Landesprogramm Lebendige Quartiere – Umsetzung und Fortschreibung

JanßenLeonidakisSozialesStadtentwicklung, Beiräte & Bürger*innenbeteiligung

Um den sozialen Zusammenhalt in Bremen und Bremerhaven deutlich zu stärken, hat der Senat im September 2020 das Landesprogramm „Lebendige Quartiere“ in Höhe von 2 Millionen Euro jährlich aufgelegt. Die Mittel werden auf die Stadtgemeinden Bremen (1,6 Mio. €) und Bremerhaven (400.000 €) aufgeteilt. Die bereits bestehenden Programme der Sozialen Stadtentwicklung wie „Wohnen in Nachbarschaften (WiN)“, „Lebendige Zentren“ und „Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS)“ sollen durch das Landesprogramm in beiden Stadtgemeinden flankiert werden. So soll sichergestellt werden, dass Quartiere mit großen sozialen Herausforderungen nachhaltig gestärkt werden. Auch Fehlentwicklungen und Sicherheitsaspekte sollen eine kritische Beachtung finden. Außerdem rücken die Kleinst- und Sonderquartiere sowie die sogenannten Quartiere im Werden, denen bisher keine WiN-Förderung offenstand, in den Blick des Landesprogramms „Lebendige Quartiere“. Die Entwicklung von spezifischen Programmkonzeptionen ist dafür vorgesehen. Ziel des Landesprogramms ist es auch, bisherige langjährige Förderungen aus den WiN-Mitteln in eine dauerhafte Regelfinanzierung zu überführen, um so neue Projekte in den WiN-Quartieren zu ermöglichen. Darüber hinaus eröffnet das Landesprogramm „Lebendige Quartiere“ die Möglichkeit, neue Förderstränge zu entwickeln und neue Programmschwerpunkte zu setzen.

Die Möglichkeiten der sozialräumlichen Intervention, die das Landesprogramm für Bremen und Bremerhaven eröffnet, sind also sehr umfassend. Wie sich die Umsetzung nach über einem Jahr in den beiden Stadtgemeinden gestaltet und inwieweit die eingeleiteten Maßnahmen der Zielsetzung des Landesprogramms entsprechen, ist für die weitere Ausgestaltung und ggf. Weiterentwicklung von hohem Interesse. Insbesondere die Fragen, mit welchen Instrumenten und Maßnahmen es gelingt, die Armutsfolgen in den Quartieren aufzufangen, Ungleichheit zu verringern und dadurch die Lebensbedingungen zu verbessern, ist zentral für die weitere Fortschreibung.

Wir fragen den Senat:

1. Welche ersten Erfahrungen liegen dem Senat allgemein zur Implementierung des neuen Landesprogramms „Lebendig Quartiere“ vor?
2. Welche Auswirkungen der Pandemie können in den Quartieren festgestellt werden und welchen etwaigen Einfluss hatten diese auf die Implementierung des Landesprogramms?
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3. Wie erfolgte die Bekanntmachung des Landesprogramms in Bremen und Bremerhaven und welche Resonanz gab und gibt es von Seiten beteiligter Akteur*innen in den Quartieren? (bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven benennen)
4. Wann wurden welche Maßnahmen, Projekte und Förderstränge bis Ende 2021 aus den Mitteln des Landesprogramms initiiert? Bitte getrennt und tabellarisch aufschlüsseln nach
a. den Stadtgemeinden,
b. den Quartieren,
c. der Zielsetzung,
d. dem Mitteleinsatz und
e. sofern beschreibbar: der Wirkung bzw. den bisher beschreibbaren Erfahrungen.
5. Wie erfolgt die Flankierung der bereits bestehenden sozialräumlichen Programme, wie WiN, LOS, Ankommen im Quartier und den Integrierten Entwicklungskonzepten (IEK) etc. und welche Erfahrungen liegen bezüglich des Zusammenspiels der verschiedenen Förderungen vor (bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven beantworten)?
6. Inwieweit ist nach Erkenntnissen des Senats der vom Landesprogramm „Lebendige Quartiere“ erhoffte Effekt eingetreten, dass faktische Dauerförderungen im Programm WiN in das neue Landesprogramm überführt werden und die WiN-Mittel damit wieder für impulsgebende, projektbezogene Förderungen zur Verfügung stehen (sofern möglich, bitte differenziert nach Quartieren darstellen)?
7. Welche Erfahrungen liegen dem Senat mit dem neuen Instrument der Innovationstöpfe vor? Wie bewertet der Senat diese im Hinblick auf das Schließen von Förderlücken und die daraus resultierenden Projekte (bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven beantworten)? Welche Ziele und überprüfbaren Zuschlagskriterien werden mit der Fortschreibung der Innovationstöpfe in 2022 und 2023 verbunden?
8. Wie bilanziert der Senat die bisherige Umsetzung des Landesprogramms „Lebendige Quartiere“? Welche Hürden erschwerten die bisherige Durchführung, welche Faktoren wirken sich positiv aus?
9. Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, inwieweit die Maßnahmen des Landesprogramms sich auf die Zielsetzung, Lebensbedingungen zu verbessern, Ungleichheit abzubauen und Armut entgegenzutreten, auswirken (bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven beantworten)?
10. Welche Planungen zur Fortschreibung/Weiterentwicklung des Landesprogramms „Lebendige Quartiere“, insbesondere bei der Verstetigung von Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung nach Auslaufen dieser Förderung, verfolgt der Senat und unter welcher Zielsetzung?
11. Welche weiteren Projekte, Maßnahmen und Förderstränge, neben den bereits durch das Landesprogramm entwickelten (siehe Frage 4), sind aus Sicht des Senats für die kommenden Jahre sinnvoll oder gar notwendig? Welche Planungen zur Fortschreibung/Weiterentwicklung des Landesprogramms „Lebendige Quartiere“, insbesondere bei der Verstetigung von Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung nach Auslaufen dieser Förderung, verfolgt der Senat und unter welcher Zielsetzung?

Sahhanim Görgü-Philipp, Dorothea Fensak, Sülmez Dogan, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Birgitt Pfeiffer, Falk Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE