Keine Anrechnung von Elterngeld und Kindergeld: Soziale Gerechtigkeit für Eltern im Bezug von SBG II-, SGB XII und AsylBLG-Leistungen schaffen!

Familien mit Kindern, die Sozialleistungen (SBG II und XII sowie AsylBLG) beziehen, sind im Vergleich zu anderen Familien schlechter gestellt. Sie werden in ihren Leistungen als Familie und in der Versorgung, Betreuung und Erziehung von Kindern nicht in gleichem Maße unterstützt wie andere Familien. Perspektivisch ist die Einführung einer Kindergrundsicherung, die die staatlichen Leistungen für Kinder bündelt, die richtige Antwort auf die bestehenden Ungerechtigkeiten. Kindergeld, Kinderzuschlag, ALG II für Kinder und Teilhabeleistungen müssen zu einem Grundsicherungsbetrag zusammengefasst werden. Bis zu einer solchen Reform zur nachhaltigen Bekämpfung der Kinderarmut ist es sinnvoll, die Anrechnung gegenwärtig bestehender Leistungen für Kinder und Eltern anrechnungsfrei für Familien im SGB-Bezug zu stellen.

Kindergeld wird als Einkommen verstanden und somit auf SGB II, SGB XII und AsylBLG-Leistungen angerechnet. Das bedeutet, dass Familien im Bezug dieser Leistungen zwar Kindergeld erhalten, dieses jedoch beispielsweise mit ALG II- oder Sozialgeld-Leistungen verrechnet wird. Im Vergleich zu Familien mit einem Erwerbseinkommen erhalten sie also Kindergeld nicht zusätzlich. Die schwarzgelbe Regierungskoalition sorgte im Jahr 2011 mit einer Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zudem dafür, dass auch Elterngeld auf Sozialleistungen angerechnet wird. Dies führte faktisch dazu, dass für diese Eltern faktisch kein Bezug von Elterngeld besteht. Vor 2008 stellten Kindergeld, Elterngeld und Erziehungsgeld, der Vorläufer des heutigen Elterngeldes, Leistungen dar, die allen Eltern zur Verfügung standen. Mit diesen familienpolitischen Geldleistungen wurden die gesamtgesellschaftlich relevanten Verdienste von Eltern honoriert. Seit 2008 respektive 2011 werden diese Leistungen als Einkommen betrachtet und somit bei der Berechnung der Sozialleistungshöhe einbezogen. Sozialverbände kritisieren diese Regelung schon seit langem, weil hierdurch eine weitgehende soziale Schieflage entsteht, die Familien im Leistungsbezug benachteiligt und ihnen die nötige Anerkennung ihrer Familienarbeit nicht gewährt.

Dass die Leistung, die Familien durch die Versorgung von Kindern erbringen, unterschiedlich wertgeschätzt wird, wird auch durch den Kinderfreibetrag deutlich. Dieser steht Familien ab einer gewissen Einkommenshöhe zu und bewirkt, dass Eltern durch den Kinderfreibetrag, statt des Bezugs von Kindergeld, mehr staatliche Leistungen im Zusammenhang mit der Versorgung von Kindern erhalten als Eltern mit einem geringeren Einkommen. Faktisch bedeutet dies eine immense Ungleichbehandlung von Eltern, da Eltern umso mehr staatliche finanzielle Honorierung ihrer familiären Aufgaben erhalten, je höher ihr Erwerbseinkommen ist.

Deshalb ist auch als Ziel im Koalitionsvertrag der rotgrünroten Regierung benannt, „Familienpolitik vom Kopf auf die Füße zu stellen“ und für eine sozialgerechte Kindergrundsicherung einzutreten. Bis zu einer solchen grundlegenden Reform gilt es, bestehende Gesetze sozial gerechter zu gestalten.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

1. sich auf Bundesebene für eine Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz einzusetzen, wonach der Basisbetrag des Elterngeldes anrechnungsfrei auf Leistungen nach dem SGB II, dem SBG XII und dem AsylBLG sein soll und von Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfängern 14 Monate, beziehungsweise in dem Umfang, in dem er erwerbstätigen Elternpaaren zusteht, bezogen werden kann;
2. sich auf Bundesebene für eine Reform des SGB II, SGB XII und AsylBLG einzusetzen, wonach der Bezug von Kindergeld auf diese Leistungen anrechnungsfrei ist.

Sofia Leonidakis, Maja Tegeler, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Birgitt Pfeiffer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Sahhanim Görgü-Philipp, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen