Gewaltschutz in Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete

Im Jahr 2016 führte der Senat das Gewaltschutzkonzept für Geflüchtetenunterkünfte ein. Im Hinblick auf Implementierung, Dokumentation, bisherige Evaluation, Qualitätssicherung und geplante Weiterentwicklung ergeben sich Fragen rund um die Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes. Besondere Aspekte sind hier die Informierung der Bewohner*innen über ihre Rechte einerseits, sowie die tatsächliche Überprüfung der Umsetzung von Maßnahmen andererseits.

Wir fragen den Senat:

  1. Wie viele Fälle von Gewalt bzw. gewalttätigen Übergriffen wurden 2019 und 2020 in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Übergangswohnheimen des Landes Bremen von den Trägern erfasst und/oder an die senatorische Behörde und die Polizei gemeldet?
  2. Findet eine Überprüfung der Arbeitsweise in den Unterkünften im Hinblick auf das Bremer Gewaltschutzkonzept und eine entsprechende Qualitätssicherung statt? Wenn ja, durch welche Behörde, mit Hilfe welcher Maßnahmen und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht und ist dies für die Zukunft geplant? Wie wird darüber hinaus die uneingeschränkte Einhaltung der Grundrechte der Bewohner*innen generell gewährleistet?
  3. Wie viele Fälle von Gewalt bzw. gewalttätigen Übergriffen durch Security-Mitarbeitende wurden gemeldet bzw. sind anderweitig bekannt geworden?
  4. Welche Voraussetzungen müssen Security-Mitarbeiter*innen erfüllen, bevor sie in die EAE, LASt, bzw. den Übergangswohnheimen eingestellt werden?
  5. Wie wird die persönliche Eignung des Sicherheitspersonals in EAE und ÜWHs durch die Sozialbehörde überprüft?
  6. Welche Schulungen, welche fachlichen Qualifizierungen erhalten die in den o.g. Einrichtungen eingesetzten Security-Mitarbeitenden? Durch wen und in welchem Umfang? Wie und durch wen wird die Qualität der Schulungen überprüft und sichergestellt?
  7. Wie werden die Dokumentation und die Evaluation der Übergriffe sichergestellt?
  8. Wird die Innenbehörde von der Sozialbehörde über solche Vorkommnisse informiert? Wenn ja, durch wen und in welchen Fällen?
  9. Werden die Bewohner*innen der EAE, LASt und der Übergangswohnheime über ihr Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 GG informiert (nach Artikel 13 GG dürfen Security-Personal oder Mitarbeitende der Träger weder Zimmerkontrollen durchführen noch die Zimmer ohne Erlaubnis der Bewohner*innen betreten)?
  10. Auf welche Weise und durch welche Institution werden die Bewohner*innen über ihre verfassungsmäßigen Rechte aufgeklärt? Wie wird dies gewährleistet und überprüft?
  11. Durch wen, auf welche Weise und in welchem Turnus werden – insbesondere im Hinblick auf die verfassungsmäßigen Rechte der Bewohner*innen – die Mitarbeiter*innen der EAE, LASt, Übergangswohnheime geschult? Welche weiteren Schulungen und Qualifizierungen finden darüber hinaus im Hinblick auf den Schutz vor Gewalt statt?
  12. Wie ist der Umsetzungsstand der im Gewaltschutzkonzept vorgesehenen betreiberunabhängigen, neutralen Beschwerdemöglichkeit?

Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE