Nutzungsänderungen in der Stadt Bremen

Wir fragen den Senat:

1. Nach welchen Gründen erfolgt eine Zustimmung oder Ablehnung eines Antrags auf Nutzungsänderung, welche nach § 59 Bremische Landesbauordnung genehmigungspflichtig ist?
2. Wie viele Anträge auf Nutzungsänderungen von einer Wohnung beziehungsweise eines Wohnbereichs zu einer gewerblichen Wohnnutzung (served Appartements, Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen etc.) beziehungsweise in eine Gewerbeeinheit/Gastronomie gab es in den letzten zwei Jahren in der Stadt Bremen, und wie viele Anträge davon wurden genehmigt?
3. Gibt es in bestimmten Stadtteilen mehr Nutzungsänderungen von Wohnraum zu gewerblicher Nutzung als in anderen Stadtteilen, und, wenn ja, welche Gründe sieht der Senat hierfür?

Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE