Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes nutzen – Anreize für Väter erhöhen

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Am 1. Januar 2007 führte die damalige Union/SPD-geführte Koalition in Berlin das Elterngeld ein. Mit den sogenannten Partnermonaten, die der Familie nur dann zustehen, wenn beide Elternteile Elterngeldmonate in Anspruch nehmen, wurden erstmals beide Eltern in ihrer Familienverantwortung angesprochen. Elterngeld ist ein wichtiger Beitrag für das Familieneinkommen geworden. Mit zusätzlichen Elterngeldmonaten wurde väterliches Engagement belohnt. Allerdings nehmen Väter nach wie vor deutlich weniger Elterngeld in Anspruch als Mütter. Jeder dritte Vater nutzt die Leistung, um zur Betreuung seines neugeborenen Kindes seine Erwerbsarbeit zu unterbrechen oder zu reduzieren, davon jedoch gut drei Viertel der Väter im Elterngeldbezug nur im Umfang bis zu zwei Monaten. Darüber hinaus nutzen mehr Väter als Mütter die Möglichkeit, den Bezug von Elterngeld mit einer reduzierten Wochenarbeitszeit zu kombinieren. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass immer mehr Väter Elterngeldmonate in Anspruch nehmen – in einigen Regionen Deutschlands sind es sogar weit über die Hälfte der Väter. 

Mit dem 2015 eingeführten Elterngeld Plus werden jene Elternpaare unterstützt, die sich partnerschaftlich um die Kinderbetreuung kümmern und zugleich über eine Teilzeitbeschäftigung ins Berufsleben zurückkehren wollen. Bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit können Mütter und Väter künftig doppelt so lange Elterngeld beziehen – ohne dass der Teilzeitlohn die Gesamtsumme des ausgezahlten Elterngeldes mindert.

Nun plant laut eines Referentenentwurfs die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey eine weitere Reform und Verbesserung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Unterschiedliche Punkte sollen reformiert werden, die zum Ersten Eltern mit zu früh geborenen Kindern einen längeren Bezug des Elterngeldes ermöglichen sollen, zum Zweiten Eltern mit einem sehr hohen Einkommen vom Bezug des Elterngeldes ausschließen und zum Dritten durch verschiedene Reformansätze Eltern eine bessere Vereinbarkeit des Elterngeldbezuges mit flexiblen Teilzeitarbeitsmodell sowie eine gemeinsamen Nutzung des Elterngeldes ermöglichen sollen.

Der rot-grün-roten Koalition in Bremen ist es ein besonderes Anliegen, dass Väter möglichst früh und möglichst lange in einer partnerschaftlichen Betreuung und Erziehung der Kinder aktiv sind. Dies gilt es weiter voranzutreiben. Mehr Geschlechtergerechtigkeit kann durch eine weitere Flexibilisierung der Teilzeiterwerbstätigkeit im Rahmen des Elterngeldes geschehen oder auch durch eine Erhöhung von Partnerschaftsmonaten, wie Erfahrungen aus Schweden zeigen.

Zudem müssen diverse und queere Eltern mit heterosexuellen Elternpaaren gleichgestellt werden, um Bezugspersonen und Identifikationsfiguren in den verschiedenen Familienkonstellationen ein Zusammenleben mit den Kindern für eine gute kindliche Entwicklung zu garantieren.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: 

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene im Rahmen einer geplanten Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes für folgende Ziele einzusetzen:  

  • a) Dass mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes eine möglichst lange und partnerschaftliche Beteiligung der Väter an der Erziehung gefördert wird – das kann durch eine Erhöhung der Anzahl der Partnerschaftsmonate geschehen, oder durch eine grundsätzliche Verlängerung der Elternzeit unter der Maßgabe, die Partnerschaftsmonate zu erhöhen.
  • b) Dass eine volle Gleichstellung von diversen und queeren Elternpaaren mit heterosexuellen Elternpaaren umgesetzt wird, unabhängig von einer eingetragenen Partnerschaft oder Ehe.

Der Bürgerschaft ist sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.

Sofia Leonidakis, Maja Tegeler, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Birgitt Pfeiffer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Sahhanim Görgü-Philipp, Björn Fecker und Fraktion der Grünen