bereithält. Wir wollen eine Stadt, die gleichzeitig den Herausforderungen des Klimawandels und unserer Verantwortung mit Blick auf den Biosdiversitätsverlustes im urbanen Raum gerecht wird. In Bremen wollen wir diese stadtplanerischen Visionen im Maßstab kleinräumiger Quartiere verwirklichen. Die Vielfalt an unterschiedlichen Quartieren ist das, was Bremen ausmacht. Sie sind der Lebensmittelpunkt unserer Bürger:innen, haben für sie eine identitätsstiftende Funktion und bieten im Idealfall lebendige Nachbarschaften, soziale Netzwerke und inklusive Stadtgesellschaften.</p>
<p>Aber nicht nur unsere Zielvorstellungen sind andere als in den 60iger Jahren, auch unsere Möglichkeiten. Die systematische Reduktion der Schadstoffe, die sich in diesem stark befahrenen Straßenraum jahrzehntelang konzentriert haben, sowie die Verkehrswende, erlauben es mittlerweile, die Fläche zu bebauen und den Straßenraum zusammenzulegen. Möglicherweise strengere Schadstoffgrenzen im Zuge der Novellierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie sind zu beachten. Im Zusammenhang mit dem Bau des Wesertunnels eröffnen sich weitere Spielräume zur Sanierung und Entwicklung der Bahnhofsvorstadt.</p>
<p>Der Rückbau des überdimensionalen Rembertikreisels bietet uns die Chance, an das alte Rembertiviertel anzuknüpfen und dem Übergang vom Ostertor in die Bahnhofsvorstadt wieder Quartierscharakter zu verleihen. Gerade dann, wenn hier entstehender Wohnraum in die Hand sozial orientierter Eigentümer:innen bzw. Vermieter:innen gelegt wird, die sich auch für die Gewährleistung guter Nachbarschaftsarbeit mit verantwortlich fühlen, wenn soziale Infrastruktur und Begegnungsorte geschaffen und bessere Bedingungen für umweltfreundliche und teilhabegerechte Mobilität geboten werden, kann vom Umbau des Rembertikreisels ein Aufwertungsimpuls für die sozial benachteiligte Bahnhofsvorstadt insgesamt ausgehen und gleichzeitig bezahlbarer Wohnraum in zentraler Lage geschaffen werden. Dieser Umbau des Rembertikreisels hin zum zentralen Puzzleteil für ein attraktives Rembertiquartier verlangt einen partizipativen Prozess, der insbesondere den zuständigen Beirat, benachbarte Institutionen und Initiativen und Expert:innen aus der Stadtgesellschaft an der genaueren Ausarbeitung beteiligen muss.</p>
<p>Klar ist, ein nach sozialen und ökologischen Maßstäben gestaltetes Rembertiquartier der Zukunft wird die Bahnhofsvorstadt aufwerten, die umliegenden Quartiere enger miteinander vernetzen und sozialräumliche Spaltungen überwinden helfen. Es wird damit unsere Stadt als Ganzes bereichern.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br> Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,</p>
<p>1. einen Prozess zu initiieren, um die innerstädtische Fläche des Rembertikreisels zugunsten von Wohnen in städtischer Hand, großzügigen Grün- und Begegnungsflächen sowie attraktiven Fuß- und Radverbindungen zwischen Bahnhofsvorstadt und Ostertor umzubauen und hierfür durch geeignete städtebauliche Verfahren, Untersuchungen und Wettbewerbe die Potentiale für eine Neuordnung des Rembertikreisels und auch im Kontext seiner Umgebung zu ermitteln und Varianten und Alternativen für die stadtplanerische Entwicklung dieses zentralen Gebiets für die öffentliche Diskussion aufzubereiten;<br> 2. die Fragestellungen und Aufgabenstellungen eng mit der Baudeputation und dem Beirat abzustimmen und dabei die vorhandenen städtebaulichen Konflikte und Herausforderungen zu benennen. Folgende Ziele und Gesichtspunkte sollen beim Untersuchungs- und Planungsprozess eine besondere Bedeutung erfahren:<br> a. eine Wohnbebauung, die preisgebundenen Wohnraum sowie Wohnraum im mittleren Preissegment schafft,<br> b. in relevantem Umfang Wohneinheiten für größere Haushalte beinhaltet,<br> c. eine interessante und einladende Bebauung vorsieht, beispielsweise<br> durch das Aufgreifen historischer Wegebeziehungen, Vorhöfe, Hinterhäuser oder unterschiedliche Gebäudehöhen,<br> d. bedarfsgerechte soziale Infrastruktur und Bedarfe des täglichen Lebens einplanen, insbesondere über die Festlegung lebendiger Erdgeschosse,<br> e. eine Freiraumplanung, die Grünflächen für Begegnung, Erholung und<br> Spiel für die Bewohner:innen der östlichen Bahnhofsvorstadt insgesamt schafft,<br> f. den Altbaumbestand mit der Planung möglichst erhalten,<br> g. die für urbane Gebiete nötigen Anforderungen an gutes Mikroklima<br> und Klimaanpassung unter dem Leitbild der Schwammstadt mit ambi-<br> tionierten Maßnahmen erfüllen, h. die Auswirkungen auf die übergeordnete Verkehrsführung herausarbeiten und alternative Routen zur Ost-West-Verbindung durch das Stadtzentrum untersucht, i. eine Verkehrsführung, die auf den Umweltverbund von Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV ausgerichtet ist und die insbesondere die Radwegverbindung zwischen Humboldtstraße/Auf den Häfen und Breitenweg/Hauptbahnhof vollendet;<br> 3. den öffentlichen Zugriff auf die Fläche dauerhaft zu erhalten, mit Gewoba und BREBAU zu klären, wie diese dem öffentlichen Wohl verpflichteten Gesellschaften eine zentrale Rolle für die Entwicklung dieses Quartiers übernehmen können und die Alternative Erbaupacht für Genossenschaften und Baugemeinschaften einbeziehen;<br> 4. sicherzustellen, dass neu geschaffene Mietwohnungen ausschließlich in den Händen sozial orientierter Vermieter:innen verbleiben, die sich zugleich zur Gewährleistung guter Nachbarschaftsarbeit bereit erklären;<br> 5. niedrigschwellige Mitwirkungsformate für Nachbarschaft und Öffentlichkeit auf Grundlage der konkret benannten Optionen für das Gebiet zu prüfen, die der üblichen sozialen Selektion bei Beteiligungsverfahren entgegenwirken;<br> 6. der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung spätestens in sechs Monaten die Ergebnisse der unter Punkt 2 angesprochenen Fragestellungen und Untersuchungsschwerpunkte vorzulegen.</p>
<p>Falk Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Bithja Menzel, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Stadtentwicklung, Beiräte &amp; Bürger*innenbeteiligung</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-247757</guid>
                <pubDate>Wed, 07 Feb 2024 11:53:00 +0100</pubDate>
                <title>Recht auf Wohnen und gute Nachbarschaft schützen, Problemimmobilien systematisch bekämpfen</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/recht-auf-wohnen-und-gute-nachbarschaft-schuetzen-problemimmobilien-systematisch-bekaempfen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: Problemimmobilien stellen kommunale Quartiersentwicklung immer wieder vor große Heraus-forderungen. Sie verursachen durch ihre „negativen Ausstrahlungseffekte auf ihr Umfeld“ und von baulichen Missständen und Verwahrlosung ausgehender Gefahr für die öffentliche Sicher-heit und Ordnung bereits bei einem, gemessen an der Gesamtgebäudezahl, sehr geringen Anteil starke negative Auswirkungen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Problemimmobilien stellen kommunale Quartiersentwicklung immer wieder vor große Heraus-forderungen. Sie verursachen durch ihre „negativen Ausstrahlungseffekte auf ihr Umfeld“ und von baulichen Missständen und Verwahrlosung ausgehender Gefahr für die öffentliche Sicher-heit und Ordnung bereits bei einem, gemessen an der Gesamtgebäudezahl, sehr geringen Anteil starke negative Auswirkungen.</p>
<p>Dies zeigt sich auch in den Stadtteilen Bremens. Vor allem vier Typen von Problemimmobilien haben in Bremen immer wieder für öffentliche Diskussionen gesorgt und tun dies weiterhin. Erstens einzelne, aber dramatische Fälle von menschenunwürdigen Wohnbedingungen, wie zuletzt im Fall Grünenweg, wo die Bewohner:innen im Winter wochenlang ohne Heizung blieben. Zweitens entziehen sachgrundlose Leerstände dem angespannten Wohnungsmarkt der Stadt Bremen Wohnraum und sind dabei selbst in den teuersten Wohnlagen Bremens zu finden. Drittens gefährden immer wieder einzelne baulich abgängige Gebäude („Schrottimmobi-lien“) die öffentliche Sicherheit und schädigen das Erscheinungsbild des Quartiers wie im Falle des sogenannten Koschnick-Hauses in Gröpelingen. Viertens führen regelwidrige Monteurs-unterkünfte immer wieder zu Beschwerden der Nachbarschaft über Belästigungen und stehen nicht selten im Zusammenhang mit ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen. Gemeinsam ist ihnen allen, neben den zum Teil weitreichenden negativen Folgen für Mieter:innen, dass sie die Nachbarschaften in Mitleidenschaft ziehen, sich besonders in strukturschwächeren Stadt-teilen häufen und damit die soziale Kluft zwischen Stadtteilen verstärken.</p>
<p>Bremen hat deshalb in den vergangenen Jahren seine Möglichkeiten als Bundesland gezielt genutzt, die rechtliche Handhabe für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven in diesem für Kommunen hochkomplexen Fragen zu verbessern. So wurden das Wohnungsaufsichtsgesetz sowie das Wohnraumschutzgesetz geschaffen. Ersteres ermächtigt die Stadtgemeinden bei menschenunwürdigen Wohnbedingungen einzugreifen und betroffene Immobilien unter treuhänderische Verwaltung der Stadt zu stellen. Das Wohnraumschutzgesetz hingegen stellt einen ersten Schritt bei der Bekämpfung der Zweckentfremdungen von Wohnraum, insbesondere durch sachgrundlosen Leerstand dar. In Zukunft ist hierbei zu evaluieren, inwieweit der Einsatz von Sanktionen, die Einführung einer Treuhandregelung nach dem Vorbild Hamburgs, sowie die Erweiterung des Gesetzes auf den Leerstand potenziellen Wohnraums sinnvolle Ergänzungen darstellen. Wohnungsaufsichts-, und Wohnraumschutzgesetz ergänzen die etablierten Instrumente der Gefahrenabwehr nach Landesbauordnung sowie des besonderen Städtebaurechts nach Baugesetzbuch und schaffen damit einen Instrumentenkasten zum Umgang mit Problemimmobilien, mit dessen Hilfe die vier in Bremen gängigen Typen menschenunwürdige Wohnbedingungen, sachgrundlose Leerstände, Schrottimmobilien, regelwidrige Monteursunterkünfte – adressiert werden können.<br> – 2 –<br> Auf dieser Grundlage ist es nun an der Zeit, auch die behördlichen Zuständigkeiten Bremens auf eine systematische und ressortübergreifend verzahnte Bekämpfung von Problemimmobi-lien auszurichten. Erforderlich ist eine einheitliche Definition der relevanten Problemtypen, res-sortübergreifende Erfassung der Fälle, die Erstellung, Durchführung und fortlaufende Ergebnisdokumentation abgestimmter Fall-Maßnahmen-Pläne, fortlaufende Evaluation der Prozesse und der Rechtsgrundlagen sowie eine einheitliche Berichterstattung gegenüber den zuständigen Gremien der Bürgerschaft.</p>
<p>Zweckmäßig hierfür ist die Einrichtung einer gemeinsamen Taskforce „Problemimmobilien“ aus den zuständigen Ressorts Inneres und Bau. Fallbezogen müssen für effektives Agieren weitere Ressorts im Rahmen ihrer Zuständigkeit hinzugezogen werden, insbesondere das So-zialressort, wenn Mieten für einschlägige Immobilien über die Kosten der Unterkunft aus der Stadtkasse geleistet werden.</p>
<p>Neben hoheitlichem Handeln ist auch der gezielte Erwerb von Problemimmobilien durch die Stadt ein unverzichtbares Instrument. Denn vielfach sind nötige Investitionen in die Gebäude den Eigentümer:innen wirtschaftlich nicht mehr möglich und Kaufinteressent:innen nicht vor-handen, sodass trotz ordnungsrechtlicher Verfügungen absehbar keine positive Entwicklung der Immobilie absehbar ist. Für solche Fälle soll der BREBAU die Funktion einer Quartiersent-wicklungsgesellschaft übertragen werden, die nach Vorbild der Tätigkeit der STÄWOG im Bre-merhavener Goethe-Viertel mit ersten Pilotprojekten auch kleinere Immobilien in den Quartieren entwickelt und Schrottimmobilien beseitigt.<br> Beschlussempfehlung:</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br> Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,</p>
<p>1. eine ressortübergreifende Task Force „Problemimmobilien“ einzurichten;<br> 2. der ressortübergreifenden Task Force insbesondere folgende Aufgaben zu übertragen:<br> a. Aufbau und Pflege einer Datenbank zur Erfassung von Problemimmobilien,<br> b. Tatsachenermittlung, Einordnung in zu definierende Falltypen bzw. Feststellung der einschlägigen Rechtsgrundlagen für jeweilige Maß-nahmen,<br> c. Erstellung von ressortübergreifenden Fall-Maßnahmen-Plänen,<br> d. Durchführung von Kontrollen und Abarbeitung bzw. Koordinierung der erforderlichen Maßnahmen, fortlaufende Erfassung des Bearbeitungsstandes,<br> e. fortlaufende Evaluation der Prozesse und der Rechtsgrundlagen;<br> 3. zu prüfen, wie das Bremische Wohnraumschutzgesetz sowohl um eine wirksame Treuhandregelung ergänzt werden kann, um leerstehende Immobilien, zeitnah einem Treuhänder übergeben zu können mit der Zielsetzung, den Leerstand wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen, ohne ein Defizit für die öffentliche Hand zu erzeugen. Sollte eine treuhänderische Verwaltung und Sanierung sowie Rückgabe an den/die Eigentümer:in nicht ohne Defizit oder nicht zuverlässig realisierbar sein, oder sollte vergeblich versucht worden sein die Immobilien anzukaufen (§ 87 BauGB) soll alternativ geprüft werden, inwiefern eine Enteignung von Grundstücken, auf denen sich Problemimmobilien befinden, z.B. nach § 85ff BauGB, als letztes Mittel rechtlich und tatsächlich in Betracht kommen kann;<br> 4. dabei die betroffenen Eigentümer:innen über die Rechtslage zu informieren, Beratung im rechtskonformen Umgang mit den Immobilien anzubieten und im Übrigen die Befugnisse des Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetzes, des Bremischen Wohnraumschutzgesetzes, der Landesbauordnung und des Bau-gesetzbuches konsequent zu nutzen;<br> 5. der BREBAU die Funktion einer Quartiersentwicklungsgesellschaft zu übertragen, die nach Vorbild der Tätigkeit der STÄWOG im Bremerhavener Goethe-Viertel mit dem strategischen Ankauf und der Entwicklung von Problemimmobilien betraut wird und hierfür die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen;<br> 6. den städtischen Deputationen für Inneres und für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung erstmalig sechs Monate nach Beschlussfassung über den Stand der Einrichtung der gemeinsamen Verwaltungseinheit und anschließend im Rah-men eines jährlichen Tätigkeitsberichts zu berichten.</p>
<p>Falk Wagner, Senihad Šator, Kevin Lenkeit, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Bithja Menzel, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN<br> Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Stadtentwicklung, Beiräte &amp; Bürger*innenbeteiligung</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-247712</guid>
                <pubDate>Wed, 17 Jan 2024 13:59:00 +0100</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde: AfD-Verbotsantrag</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/aktuelle-stunde-afd-verbotsantrag/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der SPD: Nach dem Bekanntwerden eines Geheimtreffens von einflussreichen AfD-Politiker*innen und Rechtskonservativen mit prominenten Personen aus der extrem rechten Szene, bei dem man sich unter anderem über die Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland austauschte, hat die Debatte über die Einleitung eines Verbotsverfahren gegen die AfD an Fahrt aufgenommen. Dass drei Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft werden und die Partei demokratiefeindliche Positionen vertritt, ist nicht neu. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Bekanntwerden eines Geheimtreffens von einflussreichen AfD-Politiker*innen und Rechtskonservativen mit prominenten Personen aus der extrem rechten Szene, bei dem man sich unter anderem über die Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland austauschte, hat die Debatte über die Einleitung eines Verbotsverfahren gegen die AfD an Fahrt aufgenommen.</p>
<p>Dass drei Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft werden und die Partei demokratiefeindliche Positionen vertritt, ist nicht neu. Dass sich AfD-Politiker*innen an der konkreten Planung für die Ausführung ihrer verfassungsfeindlichen Ideologie beteiligen, hingegen schon. Auch die Beteiligung von bisher nicht als Rechte bekannten Geldgeber*innen an dem Treffen in Potsdam zeigen das Ausmaß der Bedrohung und die Notwendigkeit, Bürger*innen, Verfassung und Demokratie aktiv und nachhaltig zu verteidigen.</p>
<p>Thema der Aktuellen Stunde:<br> <strong>Braucht es zum Schutz von Bürger*innen, Verfassung und der Demokratie jetzt einen AfD-Verbotsantrag?</strong></p>
<p>Kai Wargalla, Michael Labetzke, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Sofia Leonidakis Nelson Janßen, und Fraktion DIE LINKE<br> Antje Grotheer, Kevin Lenkeit, Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Frieden, Antifaschismus &amp; Antimilitarismus</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-247186</guid>
                <pubDate>Wed, 15 Nov 2023 19:40:00 +0100</pubDate>
                <title>Junge Familien beim Erwerb eines Eigenheims gezielt fördern</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/junge-familien-beim-erwerb-eines-eigenheims-gezielt-foerdern/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: Nicht jede:r träumt vom Eigenheim. Für viele Menschen ist Mieten mit weniger Verantwortung, weniger finanziellem Risiko und mehr Flexibilität verbunden. Andere können sich Wohneigenheim schlicht nicht leisten. Gleichwohl ist der Erwerb einer eigenen Wohnung oder eines eigenen Hauses für viele Bremer:innen und Bremerhaver:innen ein wichtiger Schritt in ihrer Lebensplanung. Bietet dieser doch einen langfristigen Schutz vor den Unsicherheiten des Wohnungsmarktes und ermöglicht einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Nicht jede:r träumt vom Eigenheim. Für viele Menschen ist Mieten mit weniger Verantwortung, weniger finanziellem Risiko und mehr Flexibilität verbunden. Andere können sich Wohneigenheim schlicht nicht leisten. Gleichwohl ist der Erwerb einer eigenen Wohnung oder eines eigenen Hauses für viele Bremer:innen und Bremerhaver:innen ein wichtiger Schritt in ihrer Lebensplanung. Bietet dieser doch einen langfristigen Schutz vor den Unsicherheiten des Wohnungsmarktes und ermöglicht einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge. Die im Vergleich zu z. B. Hamburg und Berlin deutlich höhere Eigentumsquote im Land Bremen macht – zusammen mit dem hohen Anteil städtischer Mietwohnungen – das soziale Fundament am Bremer Wohnungsmarkt aus, das Bremen im Großstadtvergleich besser durch die Zeit stark steigender Wohnkosten der vergangenen Jahre gebracht hat als anderenorts. Auch zur Stabilisierung von Nachbarschaften gerade in wirtschaftlich schwächeren Stadtteilen spielt selbstgenutztes Wohneigentum eine wichtige Rolle. Deutlich gestiegene Zinsen und Rohstoffkosten erschweren aber aktuell vielen Bremer:innen den Bau oder Kauf einer eigenen Wohnung. Die gestiegenen Kosten treffen nicht alle potenziellen Käufer:innen gleichermaßen. Erstens fällt der Wunsch nach dem Erwerb eines Eigenheims für viele Menschen mit der Familiengründung zusammen, während derer Erwerbsarbeit meist eingeschränkt werden muss und das Fami-lieneinkommen somit zunächst sinkt – bei mehr zu versorgenden Personen. Zweitens bestehen auch innerhalb der Gruppe der jungen Familien große soziale Unterschiede, da nennenswerte Erbschaften oder Schenkungen zur Stärkung des Eigenkapitals nur einem kleineren Teil der Bevölkerung zur Verfügung stehen, während Eigenkapital aus eigener Arbeit alters- oder einkommensbedingt nur in bescheidenem Umfang angespart werden konnte. Schon vor der Zinswende klaffte eine immer größere Gerechtigkeitslücke beim Eigentumserwerb: Dem Anstieg der Baukosten (zwischen 2010 und 2021 um 41 Prozent) und Immobilien-preise (im selben Zeitraum um rund 84 Prozent) standen im Vergleich deutlich geringen Lohnsteigerungen (zwischen 2010 und 2021 um 23 Prozent) gegenüber. Hinzu kommt nun, dass die aktuell steigenden Zinsen eine Finanzierung mit viel Eigenkapital weniger berühren, eine Finanzierung „aus eigener Arbeit“ und mit wenig Startkapital aber noch einmal mehr erschweren. Diese Entwicklung unterminiert das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit. Staatliche Eigentumsförderung muss daher gezielt auf die Wiederherstellung von Leistungsgerechtigkeit für diese Gruppe bei der Bildung von Wohneigentum abzielen.<br> Förderungen mit der Gießkanne, wie sie aktuell etwa in Form einer pauschalen Senkung der Grunderwerbsteuer diskutiert werden, erfüllen diese Anforderung nicht. Auch binden Gießkannenförderungen unnötig hohe Finanzmittel, die dann an anderer Stelle fehlen, zum Beispiel für die Bereitstellung sozialer Infrastruktur oder für Bildungsinvestitionen. Erforderlich sind stattdessen zielgerichtete Maßnahmen, die die geleistete Sorgearbeit junger Familien, deren Relevanz für die gesamte Gesellschaft und bestehende Benachteiligungen anerkennen und ausgleichen. Ein solcher Ansatz findet sich in dem vom Bund aufgelegte Programm „Wohneigentum für Familien“, dessen Ausweitung im Oktober dieses Jahres beschlossen wurde.</p>
<p>Bremen als Zwei-Städte-Staat mit seinen vielfältigen Bestandsquartieren ist zudem die geplante Ergänzung der Förderung unter dem Motto „Jung kauft Alt“ um ein Programm zum Kauf und Sanierung bestehender Immobilien besonders wertvoll und begrüßenswert.</p>
<p>In Bremen besteht zudem der Bremer Eigenheimzuschuss als bisher städtischer Zuschuss für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien unterhalb bestimmter Preisgren-zen. Mit der Preisbegrenzung soll neben einer Eigentumsförderung auch ein gezielter Entwicklungsimpuls für preisgünstigere Stadtteile gesetzt werden. Zu berücksichtigen ist in dem Zusammenhang, dass durch Bewohner:innenstrukturen mit Eigentum Fluktuation reduziert wird und damit ein stabilisierender Effekt für Nachbarschaften und soziale Zusammensetzung einhergeht.</p>
<p>Im Kontext der Bundesprogramme ist der Eigenheimzuschuss nunmehr neu zu bewerten und weiterzuentwickeln. Es ist zu klären, welche Leistung der Bremer Eigenheimzuschuss vor dem Hintergrund des stärkeren Engagements des Bundes künftig erbringen soll. Eine entsprechende Überprüfung sollte ggf. bestehende Förderlücken, die Stärkung des Wohnstandortes Bremen gegenüber dem niedersächsischen Umland sowie ergänzende Fördermöglichkeiten wie Darlehen über die Bremer Aufbaubank, Förderung von Mietkaufmodellen oder von unabhängiger Finanzierungsberatung umfassen.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>1. Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt das Förderprogramm des Bundes „Wohneigentum für Familien“ als gezielte, einkommensabhängige Eigentumsförderung sowie die Anhebung der Einkommensgrenzen und Förderungshöchstsummen im Oktober 2023.<br> 2. Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt im Sinne nachhaltiger Stadtentwicklung das ab 2024 geplante Programm „Jung kauft Alt“ als ergänzende Förderung für Bestandsimmobilien und spricht sich dafür aus, Einkommensgrenzen und Förderkonditionen so festzulegen, dass sie auch den Erwerb von Bestandsimmobilien in Großstädten, jedenfalls in den nicht-privilegierten Lagen, ermöglichen.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>3. sich auf der Bundesebene für eine Einführung des Programes „Jung kauft Alt“ und angemessene Konditionen für den Immobilienerwerb in jedenfalls den nicht-privilegierten Lagen von Großstädten einzusetzen;<br> 4. die neuen Bundesprogramme auf mögliche für Bremen relevante Förderlücken zu prüfen und der staatlichen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hierzu zu berichten.</p>
<p>Falk Wagner, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Bithja Menzel, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-246687</guid>
                <pubDate>Fri, 20 Oct 2023 16:51:00 +0200</pubDate>
                <title>Findorffer Mitte – Städtebauliche Entwicklung des Gestra-Geländes absichern</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/findorffer-mitte-staedtebauliche-entwicklung-des-gestra-gelaendes-absichern/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der SPD: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Geräte- und Armaturenhersteller Gestra wird seinen Produktionsstandort endgültig vom Bremer Stadtteil Findorff nach Bremen-Nord verlagern. Damit bietet sich die Chance, ein neues Quartier im Herzen von Findorff zu entwickeln.</p>
<p>Das Gestra-Gelände hat eine bewegte Vergangenheit. Zunächst als Standort für die Auswanderung in die USA genutzt, wurde es zur Zeit des Nationalsozialismus Ort eines der ersten Konzentrationslager Bremens. Eine Entwicklung kann daher nur in Abstimmung mit dem Denkmalschutz und unter angemessener Berücksichtigung eines würdigen Gedenkens an die dort begangenen Menschenrechtsverletzungen geschehen.</p>
<p>Das Areal erstreckt sich über eine Fläche von knapp zwei Hektar, liegt strategisch günstig in der Mitte von Findorff und nahe am Hauptbahnhof. Diese Lage macht es zu einem attraktiven Standort für unterschiedliche Nutzungen. Eine mögliche Entwicklungsoption ist die Schaffung eines modernen Wohnviertels, das die steigende Nachfrage auch nach preisgebundenem Wohnraum in Bremen bedient. Dabei könnten Wohnungen für verschiedene Zielgruppen, von jungen Berufstätigen über Familien bis zu Senior*innen, entstehen. Darüber hinaus bietet das Gestra-Gelände Potenzial für die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen entsprechend dem Bremer Leitbild der „Neuen Orte der Produktiven Stadt“. Dies könnte die wirtschaftliche Entwicklung des Stadtteils stärken, und Arbeitsplätze schaffen. Notwendig ist dabei auch die Schaffung von Grünflächen und öffentlichen Plätzen, um das Areal lebenswert zu gestalten und zur Erholung der Bewohner*innen beizutragen. Auch bietet sich das Gelände für kulturelle Nutzung, für die Kindertagesbetreuung, als Schulstandort oder für eine Quartiersgarage an.</p>
<p>Die Umgestaltung des Areals nach dem Abzug der Firma Gestra könnte zu einer Belebung des gesamten Stadtteils führen. Die Erschließung und die Schaffung neuer Wege würde eine neue direkte Verbindung zwischen Hemmstraße und Münchener Straße ermöglichen und die Attraktivität in der Mitte Findorffs erheblich verbessern. Neue Bewohner*innen und Unterneh-men würden nicht nur für wirtschaftliche Impulse sorgen, sondern auch das soziale und kulturelle Leben bereichern. Gleichzeitig könnten nachhaltige Planungskonzepte dazu beitragen, ökologische Aspekte wie das Leitbild der Schwammstadt zu berücksichtigen und die Lebensqualität und Klimaanpassung in Findorff zu steigern.</p>
<p>Vor dem Hintergrund eines möglichen Umzugs der Firma Gestra hatte die Deputation für Bau und Verkehr bereits am 4. November 2010 einen Planaufstellungsbeschluss mit entsprechenden Planungszielen gefasst. Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens wurde außerdem ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Da die Firma Gestra ihre damaligen Umzugspläne letztlich aufgab, ruhte fortan auch das weitere Verfahren. Inzwischen müssen die seinerzeitigen Planungen vor dem Hintergrund seitdem hinzugekommener stadtentwicklungspolitischer Bedarfe (insbesondere: Wohnraumversorgung, Produktive Stadt, Klimaanpassung, Entlastung auch der umgebenden Straßen vom ruhenden Straßenverkehr) überarbeitet werden. Die grundsätzliche Planungsabsicht der Stadt bleibt aber unverändert, nämlich eine bisher mono-funktionale und in sich geschlossene Fläche zu einem offenen, sozial und funktional gemischten Stadtbaustein zu entwickeln.</p>
<p>Angesichts der Bedeutung dieses Stadtentwicklungsvorhabens für den Stadtteil Findorff ist es erforderlich, diese Planungsabsicht der Stadt mit dem zur Verfügung stehenden Instrumentarium des Baugesetzbuches abzusichern. Hierfür steht insbesondere die Festlegung eines Vorkaufrechts für die Stadtgemeinde im Fokus.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,<br> 1. ihr unverzüglich ein Vorkaufsortsgesetz sowie, soweit zur Sicherung der Planungsziele ebenfalls erforderlich, eine Veränderungssperre für das genannte Gebiet zur Beschlussfassung vorzulegen;<br> 2. der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung eine überarbeitete Fassung des Planaufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 2425 vorzulegen, welcher die seit 2010 hinzugekommenen stadtentwicklungspolitischen Bedarfe berücksichtigt.</p>
<p>Bithja Menzel, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Sofia Leonidakis, Klaus-Rainer Rupp, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Falk Wagner, Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Rupp</category><category>Stadtentwicklung, Beiräte &amp; Bürger*innenbeteiligung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-246686</guid>
                <pubDate>Fri, 29 Sep 2023 14:44:00 +0200</pubDate>
                <title>Trinkwasserbrunnen in Bremen ausweiten</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/trinkwasserbrunnen-in-bremen-ausweiten/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der SPD: Das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser ist am 28. Juli 2010 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als Menschenrecht anerkannt worden. Der Bundestag hat mit einer Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz den Weg dafür freigemacht, damit Städte den freien Zugang zu Trinkwasser ermöglichen. Dies wird als ein wichtiger Baustein zur Klimavorsorge gesehen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser ist am 28. Juli 2010 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als Menschenrecht anerkannt worden. Der Bundestag hat mit einer Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz den Weg dafür freigemacht, damit Städte den freien Zugang zu Trinkwasser ermöglichen. Dies wird als ein wichtiger Baustein zur Klimavorsorge gesehen.</p>
<p>Bremen hat früher als andere Städte eine Klimaanpassungsstrategie entwickelt und dafür auch die Stelle eines Klimaanpassungsmanagers geschaffen. Ein wichtiger Baustein dieser Klimaanpassungsstrategie ist die Schaffung von Trinkwasserbrunnen.</p>
<p>In Zeiten der Klimakrise konnte schon in den letzten Jahren beobachtet werden, dass Hitzeereignisse merklich zunehmen. Trinkwasserbrunnen sind ein wichtiges Angebot für alle Bremerinnen und Bremer, aber auch für alle Gäste unserer Stadt. Sowohl die Stadt als auch die Kirchen in Bremen betreiben Trinkwasserbrunnen und zahlreiche Läden beteiligen sich an der Initiative „Refill“ und geben kostenloses Trinkwasser aus. Gerade für wohnungslose Menschen kann dieses Angebot für den Erhalt der Gesundheit bedeutsam sein. Ein weiterer positiver Nebeneffekt wäre zudem, dass der Anteil an Plastikmüll reduziert werden kann.</p>
<p>Der erste öffentliche Trinkwasserbrunnen in Bremen wurde am Antikolonialdenkmal Elefant errichtet. Vier weitere folgten. Inzwischen wurde die Zahl der Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet auf Initiative der Koalitionsfraktionen auf elf gesteigert, die während der Betriebsperiode zwischen Mai und Oktober kostenfreies Trinkwasser zur Verfügung stellen. Zur Vorbereitung der Inbetriebnahme nach den Ostertagen werden diese Trinkwasserbrunnen gereinigt, gespült und durch das Gesundheitsamt getestet, um eine unbedenkliche Trinkwasserentnahme zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit hanseWasser, swb und wesernetz hat sich bewährt und hat die Gesamtkosten reduziert.</p>
<p>Die vorhandenen elf Trinkwasserbrunnen und auch das private Engagement sind ein guter Anfang im Sinne der sozialen Klimaanpassung und der Gesundheitsvorsorge für die Menschen in Bremen. Sie sind aber nicht ausreichend, um in Bremen den freien Zugang zu Trinkwasser zu gewährleisten.<br> Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,</p>
<p>1. über einen Zeitraum von vier Jahren ab Beschlussfassung jährlich fünf weitere Trinkwasserbrunnen, an denen Wasser in mitgebrachte Flaschen abgefüllt und direkt becherfrei getrunken werden kann, zu errichten und den laufenden Betrieb abzusichern. Dabei sind die geografische Verteilung über das Stadtgebiet, technische Funktionsfähigkeit, hygienische Nutzbarkeit, zum Beispiel über Fußpedale, regelmäßige hygienische Beprobung und ein gutes optisches Erscheinungsbild sicherzustellen;<br> 2. Gespräche mit hanseWasser, swb und wesernetz über eine Beteiligung zu führen;<br> 3. die Beiräte bei der Standortwahl maßgeblich zu beteiligen;<br> 4. der städtischen Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft, der städtischen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz sowie der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration jährlich über den Projektfortschritt sowie über die Wasserversorgung im Winter zu berichten.</p>
<p>Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Derik Eicke, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Soziales</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-237448</guid>
                <pubDate>Thu, 31 Aug 2023 08:58:00 +0200</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde: Kindergrundsicherung</title>
                <link>https://www.sofia-leonidakis.de/politik/meine-antraege/detail/news/aktuelle-stunde-kindergrundsicherung-1/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion DIE LINKE: Bundesweit sind rund 2,2 Millionen Kinder von Armut betroffen oder bedroht, insbesondere in städtischen Ballungszentren, darunter auch Bremen und Bremerhaven. Für die Beseitigung der hohen Armutsgefährdungsquoten bleibt eine weitergehende Kindergrundsicherung ebenso elementar wie die Bekämpfung von Elternarmut.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Thema: Die neue Kindergrundsicherung: Unzureichende Bekämpfung der Kinderarmut</p>
<p><em>Begründung:</em><br> Nach zähem Ringen um die Kindergrundsicherung haben Bundesfamilienministerin Paus, Bundesfinanzminister Lindner und Bundesarbeitsminister Heil am 28. August 2023 den Regierungsentwurf für die Kindergrundsicherung vorgestellt. Die Bremische Bürgerschaft und der Senat haben die Kindergrundsicherung seit vielen Jahren gefordert, um dem dringenden Problem der Kinderarmut zu begegnen. Sozialverbände und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung gehen von zusätzlichen Finanzbedarfen in Höhe von teils deutlich über 20 Milliarden aus, um eine armutsfeste Kindergrundsicherung einzuführen. Dem stehen nach Berechnungen der OECD gesellschaftliche Folgekosten der Kinderarmut in Höhe von 100 Milliarden pro Jahr entgegen. Von den zunächst vorgesehenen 12 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung bleiben aber auf Druck des Bundesfinanzministeriums letztlich nur zusätzliche Mittel von 2,4 Milliarden Euro übrig, von denen ein Teil in neue Verwaltungsverfahren fließen. Bundesweit sind rund 2,2 Millionen Kinder von Armut betroffen oder bedroht, insbesondere in städtischen Ballungszentren, darunter auch Bremen und Bremerhaven. Für die Beseitigung der hohen Armutsgefährdungsquoten bleibt eine weitergehende Kindergrundsicherung ebenso elementar wie die Bekämpfung von Elternarmut.</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Kinder und Jugend</category>
                
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