NEIN zur Asylrechtsverschärfung – bessere Aufnahmebedingungen für Geflüchtete!

LeonidakisMigration & Integration

In der Bevölkerung gibt es eine breite Unterstützung für Schutzsuchende und viele zivilgesellschaftliche Initiativen, die hierher geflüchteten Menschen tagtäglich ein offenes Willkommen bereiten. Auf dem so genannten Flüchtlingsgipfel wurde die Chance für eine humane Asyl-Aufnahmepolitik jedoch vertan. Bund und Länder setzen mit ihrem Beschluss vom 24. September 2015 wieder vermehrt auf eine Politik der Abschreckung und Entrechtung und auf eine Einteilung der Asylsuchenden in vermeintlich ‚gute‘ und ‚schlechte‘ Flüchtlinge.

Durch die Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als vermeintlich „sichere“ Herkunftsstaaten werden Schutzsuchende aus diesen Ländern systematisch entrechtet. Sie sollen mit Beschäftigungsverboten belegt und bei Ausreisepflicht mit der kompletten Kürzung von Sozialleistungen mit Ausnahme des unabweislich Notwendigen abgeschreckt werden. Diese Sozialleistungskürzung verstößt gegen das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012: „Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es [...] nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken“ und „die Würde des Menschen ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“.

Abschiebungen sollen künftig nicht mehr angekündigt werden, wodurch auch in Bremen wieder Nacht-und-Nebel-Abschiebungen drohen. Die Aussetzung von Abschiebungen durch Bundesländer soll künftig nur noch drei Monate lang möglich sein. Ein großer Anteil der Menschen aus den so genannten „sicheren“ Herkunftsländern gehört ethnischen Minderheiten an, deren Abschiebungen nach Willen der Bremischen Bürgerschaft langfristig zurückgestellt werden sollen (Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom 29.09.2010 „Keine Abschiebung von Angehörigen der Roma und anderer ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo in unzumutbare Lebensbedingungen!“).

Die nötige Anhebung der finanziellen Ausstattung der Länder und Kommunen für bessere Bedingungen der kurzfristigen Unterbringung, für gesellschaftliche Inklusion von Geflüchteten und für mehr sozialen Wohnungsbau kann die genannten Verschärfungen nicht begründen.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, den Asylrechtsverschärfungen im „Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes“ im Bundesrat nicht zuzustimmen. Notwendige Verbesserungen können eine weitere Aushöhlung des Asylrechts nicht rechtfertigen.

2. Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt die Absicht des Bundes, die Länder und Kommunen finanziell bei der Unterbringung und gesellschaftlichen Inklusion von Geflüchteten zu unterstützen. Dies muss jedoch für alle Schutzsuchenden gleichermaßen gelten, der systematische Ausschluss bestimmter Gruppen von gesellschaftlicher Teilhabe, Sozialleistungen und Wohnen ist nicht hinnehmbar.

Sophia Leonidakis, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE