Aufnahme von syrischen Flüchtlingen
Wir fragen den Senat:
1. Warum gibt es noch keinen Nachfolgeerlass zur „Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen“ vom 14.10.2014 (e14-10-02), dessen Frist für die Beantragung eines Familiennachzuges am 30. Juni 2015 endete?
2. Bis wann erarbeitet der Senator für Inneres an einer Umsetzung des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 12. Juni 2015, der insbesondere vorsieht, bei der Verpflichtungserklärung auf die Anforderung der Versorgung im Krankheitsfall zu verzichten?
3. Wie bewertet der Senat das Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 1.6.2015, sonstigen Familienangehörigen den Nachzug aufgrund außergewöhnlicher Härte zu verweigern, wenn sie Angehörige verfolgter Minderheiten im Nahen Osten sind?
Sofia Leonidakis, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.