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Stand der Landesaufnahmeprogramme

Die Fraktion DIE LINKE erbittet für die Sitzung der staatlichen Deputation für Inneres am 7. Oktober 2021 den Bericht zum Stand der Landesaufnahmeprogramme:
1. Wie viele Menschen syrischer Staatsangehörigkeit wurden seit 2013 durch Landesaufnahmeprogramme in Bremen aufgenommen?
2. Wie läuft das konkrete Verfahren von der Antragstellung bis zur Einreise ab? Welche Stellen sind mit der Aufnahme befasst (jenseits Einvernehmen des BMI)?
3. Ist anzunehmen, dass die Angehörigen syrischer Geflüchteter aufgrund der erforderlichen Verpflichtungserklärung überwiegend in privatem Wohnraum untergekommen sind?
4. Wie viele Anträge wurden für das aktuelle, im April in Kraft getretene Landesaufnahmeprogramm gestellt und wie weit ist der Bearbeitungsstand?
5. Einen politischen Beschluss und das Einvernehmen des BMI vorausgesetzt: Ließe sich das Verfahren beim Landesaufnahmeprogramm für Angehörige syrischer Geflüchteter auf afghanische Staatsangehörige übertragen? Wenn nein, warum nicht?

Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE

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  1. 8. Oktober 2021 Bericht zum Stand der Landesaufnahmeprogramme

Anfragen

Zur Ausübung der Kontrollfunktion des Parlamentes stehen dem Parlament verschiedene Frageformen als umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung:

1) die Mündliche Anfrage in der Fragestunde vor dem Plenum des Parlaments,
2) die Kleine Anfrage, die innerhlb von drei Wochen schriftlich beantwortet werden muss,
3) die Große Anfrage, die ebenfalls schriftlich beantwortet und zum Gegenstand einer Aussprache im Plenum gemacht wird.

Das Fragerecht der Parlamentarier wird auch als lnterpellationsrecht bezeichnet, mit dem jede/r Abgeordnete/r die Möglichkeit hat, eine/n oder mehrere SenatorInnen der Landesregierung aufzufordern, sich bezüglich einer politischen Handlung, einer bestimmten Situation sowie allgemeiner oder spezifischer Aspekte der Regierungspolitik zu rechtfertigen.