Intersexuelle Menschen in der Stadt Bremen

Sofia Leonidakis

Wir fragen den Senat:

  1. Die Bremische Bürgerschaft hat am 13.12.2018 einem Antrag der LINKEN „Das eigene Geschlecht – eigene Entscheidung: Geschlechtszuweisende Operationen an intergeschlechtlichen Kindern verbieten“ zugestimmt. Was hat der Senat in der Zwischenzeit unternommen, um seinem Auftrag aus Punkt 1 des Antrages umzusetzen?
  2. In der Antwort auf eine Große Anfrage (Drucksache 19/924 S) gibt der Senat an, dass jährlich zwischen 130 und 190 Menschen mit „Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale“ erfasst werden und dies zwischen 2005 und 2017 insgesamt 1975 Personen betraf. Seit 2013 ist dennoch nur eine Geburt ohne Geschlechtsangabe beim Standesamt Bremen eingetragen worden und in den Bremer Kliniken wurden seit dem Jahr 2000 nur drei Neugeborene als intergeschlechtliche/intersexuelle Kinder eingeordnet. Wie erklärt der Senat die Diskrepanz dieser Zahlen?
  3. Wie bewertet der Senat die Umsetzung der Ziele aus dem „Aktionsplan gegen Homo-, Trans- und Interphobie für das Land Bremen“ vor dem Hintergrund der Antworten aus Drs. 19/924 S, insbesondere in Bezug auf das Handlungsfeld 2.3 und die darin enthaltenen Ziele und Maßnahmen M 2.4 „Förderung gezielter Beratungsangebote für trans- und intergeschlechtliche Menschen und ihre Angehörigen in Bremen“ und M3.1. Förderung von Fortbildungsangeboten für behandelnde Ärzt*innen … zum Thema Trans- und Intergeschlechtlichkeit?

Sofia Leonidakis, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE