Bedarfe von Kindern und Familien decken, unzumutbare Belastung der Beschäftigten senken - Soziale Arbeit aufwerten und langfristig sicherstellen.

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Bedarfe von Kindern und Familien decken, unzumutbare Belastung der Beschäftigten senken - Soziale Arbeit aufwerten und langfristig sicherstellen.

Für ein gesundes Heranwachsen von Kindern zu sorgen, ist Alltag und Aufgabe von Eltern, von ErzieherInnen und LehrerInnen und von den Beschäftigten der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Prekarisierung, Stadtteilsegregation und unzureichende staatliche Regelsysteme haben zu einer Zunahme von ökonomischem und auch sozialem Ausschluss geführt, der sich auf die betroffenen Familien auswirkt und die Anforderungen an die Beschäftigten, die mit den Kindern und Familien arbeiten, steigert. Der Jugendhilfe ist der Erhalt der familiären Gemeinschaft vorrangig. Erst bei akuten Gefährdungslagen oder bei unbegleiteter Einreise wird die Obhut für das Kind per Gerichtsbeschluss auf die öffentliche Jugendhilfe übertragen.

Die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe bzw. die dort beschäftigten pädagogischen Fachkräfte tun ihr Bestes, ihre Aufgaben bei unzureichender und teilweise rechtswidriger Personalausstattung zu erfüllen. Die gesetzliche und fachlich notwendige Obergrenze von 50 Mündeln je Amtsvormund aus § 55 Absatz 2 des SGB VIII wird seit Jahren nicht eingehalten. Laut einer Mitteilung des Senats vom 6. Oktober 2015 (Drs. 19/96) hat die Relation von Amtsvormund und Mündel in der Stadtgemeinde Bremen zwischenzeitlich ein Verhältnis von 1:70 und mehr erreicht.

In Brandbriefen haben sowohl die MitarbeiterInnen des Fachdienstes Amtsvormundschaft im Amt für Soziale Dienste als auch im Bereich des Casemanagements eine deutliche Arbeitsüberlastung gegenüber der Fachaufsicht angezeigt. Damit könne eine Kindeswohlsicherung nicht mehr ausreichend gewährleistet werden.

Vor dem Hintergrund steigender Bedarfe, auch durch neu ankommende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, muss sichergestellt werden, dass die Aufgaben der Jugendhilfe wie Inobhutnahme, Hilfeplanung, Clearing und Betreuung zügig erfolgen können. Voraussetzung dafür ist eine deutliche Verbesserung der personellen Situation im Amt für Soziale Dienste bzw. im Amt für Jugend, Familie und Frauen beim Magistrat der Stadt Bremerhaven.

Zeitintensive Stellenbesetzungsverfahren mit einer Dauer von sechs bis neun Monaten und ein zunehmender Mangel an Fachkräften sind dabei nur ein Teil des Problems. Fehlende finanzielle Anreize durch eine deutliche Schlechterstellung gegenüber dem niedersächsischen Umland senken die Chancen, auch zukünftig ausreichend Fachkräfte zu finden. Das Bundesland Hamburg hat beispielsweise im Rahmen eines Anreizsystems zur Personalgewinnung mit dem Haushaltjahr 2012 die Fachkräfte im ASD in der Entgeltgruppe 10 TV-L eingruppiert. CasemanagerInnen beim Magistrat Bremerhaven und in Bremens Umlandgemeinden sind in TvÖD S14 eingruppiert und damit vergleichbar mit TV-L 10. Lediglich in der Stadtgemeinde Bremen finden sich  die Fachkräfte in der Entgeltgruppe 9 TV-L und sind damit tariflich schlechter gestellt.

Fachkräfte können unter dieser Voraussetzung nicht mehr im erforderlichen Umfang gewonnen werden. Der u.a. dadurch verursachte Personalmangel führt zu einer unzumutbaren Arbeitsverdichtung und unzureichenden Handlungsfähigkeit des Kinderschutzsystems. Nur durch eine deutliche Aufwertung der geleisteten Arbeit können wieder mehr Fachkräfte gewonnen werden.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) beschließen:

  1. Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) fordert den Senat auf, eine Höhergruppierung der Beschäftigten im Amt für Soziale Dienste der Stadtgemeinde Bremen im Bereich des Casemanagements und der Amtsvormundschaft vorzunehmen. Die komplexen Anforderungen rechtfertigen das.

Die Aufhebung der Schlechterstellung im Vergleich zu den Umlandgemeinden ist notwendig, um die Fachkräfte gewinnen zu können zur Einhaltung gesetzlicher Fallobergrenzen und angemessenen Bewältigung der Aufgaben der Jugendhilfe.

Sofia Leonidakis, Cindi Tuncel, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE