Für den Herbst vorsorgen – Verlängerung der Freistellungs- und Entschädigungsmaßnahmen für Eltern
Da Familien mit Kindern während der Corona-Pandemie ständig damit konfrontiert sind, besondere Herausforderungen der Vereinbarkeit von Kinderbetreuung, Distanzunterricht und Erwerbsarbeit zu bewältigen, wurden bis zum 23. September 2022 Maßnahmen beschlossen, die Eltern wenigstens ein Mindestmaß an Handlungsspielraum bieten. Die coronabedingte Erhöhung der Kinderkrankentage ermöglicht eine bezahlte Freistellung, wenn Kinder aufgrund einer Erkrankung nicht die Schule oder Betreuungseinrichtung besuchen können. Müssen Kinder aufgrund von coronabedingten Einrichtungsschließungen zu Hause betreut werden, ermöglicht das Infektionsschutzgesetz eine Entschädigung bei Einkommenseinbußen. Hierbei können Arbeitnehmer*innen und Selbstständige als berufstätige Eltern und Pflegeeltern von Kindern bis zwölf Jahren für zehn Wochen je Elternteil (20 bei Alleinerziehenden) Einkommensersatz bei Verdienstausfall erhalten. Diesen erhalten sie dann, wenn Schulen oder Betreuungseinrichtungen ihr Betreuungsangebot nicht umsetzen können, etwa aufgrund von Gruppen- oder Einrichtungsschließungen. Sie erhalten die Entschädigung auch, wenn eine Behörde die Quarantäne des Kindes angeordnet hat.
Auch wenn die Quarantänebestimmungen sich ändern sollten und hierdurch eine Coronainfektion des Kindes seltener zu Entschädigungsansprüchen führen könnte, so zeigen die Erfahrungen der letzten Monate, wie häufig Eltern Kinder zu Hause betreuen müssen aufgrund von Kita-Gruppen- oder Schulschließungen. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung vom 31. März 2022 (Drs. 20/1272) ergab, dass beispielsweise von den Kindertagesstätten im Land Bremen im Februar 2022 drei Prozent vollständig geschlossen waren, in ganz Deutschland waren es zwei Prozent. Im selben Monat gab es in Kindertagesstätten im Land Bremen Gruppenschließungen im Umfang von 18 Prozent, in ganz Deutschland waren 13 Prozent aller Kitagruppen von Gruppenschließungen betroffen. Am stärksten war Thüringen betroffen, hier war fast ein Viertel (23 Prozent) aller Kitagruppen geschlossen.
In den Schulen sah die Lage ähnlich brisant aus, hier waren laut des Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger im Schuljahr 2020/2021 seit Beginn der Pandemie zwischen 350 und 800 Stunden Präsenzunterricht ausgefallen. Viele davon waren in Form von Distanzunterricht erbracht worden, was für die Eltern gerade von jüngeren Schulkindern in der Konsequenz die Anwesenheit zu Hause bedeutete.
Auch wenn zum 2. April 2022 viele Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelockert wurden und die Bundesregierung sich auf eine endemische Phase vorbereitet, so zeigen diese jüngsten Daten dennoch, dass Schulen und Kitas noch sehr von den Folgen durch Corona betroffen sind. Insbesondere dann, wenn Betreuungs- und Unterrichtsangebote nicht aufrechterhalten werden können, weil erkrankte Erzieher*innen oder Lehrer*innen ausfallen. In diesen Fällen sind es fast immer die Eltern, die zur Betreuung einspringen müssen und vor Problemen stehen, weil sie ihrer Erwerbsarbeit nicht oder nur eingeschränkt nachkommen können.
Oberste Priorität hat die Sicherung der sozialen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen durch Kita- und Schulbesuche sowie durch sportliche und kulturelle Aktivitäten. Angesichts der Erwartung, die zuletzt der Expert*innerat der Bundesregierung zu COVID-19 in seiner 11. Stellungnahme vom 8. Juni 2022 geäußert hat, dass im Herbst 2022 trotz veränderter Ausgangslage wieder von einem erhöhten Infektionsgeschehen auszugehen sein und erneut Maßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig werden könnten, ist es jedoch jetzt schon geboten, für die Zeit nach dem 23. September 2022 vorzusorgen:
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,
a. die bis 23. September 2022 geltende Regelung der coronabedingten Erhöhung der Kinderkrankentage auch über den 23. September 2022 hinaus fortzuführen,
b. die bis 23. September 2022 geltende Regelung des Anspruchs auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz wegen Kinderbetreuung über den 23. September 2022 hinaus fortzuführen.
Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Dr. Solveig Eschen, Dr. Henrike Müller, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ute Reimers-Bruns, Petra Krümpfer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD